Gewerbe Anmeldung Berufsgenossenschaft

7 Antworten

Es gibt den Begriff der Zwangsmitgliedschaft, und der hängt eng mit Berufsgenossenschaften, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zusammen. Wer den Begriff "Zwangsmitgliedschaft" im Internet sucht, kann sich an der Fülle der Beträge davon überzeugen, dass das viele ärgert. Da es meines Wissens keine politische Partei gibt, die das System der Zwansmitgliedschaften ablehnt, ist allerdings nicht zu erhoffen, dass sich daran mal was ändert.

Hoi.

Laut Internetauftritt der BG Transport und Verkehr:

"Unternehmerversicherung

Die Selbstverwaltung der BG Verkehr hat darüber hinaus beschlossen, dass der Versicherungsschutz auch für Einzelunternehmer gilt, ebenso für die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft.

Unternehmer von privaten Fahrzeug-, Luftfahrzeug- oder Reittierhaltungen sind nicht versichert und können sich bei der BG Verkehr auch nicht freiwillig versichern.

Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist nicht davon abhängig, ob im Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt werden oder nicht. Selbst allein arbeitende Unternehmer sind versichert und haben bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung.

In der Satzung der BG Verkehr ist für die Unternehmer derzeit eine Versicherungssumme von 20.000 Euro festgelegt. Diese Versicherungssumme ist Grundlage für die Beitragsberechnung sowie etwaiger Geldleistungen durch die BG Verkehr. Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung hat jeder Unternehmer die Möglichkeit, die im Versicherungsfall zustehenden Geldleistungen der BG Verkehr zu erhöhen und sie damit den persönlichen Einkommensverhältnissen anzupassen.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für die Unternehmer eine Befreiung von der Unternehmerversicherung möglich. Mit der Befreiung endet der Versicherungsschutz durch die BG Verkehr! Ein Antragsformular für die Befreiung von der Unternehmerversicherung finden Sie hier.

http://www.bg-verkehr.de/service/downloads/mitgliedschaft/antrag/Antrag%20auf%20Befreiung%20von%20der%20Unternehmerversicherung.pdf

Allerdings geht das nur, wenn du nur wenig arbeitest. Die BG wird dir aber einiges an Unterlagen geschickt - gleich entsorgt ohne zu lesen?

Ciao Loki

Ob Du als Einzelunternehmer bei der BG Verkehr pflichtversichert ist haben Vertreterversammlung und Aufsichtsrat dieser Berufsgenossenschaft in Ihrer Satzung festgeschrieben. Kurierdienste sind oft Einzelunternehmer ohne Beschäftigte, da kann es schon sein, dass für die Unternehmer eine Pflichtversicherung besteht, oder hast Du Mitarbeiter? Dann musst Du in einer BG angemeldet sein und für Deine Mitarbeiter Versicherungsbeiträge abführen. Schau am besten mal hier: http://www.bg-verkehr.de/

Es gibt auch Berufsgenossenschaften da sind Unternehmer nur freiwillig versichert, aber das steht in der Satzung.

Natürlich ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft NICHT freiwillig. Denn die regeln die Berufs- und Wegeunfälle, ist also die Unfallversicherung eines Betriebes.

In der Berufsgenossenschaft ist man zwangsläufig, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat. Berufsgenossenschaften sind die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen. Ohne eine solche Versicherung kann ein Unfall am Arbeitsplatz teuer werden.