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Gewerbliche LKW-Fahrten erst ab 21 auch im Werksverkehr?

gefragt von Helga80Helga80 am 28.08.2008 um 16:13 Uhr

Hallo, habe eine kniffelige Frage. Mein Neffe möchte sich nebenbei bei einer Möbelfirma als LKW-Fahrer ein paar Euro dabeiverdienen. Er ist gerade 20 geworden, hat den "vollen" LKW-Führerschein mit 18 gemacht. Meine Frage ist jetzt: gibt es eine Ausnahmeregelung für gewerbliche Fahrten im Werksverkehr? D.h. darf er schon bevor er 21 ist im Werksverkehr LKW fahren? Morgen wird das Straßenverkehrsamt befragt, aber vielleicht kann er sich das ja schon sparen wenn ihr Bescheid wisst. Danke schon mal für alle die sich auskennen


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LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 28. August 2008 16:18
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Im Werk darf er fahren, da es Privatgrundstück ist und das sogar ohne Führerschein

Kommentar von 115f50118f1c0b3c28a30a13aed2e48esmallHelga80 am 28. August 2008 16:32

Werksverkehr heißt, daß die im Werk hergesteelten Güter von eigenen LKW´s zum Kunden gefahren werden, nicht, daß er nur auf Betriebsgelände fährt.



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