kann ich trotz festem arbeitsplatz ein gewerbe anmelden??ich möchte meinen arbeitsplatz behalten und nebenher im internet sachen verkaufen
können sowieso. Das Anmelden ist das geringste Problem. ob Du eine Nebentätigkeit ausüben darfst, musst Du mit Deinem Chef klären - jedenfalls steht das in 99% aller arbeitsverträge. Deine gewerbliche Tätigkeit darf Deinen Job nicht beeinträchtigen, sonst droht Ärger.
Das gilt einerseits allgemein - von wegen Zeit und Energie. Andererseits darf natürlich auch inhaltlich kein Konflikt auftreten.
Und natürlich musst Du alle Deine Einnahmen schön versteuern.
kannst du, wenn du deinen arbeitgeben vorher fragst. zu empfehlen wäre ein kleingewerbe nach §19 UStg da du kein hickhack mit der umsatzsteuer hast. darfst aber nur bis 17500euro gesamtumsatz machen.
JoWaKu am 23. September 2008 08:58 Ob das sinnvoll ist oder nicht, sollte sich nach der Art der Kunden und ob man Investitionen für das Gewerbe hat, richten. Sonst kann die Entscheidung zum Kleingewerbe unnötig Geld verschwenden.

Es geht (bis auf die hier schon geschriebenen Einschränkungen.
genau. DH
Der AG muss gefragt werden, wenn man Beamter ist oder im öffentlichen Dienst arbeitet, oder wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Auch falls die Gefahr von Konkurrenz besteht, sollte man miteinander reden und klare Absprachen treffen.