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gewerbe

gefragt von crobomber2 am 08.01.2008 um 18:25 Uhr

kann ich trotz festem arbeitsplatz ein gewerbe anmelden??ich möchte meinen arbeitsplatz behalten und nebenher im internet sachen verkaufen


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anonym
beantwortet von amiria71 am 8. Januar 2008 18:28
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können sowieso. Das Anmelden ist das geringste Problem. ob Du eine Nebentätigkeit ausüben darfst, musst Du mit Deinem Chef klären - jedenfalls steht das in 99% aller arbeitsverträge. Deine gewerbliche Tätigkeit darf Deinen Job nicht beeinträchtigen, sonst droht Ärger.

Das gilt einerseits allgemein - von wegen Zeit und Energie. Andererseits darf natürlich auch inhaltlich kein Konflikt auftreten.

Und natürlich musst Du alle Deine Einnahmen schön versteuern.

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 8. Januar 2008 18:29

genau. DH

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 23. September 2008 08:59

Der AG muss gefragt werden, wenn man Beamter ist oder im öffentlichen Dienst arbeitet, oder wenn es im Arbeitsvertrag steht.

Auch falls die Gefahr von Konkurrenz besteht, sollte man miteinander reden und klare Absprachen treffen.


regideur
beantwortet von regideur am 8. Januar 2008 18:29
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Ja, das ist möglich.


anonym
beantwortet von alphaomega am 8. Januar 2008 21:12
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kannst du, wenn du deinen arbeitgeben vorher fragst. zu empfehlen wäre ein kleingewerbe nach §19 UStg da du kein hickhack mit der umsatzsteuer hast. darfst aber nur bis 17500euro gesamtumsatz machen.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 23. September 2008 08:58

Ob das sinnvoll ist oder nicht, sollte sich nach der Art der Kunden und ob man Investitionen für das Gewerbe hat, richten. Sonst kann die Entscheidung zum Kleingewerbe unnötig Geld verschwenden.

http://www.klicktipps.de/gewerbefaq.php#mitmehrwertsteuer


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 23. September 2008 09:01
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Es geht (bis auf die hier schon geschriebenen Einschränkungen.

Infos: www.klicktipps.de/gewerbe.php


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