Gewerbe - Wenn ich z.B. nicht Umsatzsteuerbefreit nach §19 UStG bin, muss ich dann die 19% Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt bezahlen ?
Danke
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Normal ja...
Aber zum Bsp. im Baugewerbe... eine Rechnung von Gewerblich - an Gewerblich - Kein Ausweis der Umsatzsteuer wegen § 13b UStG. Steuerschuldner ist dann der Leistungsempfänger.Rechnung von Gewerblich an Privat dann mit Umsatzsteuer - Steuerschuldner ist dann der Leistungsgeber :-)
Jetzt verwirrst Du unseren Max ganz. Ich glaube er kämpft noch mit den Unterschieden zwischen Umsatz, Deckungsbeitrag, Gewinn und Einkommen ;-)
g Ich frag mich auch die ganze Zeit wie er auch genau den Betrag von 7664 ,- kommt... da schwirrt sicher noch was in seinem Kopf rum .
MAX ... noch Fragen ???
Das ist der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. seufz

Logisch, die 19% gehören Dir nicht. Die Mehrwertsteuer bezahlt Dein Kunde an Dich, damit Du sie ans Finanzamt weiterleitest.

Es sind nicht über all 19%. z. B. bei Lebensmitteln und Büchern sind es 7%.
Ganz einfache Regel:
Die Steuer, die ich dem Kunden auf die Rechnung schreibe, gehört nie mir, sondern dem Staat! An den muss ich sie abliefern.
Davon abziehen kann ich nur die MwSt, die ich zahle, wenn ich Sachen für das Gewerbe kaufe.
JoWaKu am 16. Juli 2008 10:44 Die Einkommensteuer ist eine ganz andere Baustelle.
Dazu muss man erst mal den Gewinn ermitteln.
Kurzfassung:
Alle Einnahmen (auch die USteuer) minus alle Ausgaben (auch die an Lieferanten und das FA gezahlte USteuer) ergibt den Gewinn.
Der kommt in die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE)
Wenn die zu versteuernden Einkünfte den Grundfreibetrag von jährlich 7.664 Euro übersteugen, Muss dafür Einkommensteuer gezahlt werden. Wenn man für den übersteigenden Betrag 30% Steuer schätzt (gaaaanz dicker Daumen), wird die Überraschung nicht all zugroß.
JoWaKu am 16. Juli 2008 18:31 Lies doch mal intensive diese Seiten durch: www.klicktipps.de/gewerbe.php
Am besten mehrmals.
Wenn Du das verstehst ist es ok,
und vielleicht bleiben dann noch ein paar gezielte Fragen, die Du bei GF stellst.
Wenn die Materie für Dich unverständlich bleibt, lass Deine Buchhaltung von jemand machen, der eine EÜR für Dich machen kann und quäle Dich nicht selbst damit rum.