Ein Freund von mir will den Verkauf am Sportgelände managen und den Überschuss aber dem Verein spenden. Muss er dann ein Gewerbe anmelden, wenn von Anfang an klar ist, dass er keinen Gewinn macht?

das "Gewerbe" ist die Erlaubnis für die Tätigkeit. Der Gewinn für die Besteuerung der Einkünfte. Also zwei ganz verschiedene Dinge. Außerdem liegt hier ein Irrtum vor.
Die Spende eines Überschusses mindert nicht den steuerpflichtigen Gewinn. Beispiel. Herr Mustermann macht mit seinem Geschäft 4.000,-- € Gewinn und spendet diesen Betrag für einen guten Zweck. Trotzdem muß Herr Mustermann von dem Gewinn Einkommensteuer zahlen, wobei sich die Spende ein wenig steuermindernd auswirkt.
Spenden sind nichtabzugsfähige Betriebsausgaben.

Und warum macht er das dann nicht direkt über den Verein?
Denn er kann nicht einfach zu 100% alles einem Sportverein spenden und hoffen, dass deswegen keine Steuern anfallen. Da gibt es Einschränkungen.
Wenn er einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht, muss er auch ein Gewerbe anmelden. Das hat erstmal nichts damit zu tun, ob er am Ende Gewinn haben wird.

Wenn Dein Freund etwas spenden will muss er erst mal einen Gewinn erzielen; also liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor; im übrigen Zustimmung für collo
In jedem Fall sollte der Freund eine Anmeldung beim FA vornehmen.
DH
Kurz zusammengefasst: Das Verkaufen ist erst mal ein Gewerbe und das Spenden ein Privatvergnügen.
Außerdem macht es keinen Sinn, ein Gewerbe ohne Gewinnerzielungsabsicht anzumelden. Das Finanzamt würde es nach ein paar Jahren wieder dicht machen.
stimmt nicht ganz. Das Finanzamt würde nur Verluste auf Dauer nicht anerkennen