elysa2 am 23.11.2008 um 16:11 Uhr
meine freundin erhält hartz Vi und möchte sich trotzdem selbständig machen, leider kann ich ihr nicht helfen, denn sie hatz ja och kein einkommen, aber doch schon kosten-krankenkasse-werbung ect kann jemand sagen ob sie irgendwo gefördert wird

Arge fragen, Einstiegsgeld (SGBII § 29) Mobilitätshilfen ( SGBII § 54 ) Ausrüstungszuschuss beantragen.

schau mal da nach:
www.arbeitsagentur.de
Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit den sogenannten Gründungszuschuss. Dieser fasst die bisherigen Einzelmaßnahmen, das Überbrückungsgeld und den Existenzgründungszuschuss (Ich-AG), zusammen.
Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit wurde neu gestaltet. Die sog. „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss, § 421l SGB III) und das Überbrückungsgeld (§ 57 SGB III) wurden zum 1. August 2006 durch den Gründungszuschuss ersetzt.
bitmap am 23. November 2008 16:26 http://kuerzer.de/gruendungszuschuss kommt für alg-II-Enmpfänger nicht in Frage. (Siehe dazu auch § 16 SGB II)
Das Vorhaben muss in jedem Falle mit der ARGE abgesprochen werden. Da gibt es dann entsprechende Unterstützung oder auch Förderungen.