gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Gewährleistung Implantatsteg

gefragt von jetsia1jetsia1 am 09.07.2009 um 15:14 Uhr

Hallo zusammen; heute will auch ich mich in die Reihen derer einreihen die nicht alles wissen (können) ! Seit einigen Jahren bin ich im Besitz von einer Implantatversorgung in UK, einem sogenannten Steg. Mittlerweile ist mir die Stegverlängerung das zweite Mal abgebrochen. Könnte mir jemand sagen oder weiß es vielleicht jemand ,wie lange man auf solchen Sachen Gewährleistung (kostenlose Schadensbehebung) hat ! - in all meinen Unterlagen habe ich nichts finden können, mittlerweile sind seit dem Einsetzen 3 Jahre vergangen und die erste Rep. war vor ca. 2 Jahren. Da ich bei meinem ZA keine Hilfe bekam - habe ich zwischenzeitlich den Arzt gewechselt. Dieser fordert sich gerade alle Unterlagen an - dennoch möchte ich nicht unnötig Gelder bezahlen, falls der vorhergehende ZA noch in die Pflicht des für mich kostenlosen Reparierens genommen werden kann. Vielen Dank im Voraus Mfg Jetsia1

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Gesundheit x 60.440 Gewährleistung x 256 Zahnersatz x 173 Implantate x 46 Steg x 5 Phrothesen x 1

Noergelix
beantwortet von Noergelix am 12. Juli 2009 09:32
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, auch wenn danach eingegriffen wurde, tritt diese von dem Zeitpunkt an. Auf jeden Fall ist auch ein Gutachter einzuschalten, das kann dein jetziger Zahnarzt tun. Die etwaige dürftige Fertigung seitens des Labors kann aber auch der Gutachter nicht rückgängig machen, um eine Neuanfertigung kommt deine Versorgung nicht herum. Problematisch sind auf jeden Fall solche sog. Freiendstege, diese halten der Biegebelastung nicht stand. Ich persönlich ziehe die Versorgung durch senkrechte Zapfen im Einstückgußverfahren mit Teflonreiter vor. Das kann aber nicht der Zahnarzt bestimmen, das hängt von der Erfahrung des Labors, des Technikers ab. Viel Glück auch. LG, Nx

Kommentar von C3ea15c878dcd88dbaf72eecc3a82870smalljetsia1 am 14. Juli 2009 18:56

Hallo Noergelix, hätte da nochmal ne Frage! unter diesen senkrechten Zapfen kann ich mir überhaupt nicht vorstellen - kannst Du mir vielleicht ne Seite nennen auf der man sich so etwas anschauen kann? lg Jetsia1

Kommentar von 2ae897d64266a411c5c7af0bb04135f9smallNoergelix am 5. August 2009 12:55

Ich kann dir die www.ceka-vertrieb.de empfehlen, da sind verschiedene Formen der Steg- oder Zapfenversorgung abgebildet. Ansonnsten stehe ich für weitere Fragen gerne zu Verfügung. LG Nx


anonym
beantwortet von tommy0802 am 10. Juli 2009 08:21
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo Jetsia die gesetzliche Gewährleistung ist 2 Jahre. Das heißt 1/2 Jahr Garantie, der Rest Gewährleistung. In deinem Fall könnte allerdings ein Gutachter Klärung beschaffen, falls der Steg unterdimensioniert war, oder ein Gußfehler vorliegt. Dann wäre das ein so genannter versteckter Mangel. Rede mit deiner Kk.


anonym
beantwortet von chicaBlue am 9. Juli 2009 15:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

FRAG DOCH MAL BEI DEINER kRANKENKASSE NACH


jetsia1
beantwortet von jetsia1 am 14. Juli 2009 18:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten - werde meine KK informieren. Mal sehen was die so dazu sagt! lg Jetsia1


switchy66
beantwortet von switchy66 am 9. Juli 2009 15:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da gibt es leider keine Garantie drauf!


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.