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Gewährleistung Einzelhandel

gefragt von Lima1988 am 22.10.2009 um 1:15 Uhr

Ich habe folgendes Probleme : Meine Lederjacke (99euro) von H&M ist sowohl innen als auch außen unter dem Arm total aufgerissen ....es ist sofort sichtbar das das ein Materialfehler ist. Das Problem ist jedoch ich habe sie im März 2007 gekauft also vor 2 1/2 Jahren. Laut meinem Wissenstand habe ich das Recht auf 24 Monate Reklamation. Da diese Jacke aber fast 100 euro gekostet hat ärgert es mich seh das sie keine 2 Jahre überlebt ! Leider wurde ich einfach mit der Jacke wieder nach Hause geschickt was ich sehr ärgerlich finde da ich auch einen mit einem Gutschein, neuer Ware oder einem Schneider zufrieden gewesen wär ! Gibt es eine Möglichkeit noch etwas zu erreichen ??? Würde mich über eure Antworten sehr freuen !


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anonym
beantwortet von schwarzerkater2 am 22. Oktober 2009 01:18
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tja, man kann eben im geschäft keine altkleider gegen neuware tauschen....

das ding ist 3 jahre alt,egal, ob getragen oder nicht....


anonym
beantwortet von Berny2 am 22. Oktober 2009 01:18
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Rechtlich haste gar keine Chance. Nach dieser langen Zeit müssteste Dir sogar einen Betrugsversuchvorwurf gefallen lassen. Abgesehen davon, dass Du Dich lächerlich machst.


powerfraqu6464
beantwortet von powerfraqu6464 am 22. Oktober 2009 01:17
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Leider nicht, wäre es ein Schulranzen - da gibt es mittlerweile schon 30 ! Jahre Garantie. Und das ist kein Witz.

Kommentar von 0c6d94c8fc3f35cc2179b1f36b43220bsmallVogue29 am 22. Oktober 2009 01:19

;o))


Vogue29
beantwortet von Vogue29 am 22. Oktober 2009 01:18
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ich denke, garantie ist 24 monate, danach geht nix mehr.. glaube ich.. aber bevor du dich rum ärgerst, geh doch zu einer änderungsschneiderei und lass es dort "bearbeiten".. und ist günstig..


dieAnkili
beantwortet von dieAnkili am 22. Oktober 2009 01:18
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Was können die denn dafür, wenn Deine Jacke nach 2 Jahren kaputt geht

Kommentar von Berny2 am 22. Oktober 2009 01:20

Er soll doch froh sein, dass dieses hochqualitative Produkt überhaupt solange gehalten hat...


Adel95
beantwortet von Adel95 am 22. Oktober 2009 01:18
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Tja was willste da machen ist jetzt halt so kauf dir einfach ne neue MAL GLÜCK MAL PECH SO IST ES EBEND


ReinerUnsinn
beantwortet von ReinerUnsinn am 22. Oktober 2009 01:23
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War das jetzt wieder eine Schülerfrage?

Wie viele Monate liegen zwischen März 2007 und Oktober 2009?


anonym
beantwortet von mabuse1 am 22. Oktober 2009 01:24
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bei arglistig verschwiegenen Mängeln gilt die Regelverjährungsfrist von 3 Jahren.Hier ein Link dazu http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/rechtundfair_play/recht/Vertragsrecht/liMBVerjaehrung261004.jsp


anonym
beantwortet von foxigold am 24. November 2009 15:07
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Ich finde die Frage gar nicht so ungerechtfertigt. Die Gewährleistungsfrist gilt natürlich nur 2 Jahre. Allerdings ist ein Unternehmen immer gut damit beraten, wenn es kulant bei Reklamationen ist. Diese machen oft nur einen ganz kleinen Anteil (<0,1%) der Verkäufe aus und sind so kein Ärgernis. Dazu werden Sie früher oder später nur, wenn das Unternehmen sich bei Umtäuschen blöd anstellt, denn dann gibts von seiten der Kunden schlechte Mundpropaganda. Und der Kunde kauft natürlich viel mehr und freier, wenn er weiß, er kann es zur Not wieder umtauschen, bzw. wird bei Reklamationen fair behandelt. Ich wohne zurzeit in Österreich und hier herrscht wirklich noch Servicewüste. Die Unternehmen sind sehr wenig kulant, sondern eher schon arrogant! Gerade gings mir bei Crocs so...riesen Marke, aber schlechter Service! Da müssen wir alle etwas gegen tun und nicht so schnell klein bei geben!


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