Meine Freundin ist ab und zu als freie Fotografin auf Sportveranstaltungen unterwegs und viele Sportler wollen bei ihr die Bilder kaufen. Dann möchte sie einen Service anbieten, dass sich die Sportler individuelle Kalender von sich erstellen lassen können. Des Weiteren würde sie gern ab und an kleine Fotoaufträge erledigen. Das Gewerbeamt meinte, dass man als Fotograft extra in die Handwerkskammer eintreten muss und zusätzlich den Gewerbeschein benötigt. Das ist aber sehr teuer und würde sich finanziell nicht lohnen. hat man nicht sowieso einen Freibetrag was man als berufstätiger verdienen darf und am ende der einkommenssteuererklärung angeben
Es gibt zweierlei Fotografen. Einmal die Handwerker, die Fotografie als solches erlernt haben. Bis vor garnicht allzulanger Zeit war Fotograf damit auch eine geschützte Berufsbezeichnung. Nur diese dürfen Fotografen ausbilden, müssen dafür aber auch den Bedingungen folgen, die man Euch genannt hat. Daneben gibt es die Autodidakten und Quereinsteiger. Zur Unterscheidung vom handwerklichen Fotografen nannten die sich häufig "Fotodesigner" oder ähnlich. Dies ist eine Kunstform und kann somit freiberuflich ausgeübt werden, ohne Gewerbez- oder Kammerzwang. Versteuern musst Du das Einkommen natürlich dennoch.
pj

Steuer: Es muss der Gewinn (Einnahmen - Ausgaben ) ermittelt werden. Der kommt bei der Einkommensteuererklärung in die Anlage GSE.
Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach den sonstigen Einkünften.
Also der Gewerbeschein kostet vielleicht 10 bis 25 Euro. Wenn sie nur 20 Cent pro Fotoabzug nimmt, dann wird es natürlich lange dauern bis sich das rechnet ;-) Die Frage ist, ob sie als Fotografin noch als Freiberuflerin für das Finanzamt durchgeht oder nicht. Ob das haupt- oder nebenberuflich ist, bleibt egal. Dazu solltet ihr am besten das Finanzamt befragen, auskunftspflichtig sind die auf jeden Fall. Wenn ihr ein wenig nett seid, dann erklären die euch auch den Rest. Oder ihr befragt einen Steuerberater. Aufgrund Deines letzten Satzes wäre sowieso dazu zu raten...
wenn das als "Freizeitvergnügen" und nicht gewerblich gemacht wird brauchst du keine Gewerbeanmeldung etc. Es wird auf Honorarbasis abgerechnet, jedoch müssen die Einnahm,en bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden, dafür kann man ein paar durch diese Tätigkeit entstandenen Ausgaben gegenrechnen. Und wenn du nicht über den Umsatz von X (die Summe weiß ich leider nicht) hinauskommst kannst du auch auf das Abführen der MwSt verzichten. Frag einfach mal deinen netten Sachbearbeiter beim Finanzamt.

dann soll sie es als fotodesign eintragen. ist nicht handwerkspflichtig.
haken: sie muss die Bilder dann halt wirklich bearbeiten können.
ein Gewerbeschein kostet je nach Rathaus zwischen 10 und 15 euro. dat is nicht das Ding. Aber ne Eintragung in die Handwerkskammer ist da wesentlich kostspieliger.
Ich hab e mein Gewerbe als Grafikdesigner sowie Fotograf angemeldet, hab dann aber nochmal darüber nachgedacht, und festgestellt, dass ich die fotos als rohmaterial für weitere meist grafische Arbeiten nutze. Habs dann umgemeldete und erst danach festgestellt, dass ich als Fotograf teurer dran gewesen wäre.

Sie kann doch das als Freizeitbeschäftigung machen und es auf Honorarbasis abrechnen.
Bisher beste Antwort! - DH