Frage von Blutengel6 31.08.2010

Gewerkschaftsbeiträge bei Krankengeldbezug absetzbar?

  • Antwort von RautenMiro 31.08.2010
    4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Es sind Werbungskosten, welche in der Anlage N explizit genannt werden, also sind sie abziehbar. BASTA

    Auf Seite 1 der Anlage N wird der Krankengeldbezug eingetragen. Dann haben wir Einnahmen 0 abzgl. Werbungskosten = Verlust aus nichtselbständiger Arbeit.

    Wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind, solltest Du einen Verlustfeststellungsbescheid nach § 10 d EStG erhalten.

    Das ganze Jahr AU wow.. krass..gute Besserung

  • Antwort von emaxba123 31.08.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Ja, weil der Abrechnungszeitraum das ganze Jahr umfasst.

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