gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Gewerbe anmelden

gefragt von miscellaneousmiscellaneous am 25.06.2008 um 16:59 Uhr

Ich möchte demnächst zwei Gewerbe anmelden.

Lt. Auskunft der Agentur für Arbeit kann ich beide Gewerbe auf dem Gewerbeanmeldungsschein als Haupt- und Nebengewerbe eintragen lassen.

Folgende Fragen beschäftigen mich derzeit, da ich hierzu keine weiteren aussagekräftigen Infos (weder Agentur für Arbeit noch Internet) erhalten habe:

--> Ist es sinnvoll, beide Gewerbe auf einem Gewerbeanmeldungsschein eintragen zu lassen?

--> Sollten besser beide Gewerbe einzeln angemeldet werden?

Wer hat hier Erfahrungen gemacht und kann mir Vor- und Nachteile schildern?

Danke vorab!

Miscellaneous


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (12022)
Arbeit (4354)
Beruf (3886)
ähnliche Fragen

Reply


Angel84
beantwortet von Angel84 am 25. Juni 2008 17:06
1x
Thumb_up

Keine Erfahrung, aber: wenn du dich später entscheidest, eines davon zu verändern oder aufzugeben, könnte ich mir vorstellen, dass es besser ist, zwei Scheine zu haben.


Rabbicook
beantwortet von Rabbicook am 30. Juni 2008 22:12
1x
Thumb_up

Soweit ich weiß gibt es kein "Nebengewerbe" sondern nur ein sog. Kleingewerbe bei dem gewisse Einnahmen nicht überschritten werden dürfen. Die Bezeichnung Nebengewerbe kommt wahrscheinlich daher, daß man hauptberuflich als Arbeiter oder Angestellter arbeitet und "Nebenbei" noch ein Gewerbe betreibt. Was aber für das Finanzamt völlig belanglos ist, für die gibt es nur zu versteuernde Einnahmen aus selbständiger (Gewerbe), nichtselbständiger (Angestellter), Zinseinkünfte sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung.


anonym
beantwortet von dolabella am 25. Juni 2008 17:09
0x
Thumb_up

Das Formular, das ich kenne (Beispiel http://www.stmwivt.bayern.de/pdf/wirtschaft/GewA1.pdf), sieht nur die Anmeldung eines Gewerbes vor, für das auch die Entscheidung Haupt- oder Nebenerwerb getroffen werden muss. Wenn Du wirklich zwei so unterschiedliche Dinge machen möchtest, dass sie nicht in einer Firma Platz haben (Gründe gibt es genug), dann fülle zwei Formulare aus.


anonym
beantwortet von susihund am 25. Juni 2008 17:20
0x
Thumb_up

Hallo, sie gehen zum Gewerbeaufsichtsamt und beantragen einen Gewerbeschein. z. B. Verkauf, Vermieten und Instandsetzen von PKWs. Möglichst alle mit dem Gewerbe verbundenen Tätigkeiten aufführen.Bei artfremdem Gewerbe 2. oder 3. Gewerbeschein. Das ist alles und kostet bei uns 19.00 €. Das Finanzamt interessiert sich nun für sie. Ob sie das dann dürfen und eine Genehmigung oder Ausbildung brauchen entscheidet das Ordnungsamt. MfG


silver2009
beantwortet von silver2009 am 25. Juni 2008 17:52
0x
Thumb_up

Das hängt doch ganz entscheidend davon ab, WELCHE zwei Gewerbe Sie anmelden wollen, sind es zwei ARTFREMDE, würde ich zwei einzelne Gewerbe anmelden, dann können die auch einzeln pleite gehen oder erfolgreich werden... :-))





JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 25. Juni 2008 18:29
0x
Thumb_up

Sind die Gewerbe denn so verschieden, dass das nötig ist?

2 Gewerbe erfordern getrennte Verwaltung.


miscellaneous
beantwortet von miscellaneous am 26. Juni 2008 08:36
0x
Thumb_up

Da es sich um zwei artfremde Gewerbe handelt, die in keiner Weise miteinander in Einklang zu bringen sind, habe ich mich über die Information bei der AA gewundert, dass beide Gewerbe auf einem Gewerbeanmeldungsschein eingetragen werden können.

Ich gehe davon aus, dass ich beide Gewerbe einzeln anmelden muss, da artfremd.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.