Helga80 am 28.08.2008 um 16:13 Uhr
Hallo, habe eine kniffelige Frage. Mein Neffe möchte sich nebenbei bei einer Möbelfirma als LKW-Fahrer ein paar Euro dabeiverdienen. Er ist gerade 20 geworden, hat den "vollen" LKW-Führerschein mit 18 gemacht. Meine Frage ist jetzt: gibt es eine Ausnahmeregelung für gewerbliche Fahrten im Werksverkehr? D.h. darf er schon bevor er 21 ist im Werksverkehr LKW fahren? Morgen wird das Straßenverkehrsamt befragt, aber vielleicht kann er sich das ja schon sparen wenn ihr Bescheid wisst. Danke schon mal für alle die sich auskennen

Im Werk darf er fahren, da es Privatgrundstück ist und das sogar ohne Führerschein
Werksverkehr heißt, daß die im Werk hergesteelten Güter von eigenen LKW´s zum Kunden gefahren werden, nicht, daß er nur auf Betriebsgelände fährt.