Gewerbetreibender - Firmenwagen leasen/finanzieren/kaufen - Steuer?

4 Antworten

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Letztlich ist das tatsächlich Abwägungssache.

Grundsätzlich ist Leasing für vorsteuerabzugsberechtigte Gewerbetreibende zwar die günstigste Methode, sofern man einbezieht, dass man dann alle 3 Jahre einen Neuwagen erhält. Nachteilig ist allerdings, dass bei Nutzung der 1%-Methode der Gewinn des Gewerbes rechnerisch um eben 1% vom Listenneupreis je Monat erhöht wird. Bei einem Bus für € 22000.-- wären das also monatlich €220.-- (und diese aufgeteilt nach 80/20 Methode). Praktisch ist hier, dass dann alle Ausgaben (inkl. der Leasingraten natürlich) BA sind; eine Aufteilung nach privater und gewerblicher Nutzung entfällt. Nutzt Du die Fahrtenbuch-Methode, erfolgt die Aufteilung nach tatsächlicher Nutzung, was bei fast 100% gewerblicher Nutzung natürlich günstiger käme. Dagegen steht eben der erhöhte Dokumentationszwang.

Beim Kauf des Fahrzeugs (Aufnahme in BV) sind die Zinsen für die Finanzierung BA, der Kaufpreis selbst wird hingegen über die AfA über 6 Jahre abgeschrieben. Liquiditätstechnisch ist die Finanzierung die schlechtere Wahl, und es kommen über die Laufzeit der Nutzung natürlich steigende Werkstattkosten hinzu.

Vielen herzlichen Dank für diese ausführliche und kompetente Antwort.

Hab ich das richtig verstanden: D.h. also konkret wenn ich den Wagen lease, erhöht sich der zu versteuernde monatliche Betrag in dem Fall um €220. Leasingraten und sonstige mit dem Wagen verbundene Kosten (Wartung, Versicherung etc.) kann ich als Betriebsausgaben angeben und den Gewinn/Einkommen dadurch wiederum mindern. Nachweis gewerblicher Nutzung entfällt.

@Grimler

Sehr gerne :-)

D.h. also konkret wenn ich den Wagen lease, erhöht sich der zu versteuernde monatliche Betrag in dem Fall um €220.

Das ist bei Anwendung der 1%-Regelung im Prinzip korrekt. Gut erklärt hier:

http://www.laehn-stb.de/upload/36547877.pd

Wichtig ist (siehe Link), dass das FA hier den reinen Listenpreis inkl. aller Extras nimmt; es kommt also gerade nicht auf den Kaufpreis an.

Nachweis gewerblicher Nutzung entfällt.

Sofern das Fahrzeug zu mehr als 50% gewerblich genutzt wird, handelt es sich steuerrechtlich um notwendiges BV, ja.

Zu bedenken ist allerdings, dass die Vereinfachung durch die 1%-Regelung sich das FA teuer bezahlen lässt, sobald die gewerbliche Nutzung gegen 100% geht. In solchen Fällen ist die FB-Methode finanziell weitaus günstiger, wenngleich durch die lückenlose Dokumentation und den sich daraus ergebenden buchhalterischen Aufwand ggfs. mühsamer. Idealerweise sollte die Entscheidung daher unbedingt mit dem StB durchgesprochen werden. Dafür bezahlst Du ihn ja auch :-)

du solltes generell den Steuerberater fragen und die hier gegebenenTipps als Anregungen ev auch für den Steuerberater verstehen den letzlich kennt nur der Steuerberater deine persönlichen gegebenheiten und kann bei verschiedenen Mopdellen die für dich vernünftigste ausrechnen.. dafür bezahlst du schließlich. Ich halte die Dokumenttion der wirklich gefahrenen km für sinnvoller denn ein Fahrtenbuch gerade bei mehrern unterschiedlichen Fahrern / Angestellten kann auch wen mal knöllchen anfallen klären wer wann wo unterwegs war und wer zahlen muß..Wie wärs denn mit einen billigen kleinwagen ( Smart ) für den privaten gebrauch... 220 Euros im monat Eigenanteil ? könnte man so minnimieren. Joachim

Finanzierung und Leasing kannst Du die Kosten direkt von der Steuer absetzen. Ebenso kannst Du die Vorsteuer ziehen. Ich würde eine Finanzierung machen, wo Du nach 4 Jahren eine Restrate hast, die Du dann ggf. erneut finanzierst oder Dich für ein anderes Auto entscheidest.

Die Leasingraten kannst Du direkt als ausgebe Buchen und absetzen, beim kauf kannst Du den Kaufpreis nur über die jahresanteiligen Sätze absetzen.

Man kann aber nicht alles absetzen. Nur zu einem gewissen Prozentsatz.

Bei einer UG (haftungsbeschränkt) kann man das mehr absetzen aber da musst du den Wagen dann zu 51% geschäftlich (nachweisbar) nutzen und bei einer GmbH ist es egal weil da steht einem ein Firmenwagen zu.

@floriankasper17

UG/GmbH hatte ich schon mal überlegt, wurde mir aber vom Steuerberater abgeraten. Der bürokratische Aufwand bei einer Kapitalgesellschaft (Bilanzierung etc.), übersteigt in meinem Fall den Nutzen. Und nur für den Firmenwagen möchte ich keine Kapitalgesellschaft gründen.

@floriankasper17
Man kann aber nicht alles absetzen. Nur zu einem gewissen Prozentsatz.

Falsch und falsch.

  1. Man "setzt" überhaupt nichts ab. Sprachlicher Unfug. Es entstehen Kosten, und die stellen wiederum eine BA dar, und senken somit den zu versteuernden Gewinn.

  2. Bei Nutzung der 1%-Methode erfolgt keine prozentuale Aufteilung der Kosten. Diese wird nur bei FB angewandt, dann jedoch über alle mit dem KFZ verbundenen Kosten.

  3. Die Gesellschaftsform des Unternehmens ist diesbezüglich völlig irrelevant. Entscheidend ist die Abrechnungsart und ggfs. die Art des BV (notwendig oder gewillkürt).