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Gewerbevertrag für ein Event

gefragt von Feenreich40 am 05.11.2009 um 16:05 Uhr

Hallo, ich habe folgende Fragen. Ich habe für eine Event eine Location angemietet für Februar 2010. In dem Vertrag steht dass dieser Vertrag nicht kündbar ist, ausser es bestehen sehr triftige Gründe (die aber nicht betitelt sind) Die Kunden für die wir die Lokation angemietet haben wollen jetzt woanders feiern weil sie eine günstigere Location gefunden habe. Meine Frage: wir haben jetzt mitgeteilt, dass wir die Location doch nicht benötigen weil der Kunde es sich anders überlegt hat. Wir müssen trotzdem bezahlen, zwar nur einen Teil aber das ist fast die Hälfte. Gibt es keinerlei Gesetzgebung die über einem solchen selbstgeschriebenen Vertrag steht? Müsste eine separate Auflistung sein, die einen darauf hinweist dass man wenigstens 1 Monat vorher absagen muss oder irgendwas in der Art?

Würde mich über Hilfe freuen

C. Szabo

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