sherrymaus am 06.12.2008 um 21:11 Uhr
Wir haben am 20.5.06 einen Holzspalter gekauft (1400 Euro) Er ist seit 7.8.08 defekt. Die unter dem Motor sitzende Pumpe ist mit 2 Schrauben am Motor befestigt. Durch die 12 Tonnen Druck ist aus einer dieser Schrauben ist nun das Gewinde gerissen. Das hatte zur Folge daß der Dichtungsring der Pumpe (35 Euro) zerstört wurde und Hydrauliköl in großen Mengen aus der Ritze zwischen Pumpe und Motor spritze. Meiner Meinung nach ein klassischer Materialfehler. Wie stehen meine Chancen jetzt noch auf Gewährleistung zu pochen bzw die Reparatur erstattet zu bekommen? Was sagt das Gesetz genau? Danke für die Hilfe.
Hersteller anschreiben und auf Kulanz hoffen..

er hat zwei Jahre ( und mehr ) gehalten. Punkt
Chwasc am 6. Dezember 2008 21:28 so isses.
bitmap am 6. Dezember 2008 21:51 Teure Produkte haben manchmal mehr als nur 2 Jahre Garantie. Kommt aber auf den Hersteller an (und hat mit der gesetzlichen Gewährleistung nichts zu tun).
Aber der Fragesteller hat ja scheinbar kein Interesse daran, mehr dazu zu erfahren.
sherrymaus am 23. Dezember 2008 07:59 Der Fragesteller hat an allem Interesse das weiter helfen würde aber bei dieser Firma hilft wohl nichts. Warte nun seit Anfang August auf einen Satz Dichtungsringe den ich schon mit 40 Euro teuer bezahlt habe und Spalter funktioniert immer noch nicht. Absolut ärgerlich den Winter ohne Spaltholz zu verbringen...

wenn du keine Regelung per Kulanz erreichen kannst,dann seh ich keine chance ...
Hallo sherrymaus , der Dichtungssatz war nicht mehr lieferbar , deshalb haben wir auf Kulanz eine neue Pumpe geschickt. Solche Fälle sind selten , aber sie passieren mal. Bisher haben wir unseren Kunden immer geholfen. Das sollte dann hier auch zum Ausdruck gebracht werden. Bevor andere Leute wieder was in den falschen Hals kriegen. Gruss Ihr Murray Dortmund Team.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt nur 2 Jahre. Ist das Gerät schon älter hast du mit Gewährleistung keine Chance mehr.
Allerdings gibt es gerade für solche Großgeräte oftmals zusätzliche Herstellergarntien, die eben über diese 2 Jahre hinausgehen. Ist diese vorhanden, läuft das auf Garantie. Ansonsten kannst du höchstens mal anfragen ob eine Kulanzregelung möglich ist. Aber ein Recht darauf hast du nicht mehr.

Hat der Holzspalter keine Garantie? Die Garantiezeit ist bei manchen Sachen nämlich wesentlich länger.
bitmap am 6. Dezember 2008 21:20 Fabrikat? Von welcher Firma?
sherrymaus am 16. Dezember 2008 19:43 Firma Murray aus Dortmund - Garantiezeit laut Papiere 24 Monate....