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Gewährleistung: wie werde ich meinen Laptop los?

gefragt von JointVentureJointVenture am 22.10.2007 um 20:07 Uhr

Ich habe vor 15 Monaten ein Laptop gekauft.Zuerst störte mich,dass es gerne mal 100% CPU-Belastung hatte,wenn ich mal 3-4 Anwendungen parallel laufen lies. Gut,das kann man vermeiden,dachte ich mir. Jetzt häufen sich die Mängel. Beispielsweise dass der Lüfter ab und zu laut ist.Es gibt eine korrosionsanfällige Stelle (Schlitze für die Lautsprecher sind teilweise verrostet,obwohl ich mein Laptop nie mit Wasser/Feuchtigkeit in Kontakt gebracht habe).Das Bildschirm hat eine Art "inneren Fingerabdruck".Irgendwas stimmt im Innern des Bildschirms nicht. Da ich nur 1Jahr Garantie habe/2 Jahre Gewährleistung möchte ich wissen,wie ich argumentiere,bevor ich zu Mediamarkt gehe. Hat Jemand ´n Tipp?


Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 22. Oktober 2007 20:12
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Da hilft dir kein Tipp, sondern nur die Kulanz des MM.

Garantie ist 3 Monate vorbei, also Essig.

Gewährleistung beträgt zwar 24 Monate, aber nach 6 Monaten tritt die Beweislastumkehr ein und du musst jetzt nach 15 Monaten beweisen, dass der/die Fehler von Anfang an angelegt waren. Und das wird dir sehr schwer fallen.

Weitere Infos zur Gewährleistung hier: http://www.eastcomp.de/gewaehrleistung-garantie.htm

Kommentar von 13bd738e7d272cc447dab069e3637d0fsmallJointVenture am 22. Oktober 2007 20:36

bei der Kulanz könnte ich doch nachhelfen, in dem ich energisch protestiere und rumschreie "ich kauf hier jede Woche...so n sch... hab ich noch NIE erlebt..."

:)


Knochenstrauss
beantwortet von Knochenstrauss am 22. Oktober 2007 20:26
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Nur während der Garantiezeit (gesetzlich 6 Monate) hast du, nach zwei vergeblichen Reparatur-Versuchen des Herstellers/Händlers, dabei ist es egal, wie repariert wurde, das Recht auf entweder ein neues Gerät oder Rückzahlung des Kaufpreises, wobei dir der Hersteller/Händler die Zeit, in der das Notebook perfekt lief, in Rechnung stellen kann, d.h. 1/36 pro korrekt "funktionierten" Monat kann dir der Hersteller/Händler vom Kaufpreis abziehen. Das alles aber nur während der gesetzlichen Garantie. Wenn der Hersteller bei dir 1 Jahr gegeben hatte, gilt dies natürlich für das 1 Jahr. Danach tritt die Gewährleistung in Kraft. In dieser Zeit kann der Hersteller, und meistens nur noch der Hersteller, den Schaden beheben, sooft er will und wie er will. Wie Regenmacher schon richtig bemerkte, müsstest du beweisen, dass die von dir geschilderten Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. Das ist schier unmöglich. Du musst dich wohl oder übel dem Unvermeidlichen beugen.

Kommentar von Regenmacher am 22. Oktober 2007 20:56

Ooch nee, hör doch mit dem Satz (gesetzlich 6 Monate) auf. Das ist Schmarrn. Es gibt keine gesetzliche Garantie. Es gibt nur die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten mit der Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Kommentar von Cc2395256b6bd7974697468db5f149f0smallKnochenstrauss am 23. Oktober 2007 09:02

Ist doch Wortglauberei. Du musst den ganzen Inhalt lesen und verstehen, und dich nicht wie'n Habicht auf einzelne Worte stürzen. Du selber sprichst doch von Garantie s.o.. Also ... Satz zu Ende lesen ... dann wirst du sehen, dass es inhaltlich so ist, wie du es möchtest. Du sagst Beweislastumkehr und ich sage Garantie, weil es das Wort ist, welches die Firmen benutzen.


thebrain
beantwortet von thebrain am 22. Oktober 2007 20:24
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da kann ich dir genau sagen wie das bei media markt läuft. du trägst den laptop hin, der wird eingeschickt. meinen hatte ich nach nur 4 monaten wieder. kulanz is meist nicht. da die teile ewig brauchen bis der hersteller sie schickt wird dir media markt irgendwann anbieten den laptop zu einem teil des kaufpreises zurückzukaufen.

Kommentar von 13bd738e7d272cc447dab069e3637d0fsmallJointVenture am 22. Oktober 2007 20:34

"nur" 4 Monate? Da würd ich durchdrehen! Oder etwa 4 Wochen?

Kommentar von Simple_avatar1smallthebrain am 22. Oktober 2007 21:02

ja 4 lange monate. media markt ist auch recht frech, verweisen auf das agb.


JointVenture
beantwortet von JointVenture am 22. Oktober 2007 20:32
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Das Unvermeindliche ist dann wohl, dass ich nichts machen kann. Mist, ich hätte gleich zu MM gehen sollen, als ich noch Garantie hatte.

Danke für die Info´s Regenmacher, thebrain & Knochenstrauss!

Kommentar von Gutefrage.net Support am 22. Oktober 2007 21:01

Lieber JointVenture, wie schön, daß Dir die Community weiterhelfen konnte! Bitte achte in Zukunft darauf Beiträge zu Deinen eigenen Antworten in ein Kommentarfeld zu stellen anstatt in ein Antwortfeld. Vielen Dank und viele Grüße, Ted vom gutefrage.net-Support


paradies
beantwortet von paradies am 22. Oktober 2007 20:59
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