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Gewährleistung/Garantie: Verlängert sich die 24-Monats-Frist bei Reparatur?

gefragt von vierplusvierplus am 15.06.2007 um 5:24 Uhr

Im März 2005 Komplett-PC gekauft. Innerhalb der 24-Monats-Garantie wurde 2x Netzteil und Motherboard getauscht, das letzte Mal vor genau 1 Jahr. Jetzt ist die Kiste schon wieder defekt (macht keinen Mucks mehr, genau wie die letzten Male). Hersteller sagt: "Sorry, aber die Garantie ist abgelaufen".

Ist es nicht so, daß die Garantie/Gewährleistung bei den getauschten Teilen neu beginnt?

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Computer x 78.875 PC x 41.737 Garantie x 944 Gewährleistung x 258

radar74
beantwortet von radar74 am 15. Juni 2007 07:17
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Soweit mir bekannt ist, hat der Hersteller recht. Die Garantie beginnt ab den Kaufdatum und verlängert sich nicht bei einer Reparatur.

Was für ein Hersteller ist das wenn ich Fragen darf?

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 15. Juni 2007 07:58

FujitsuSiemens :-(


anonym
beantwortet von Sambista am 15. Juni 2007 08:45
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Meines Wissens nach - meine Autowerkstatt sagte mir das auf Nachfrage - ist die gesetztliche Gewährleistung inzwischen bei 24 Monaten für Neuprodukte. Für die Reparatur und zugehörigen Ersatzteile haben die Mitarbeiter mir eine Gewährleistung (nicht Garantie) von 12 Monaten genannt- ich habe allerdings nicht nach "gesetzlicher Vorschrift" gefragt.


Allerdings: 12 Monate + 1 Tag eben nicht mehr....

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 15. Juni 2007 08:56

Das hab ich auch irgendwo gelesen - aber FuSi betrachtet den PC als "Komplettsystem" und bezieht auch die Gewährleistung darauf.

Kommentar von Sambista am 15. Juni 2007 17:10

Wer hat die Reparatur gemacht?

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 15. Juni 2007 18:11

FujitsuSiemens


anonym
beantwortet von Regenmacher am 15. Juni 2007 07:52
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Radar hat Recht. Garantie läuft nach der angegebenen Zeit von 2 Jahren aus. Und die gesetzliche Gewährleistung gilt eh nur 24 Monate, wobei nach 6 Monaten ein wichtiger Stichtag ist. Da beginnt nämlich die Beweislastumkehr.

Kommentar von F871437420a20148b643ea346878024asmallvierplus am 15. Juni 2007 08:54

Danke


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