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Gewährleistung bei Rollerreparatur???

gefragt von heligirlheligirl am 19.11.2008 um 11:22 Uhr

Ich hatte meinen Roller letzte Woche in der werkststt, weil er nicht ansprang. Die lassen dort immer deutlich raushängen, was sie von meinem Chinesen halten (was mir schwer auf den zeiger geht und weswegen ich auch die Werkstatt wechseln werde). Als ich ihn abgeholt habe, präsentierten sie eine Rechung von 165 Euro. Sie haben zwei Sachen kontrolliert, die es nicht waren, haben dann den Vergaser ausgebaut und gereinigt, und er sprang an. Die Woche über bin ich nihct gefahren, und gestern sprang er wieder nicht an. Kann man erkennen, ob der Vergaser überhaupt gereinigt wurde? Auf der rechnung steht nämlich auch ein Liter Benzin, und ich vermute mittlerweile, dass sie nur benzin abgesetzt hatte und sie gar nichts gemacht haben. Meine Fragen: Könnte man sehen, ob der Vergaser gereinigt wurde? und was bedeutet genau Gewährleistung? Was müssen sie machen, ohne dass ich erneut bezahle? Oder gilt die alte Rechung nicht und ich bekomme das Geld ersetzt?


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Topismama
beantwortet von Topismama am 19. November 2008 11:26
1x
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ja jetzt müsste es eigentlich auf garantie laufen, weil der roller ja funktionierte als du ihn abgeholt hast..... aber über die spottereien von der werkstatt würde ich mich so aufregen, es ist genauso wie wenn du freunde hast die bmw fahren und du fährst opel die spotten auch immer....

Kommentar von 46836729c4b8bf3890bb274cf16c454bsmallheligirl am 19. November 2008 11:54

Garantie ist klar, aber was müssen sie machen? Nur ans Laufen bringen? Ich stelle eben die 165 Euro in Frage. Und sie spotten nicht, sondern maulen immer rum, wie schrottig der Roller ist und dass die Chinesen alles so billig verarbeiten und sie hätten die Mühe und blablabla. Ich denke mir, dann sollen sie sie entweder nicht annehmen oder eben die Klappe halten. Nervt, wenn man 165 Euro auf den Tisch legt und dann noch Sprüche gedrückt bekommt.



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