Ein Bekannter arbeitet zwar vollberuflich, aber er denkt darüber nach sich nach Feierabend noch an einer eigenen kleinen Geschäftsidee zu versuchen und quasi als selbständiger Unternehmer im Nebenberuf zu arbeiten. Angenommen er würde tatsächlich so eine selbständige nebenberufliche Tätigkeit aufnehmen, müsste er dann Gewerbesteuer zahlen?
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Es kommt drauf an,wieviel er insgesamt verdient.Wenn er unter der Zuverdienstgrenze liegt, kann er das steuerfrei machen.Ansonsten muss er ein Gewerbe anmelden und dem Finanzamt alle Daten übermitteln.Am besten er geht mit seinen Verdienstnachweisen direkt zum Gewerbeamt und lässt sich dort beraten.
Gewerbeamt? In welchem Land gibt es das denn?
heinmueck am 27. Oktober 2008 19:37 Na zum Beispiel in Berlin und mit Sicherheit auch in anderen Gegenden Deutschlands.
Kommt auf den Gewinn an... Als Kleinunternehmer kommt keine Gewerbesteuer auf ihn zu.
Kleinunternehmer? Was ist das denn? Menschen unter 1,60 m?
Das hängt in erster Linie von der Tätigkeit ab, ob er Zwangsmitglied bei der IHK wird....und auch vom Geld, das er zu versteuern hat.
Das hängt davon ab, wieviel Gewinn die Firma macht. Erst wenn’s mehr als 24.500 Euro im Jahr sind muss man Gewerbesteuer zahlen. Aber ab 17.500 wird Umsatzsteuer fällig. Bei Gewinnen, die darunter liegen, sind Einnahmen aus solchen selbständigen Tätigkeiten über die Einkommensteuererklärung zu versteuern.