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Geweblich handeln bei eBay, aber ohne Rechnung / Steuer!? den Finanzamt melden!

gefragt von dernabeldernabel am 18.07.2009 um 13:08 Uhr

Hallo, vor kurzem hat mich jemand sowas von schlecht bewertet und gelogen b ei der eBaybewertung das mein sauberer 100% schnitt völlig zu nichte gemacht hat. Gut, ich war vielleicht einwenig langsam mit dem Versand, aber er war auch nicht schneller mit dem Überweisen, darüber aufgeregt habe ich mich deshalb nicht. Das ist jetzt aber nicht das Thema. Jedenfalls lögt der Herr wie gedruckt um eine Art Rachefeldzug zu starten. Kindergarten dag ich nur.

Nun, wo ich mich mit der negativbewertung abgefunden habe und nicht weiter drauf reagiere, nervt der Herr noch immer. Und jetzt kommts, er ersteigerte bei mir eine DVD Sammlung, die er nun offensichtlich nun einzelnt wieder versteigert und damit natürlich gewinn macht. Seine über 400 Bewertungen sind eigentlich nur DVD's. Da ich nun als Unternehmer sehr genau auf die Steuern achten muß, weiß ich das das nicht richtig ist und am ende alle Steuerzahler drunter leiden müssen. Der Typ nervt so, das ich den am liebsten melden möchte, aber wo, hat das sinn. ich weiß das ich mich da ebenfalls auf dein kindergarten platz herablasse, aber trotzdem. Bescheissen, belogen, die Steuer hintergehen und andere in die Pfanne hauen, das macht man nicht.

Sollte man solche leute verpetzen? und wenn ja, wo den??

9 Stimmen : verpetzen (7) ; laufen lassen (2)
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ebay x 5.780 steuer x 2.328 handeln x 72

niaweger
beantwortet von niaweger am 3. November 2009 13:54
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justii
beantwortet von justii am 21. Juli 2009 14:57
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Irgendwie erinnert mich das Ganze ein wenig an eine Neid-Debatte... Kann es wirklich sein?

abgestimmt für: laufen lassen

justii
beantwortet von justii am 21. Juli 2009 14:49
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Ich verstehe nicht ganz was Du willst.

Du hast als Unternehmer gewerblich Artikel im Pack verkauft. Wer hat Dir untersagt, die Artikel einzeln mit mehr Gewinn zu verkaufen? Niemand oder? Als Unternehmer solltest Du doch wissen, dass es die Idee ist, mit der man Gewinne machen kann... (er hatte halt die Idee...). Wer hat Dir versprochen, dass genau Du mit Deinen Artikeln den maximalen Gewinn machen darfst?

Du hättest doch ganz einfach die Ebay-Funktion zum Ausschluß von Käufern nutzen können. Dann hätte er nicht von Dir kaufen können und Du müsstest Dich heute nicht ärgern. So einfach wäre es gewesen...

Ich kaufe als Privatperson bei Ebay Artikel und wenn sie zum Weiterverkauf geeignet sind, dann verkaufe ich sie weiter, wenn Sie bei mir Ihren Dienst getan haben.

  • Ich kaufe vielleicht ein Buch - wenn ich es gelesen habe, verkaufe ich es weiter...

  • Ich kaufe vielleicht eine Kamera - wenn ich eine Woche später eine bessere zu einem günstigeren Preis bekomme, verkaufe ich die vorherige wieder...

  • Jemand kauft eine DVD, sieht sie sich an und verkauft sie wieder...

Ich denke, genau das ist das Prinzip von Ebay.

Genau dadurch lebt Ebay....

Woher weißt Du denn eigentlich, dass er nicht genau so sorgfältig seine steuerlichen Belange erfüllt wie Du? Hast Du seine Steuererklärung eingesehen oder ist es ganz einfach eine unbewiesene und vielleicht falsche Verdächtigung?

Fassen wir es doch zusammen:

  • Bei der ersten Auktion habt Ihr beide nicht korrekt gehandelt (er hat spät bezahlt und Du hast noch später geliefert). Er hat Dich dafür negativ bewertet (warum kommentierst Du die Bewertung nicht, dafür ist die Funktion doch gedacht!)

  • Dann hast Du es versäumt, den Käufer für den Handel mit Dir zu sperren, obwohl Du Dich schon sehr über ihn geärgert hast. Das geht also auf Deine Quittung.

  • Er hatte deshalb die Chance wieder bei Dir zu kaufen und macht nun mit den gekauften Artikeln auch noch mehr Gewinn als Du. Das ärgert Dich nun maßloß - es bleibt also wieder an Dir hängen

  • Nun willst Du Dich als Denunziant betätigen und ihn für etwas hinhängen, was Du nicht mal definitiv weißt und was Du auch nicht beweisen kannst. Denunzianten mag niemand (schon gar nicht, wenn sie andere anonym hinhängen...). Du bist dir schon im Klaren, dass "falsche Verdächtigung" ein Straftatbestand ist, den Dein Käufer gegebenenfalls auch zur Anzeige bringen kann. Das Resultat "Straftat" würde dann also wieder an Dir hängen bleiben...

Denkst Du, damit würde Dein Groll geringer werden? Wieder wäre der Andere der Schuldige und Du würdest wieder danach sinnen, ihm Eins auszuwischen...

Wollt Ihr dann ewig so weiter machen? Super!

Mein Tipp:

  • Sperre ihn als Käufer und kaufe auch Du nicht mehr von ihm.

  • Kommentiere die negative Bewertung und bringe die aktuelle Auktion mit Anstand hinter Dich.

  • Hake die Sache ab und lasse die Vergangenheit hinter Dir - schau in die Zukunft und nutze die Anregung mit den einzelnen DVD's für Dich selbst...

Gruß justii

abgestimmt für: laufen lassen

JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 19. Juli 2009 17:50
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Was willst Du vor allem erreichen?

  • Dass er Ärger mit dem FA bekommt oder

  • dass er Dich in Ruhe lässt.

Wenn Du es erst mal nur androhst, lässt er Dich vielleicht in Ruhe. Wenn Du Ihn sofort meldest, ist der Effekt dieser "Maßnahme" verpufft.

Fazit erstmal di Meldung beim FA androhen.

Außerdem: Belsge für seine Ebay-Aktivitäten ausdrucken, damit Du was hast, wenn Du es Deinem Anwalt geben musst.


naibaf8989
beantwortet von naibaf8989 am 19. Juli 2009 12:36
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Der Ausdruck "Verpetzen" ist völlig falsch und suggeriert eine negative Handlung! Jeder Staatsbürger hat das Recht, ja sogar die Pflicht, Ungesetzmässigkeiten bei der entsprechenden Behörde anzuzeigen. Ob es sich um "Peanuts" oder um reale Steuerhinterziehung handelt, sollte die Behörde entscheiden. Bei jedem Finanzamt gibt es eine Auskunftstelle, bei der man solche Dinge klären kann. Es handelt sich immerhin um unser Aller Steueraufkommen. Ich hasse Schmarotzer unserer Gesellschaft. Im Übrigen zu e-bay: Dem Problem Zahlung/BelieferungszeitReklamationen kannst Du aus dem Wege gehen indem Du alles über pay-pal abwickelst. Diese Einrichtung erledigt die Bezahlung und im Reklamationsfall vermitteln sie zwischen den Parteien. Habe beste Erfahrung gemacht. Auch bei einer Beschwerde. Gruß "Naibaf" - K.P. Fabian

abgestimmt für: verpetzen
Kommentar von 34afbe25c789e3aa453062f0e58e22besmalljustii am 21. Juli 2009 14:54

Moment!

  • Wenn Du einen Sachverhalt belegen/beweisen kannst, dann spricht überhaupt nichts dagegen, diesen dem Amt mitzuteilen.

  • Wenn Du aber mit Vermutungen und möglicherweise falschen Verdächtigungen jemandem Eins auswischen willst, dann hat das nicht mit "Staatsbürgerpflicht" zu tun sondern es handelt sich um einen moralisch ganz tief stehenden Denunzianten. Mal abgesehen, dass "falsche Verdächtigung" aus gutem Grund einen Straftatbestand darstellt.

Aus diesem Grund arbeiten Denunzianten häufig mit anonymen Hinweisen und sind nicht mal Mann's genug, mit ihrem guten Namen für Ihre Behauptungen einzustehen. Sich hinter Anonymität zu verstecken, dass lässt schon erkennen, wie staatsbürgerlich diese Menschen handeln.

3tes Reich und DDR lassen Grüßen.

justii


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 19. Juli 2009 07:43
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anonym
beantwortet von Scheveninger am 18. Juli 2009 16:06
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im zweifel für den angeklagten :-)

abgestimmt für: laufen lassen

fraukausw
beantwortet von fraukausw am 18. Juli 2009 13:15
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anonym
beantwortet von GoldenesGlurak am 18. Juli 2009 13:13
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stimme auch dazu

abgestimmt für: verpetzen

kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 18. Juli 2009 13:12
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wende Dich an den Veranstalter.

Kommentar von Abe15bcb25c5f826392406d6ac3f8e5dsmalldernabel am 18. Juli 2009 13:15

mh, glaubst Du wirklich das es eBay interessiert!??

Kommentar von 98fce0373dd970494fc70bc1da1e4beesmallcinderellaf am 18. Juli 2009 13:18

Ja, wer ebay kennt, weiß, dass das absolut nichts bringen würde...


anonym
beantwortet von MGMGMG am 18. Juli 2009 13:11
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Ja ich bin Petze und stehe dazu. Wer danach schreit...

abgestimmt für: verpetzen

cinderellaf
beantwortet von cinderellaf am 18. Juli 2009 13:11
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Aber ich glaube du musst ihm nachweisen, dass er deine Sammlung mit der Absicht gekauft hat, diese auch wieder zu verkaufen. Er kann ja auch sagen, dass er nur die, die er jetzt doppelt hat wieder weiterverkauft. Zumindest glaube ich, dass es so ist. Aber es gibt hier sicher Leute, die da mehr Ahnung davon haben.

LG

abgestimmt für: verpetzen
Kommentar von Abe15bcb25c5f826392406d6ac3f8e5dsmalldernabel am 18. Juli 2009 13:14

ja, daran habe ich auch schon gedacht. ist alles nicht handfest genug. Er hatte nach bestimmten DVD's gefragt und sich versichert ob die auch ganz bestimmt nicht FSK18 sind. FSK18 DVD's dürfen bei eBay nicht verkauft werden. ist das nicht schon ein kleines indiz!??

Kommentar von 98fce0373dd970494fc70bc1da1e4beesmallcinderellaf am 18. Juli 2009 13:16

Ja, ein Indiz. Aber eben auch kein Beweis.

Er kann behaupten, dass er die an seine Nichte / seinen Neffen / oder wem auch immer unter 18 weiterverschenken wollte - und als gesetztestreuer Bürger kann er das ja nur tun, wenn sie kein FSK 18 haben.

Mir wäre das alles ehrlich gesagt zu riskant. Obwohl ich grundsätzlich für verpetzten bin, sollte es gut überlegt sein.

Und sonst diesen Typen gleich auf deine Spam-Mail-Liste setzten. Dann sparst du dir wenigstens das Lesen der nervigen Mails.


nonaa
beantwortet von nonaa am 18. Juli 2009 13:11
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