ich will ein gewerbe als selbststaendige technikerin anmelden. was hat es fuer mich fuer nachteile wenn ich auf die kleinunternehmerregelung verzichte??
aber bedenke: wenn du Ust befreit bist, also keine Ust zahlen musst, kannst du auch keine Ust absetzen bzw. verrechnen wenn du dir irgendwelche anschaffungen machst. ob büroartikel oder einen pc. ganz egal. im laden knöpfen die dir schön den artikel + Ust (MwSt) ab. Und diese Mwst (Ust) kann du dir dann wiederholen beim FA. Ich war auch mal ein paar jahre selbständig. Ich hab zum glück nicht die Ust befreiung gewählt. Hatte mir auch mein Steuerberater gesagt das es besser wäre ganz normal alles abzuführen. Weil, nur wenn man ganz normal alles abführt kann man auch sich das Geld bei anschaffungen wiederholen.

Du bist an diese Entscheidung 5 Jahre gebunden. Du bist Vorsteuerabzugsberechtigt, du darfst Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen. Ob dies für dich ein Nachteil ist musst du selber entscheiden, du hast mehr Papierkrieg aufgrund Umsatzsteuervoranmeldung. Oder such dir dann nen Steuerberater. Die Sache steht und fällt mit der Umsatzgrenze von 17500 €. Liegst du drüber, bist du sowieso nicht in der Kleinunternehmerreglung.
Wenn du überwiegend für Private arbeitest hast du mit der Kleinunternehmerregelung eventuell einen Kostenvorteil gegenüber der Konkurrenz, die mit Umsatzsteuer anbietet.
JoWaKu am 9. August 2009 16:05 Letzteres gilt auch für Vereine und andere öffentliche Einrichtungen/Verwaltungen.

Kleinunternehmer wird vom FA flexibler behandelt!
inwiefern?
keine!!! mach jklein UN....dann keine steuer und so...viiiiiel besser...es sei denn du überschreitest 17500 euro gewinn im jahr...dannn muss versteuert werden
Schnulli00 am 4. August 2009 08:35 Unsinn
unsinn..weil?
Schnulli00 am 4. August 2009 09:08 Bitte mal erläutern:
"dann keine steuer und so...viiiiiel besser"
Und die 17500 sind kein Gewinn sondern Umsatz. Und "versteuert" wird auch, was auch immer du damit meinst. Ansonsten siehe mein Erguss oben.

Soviel ich weiß ist ein Nachteil- solltest Du es nicht im Großen Stil aufziehen, dass du die Vermögenssteuer abführen musst...

Du hast nach der Anmeldung ein Jahr zeit um dich festzulegen frag deinen Steuerberater
coyotincaos am 4. August 2009 08:49 Such dazu auf dieser Seite http://www.steuertipps.de/?menuID=8&navID=331&softCache=true
JoWaKu am 9. August 2009 16:01 Man muss spätestens beim Schreiben der ersten Rechnung entschieden haben, was man nun macht.
genau das war auch mein gedanke. alle raten mir immer nur: keine umsatzsteuer. aber genau deshalb, weil ich es absetzen kann, finde ich es interessant. also fazit: mit umsatzsteuer einfach mehr papierkrieg??? damit komm ich klar... danke für die antworten
http://www.sich-selbststaendig-machen.de/html/gewerbe-anmelden.html