Gewährleistung/Schadensersatz und §377 HGB bei WPR Klausur
hier ist die Aufgabe: (ich mache ers kurz^^)
Unternehmer bekommt Fahrräder vom Großhändler (sind alle Verpackt). Verkauft diese an Kunden. Nach 1 Monat (als Beispiel) bricht während der Fahrt die Vorderradnabe. Der Fahrer stürzt und verletzt sich erheblich.
==>mir ist klar welche Rechte der Kunde hat und welche § ich nehmen muß, bin mir aber mit den Rechten von dem Verkäufer nicht ganz sicher nach §478 und §377 HGB. Und ob der Kunde überhaupt einen Schadensersatz verlangen kann?
hier sind also meine Fragen:
-kann der Kunde überhaupt einen Schadensersatz von dem Unternehmer verlangen? Oder kommt es nur in Frage wenn eine Sache beschädigt wurde? Also z.B. wenn der Kunde ein Auto gekauft hätte und aufgrund defekter Bremsen (laut TÜV vom Werk aus schon) ein Unfall entstehen würde und sein Notebook(welches im Auto lag) kaputt gegangen wäre.
-wie ist das genau mit dem § 377 HGB, was genau muß der Unternehmer Prüfen bzw. wie? *muß *er statistische Verfahren anwenden? Fahrräder sind ja verpackt und Verkäufer legen doch darauf wert, dass es auch so bleibt. Weil der Kunde sonst die Ware nicht annimmt. Und muß er es dann beweisen, oder gilt hier dan auch die Beweislastumkehr nach §476 BGB?
- und wie wäre es, wenn die Ware vom Großhändler mit Qualitätskontrolle geliefert worden wäre?
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Antwort von namenloser7 07.08.2010
kann mir den keiner helfen?
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Schadenersatzansprüche des Kunden würden sich auf die Sachmängelhaftung des Herstellers stützen, der Kunde könnte allerdings zunächst Händler und Hersteller gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen.
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welche Ausbildung machst du,und welches Fach ist das?
Hört sich spannend an...
Kommentar von namenloser7 06.08.2010es handelt sich um ein Fach Wirtschaftsprivatrecht. Und ich studiere BWL.
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d.h. er kann keinen Schadensersatz für seine verletzungen am Körper verlangen?