Kann mir jemand erklären, wie das mit der Gewährleistung bei Gebrauchtwagen ist? Folgender Fall: wir haben im Oktober bei einem Händler ein Auto gekauft. Plötzlich ist uns auf der Autobahn eine Radmutter abgebrochen, wir mussten den Wagen abschleppen lassen, weil niemand uns garantieren wollte, dass es der Wagen noch bis zur nächsten Ausfahrt schafft. Kann ich verlangen, dass der Händler, bei dem ich den Wagen gekauft habe, sich an den Abschleppkosten beteiligt bzw. diese sogar komplett übernimmt? Bisher haben wir vom Händler nur sehr komische Aussagen (z.B. "Der Verkäufer ist im Urlaub und nur der kann dazu was sagen") bekommen.
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Also für mich ist die Angelegenheit ganz einfach. Es sind 4 Monate seit Übergabe des Fahrzeuges vergangen. Was in diesen 4 Monaten mit dem Fahrzeug gemacht wurde kann der Händler nicht nach vollziehen. Eine Gewährleistung oder Garantie besteht in diesem Fall nicht. Einen Anwalt kannst Du dir sparen. Kostet nur unnütz extra.
Vor allem mußt Du Deine Ansprüche umgehend geltend machen.
Wenn der Händler auf Durchzug stellt: Anwalt einschalten. Der prüft dann auch, ob der Fall in die Gebrauchtwagengarantie fällt, oder ob Du vielleicht mit einem Verschleißteil Pech gehabt hast.
Beweismittel (die kaputte Schraube) sichern!!!
Indy72 am 21. Februar 2008 15:20 Einge Gebrauchtwagengarantie scheint es in diesem Fall nicht zu geben, sndern nur die gesetzliche Gewährleistung! Ob man einen Anwalt oder Sachverständigen einschaltet, würde ich von der schadenshöhe abhängig machen! Vielleciht lohnt sich das gar nicht?
Ok - Gewährleistung. Meinte ich aber.
Die Abschleppkosten werden schon hoch genug sein, daß es sich lohnt, einen Anwalt einzuschalten. Mindestens aber würde ich es schriftlich machen.

Erstens:
Das Abschleppen bis zur nächstgelegenen Autowwerkstatt ist eine Pflichtleistung aller Automobilclubs, die auch den Nichtmitgliedern zusteht. Wenn es also nicht weiter als bis zur ersten werkstatt ginge, hätten Sie nichts bezahlen müssen!
Zweitens:
Die Gewährleistung bei Gebrauchtwagen gilt nicht uneingeschränkt und für Verschleißteile ist sie praktisch ausgeschlossen, wenn der "Unfall" nicht kurzfristig bis unmittelbar nach dem Kauf erfolgte. Der Händler haftet nur dafür, dass das Fahrzug im Moment der Übergabe dem Vertraglichen Zustand entsprach. Also wären später auftretenden schäden grundsätzlich nicht voll erstattungsfähig, sondern nur anteilig.
Drittens:
Wenn das Fahrzeug bei einer Autohandelsfirma und nicht von einem Verkäufer persönlich/privat verkauft wurde, dann haftet nicht der "Verkaufsberater" persönlich, sondern die Fimra. Ob er dann im Urlaub ist oder gefeuert wurde, ist völlig egal!
Das mit der Pflichtleistung beim Abschleppen ist so nicht richtig! Wir sind bei keinem Automobilclub Mitglied und haben, als die Panne passierte, den ADAC angerufen. Dort wurde uns, nachdem uns beim ersten Anruf eine Mitgliedschaft ausgeschwatzt wurde, beim zweiten Anruf dann gesagt, dass diese Mitgliedschaft erst ab 0 Uhr (also ab dem Folgetag) gilt und dass wir daher das Abschleppen bezahlen müssen. So steht es auch in den AGBs des ADAC, hab eben extra recherchiert.
Indy72 am 21. Februar 2008 15:36 Ich habe schon paar mal ADAC in Anspruch genommen, ohne Mitglied zu sein. Kostenpflichtig (bzw. für Mitglieder inklusive) ist das Abschleppen zu seiner Wahlwerkstatt. Bis zur nächsten Werkstatt und zur kostenlosen Hilfe vor Ort sind sie verpflichtet. Das ist ja BILD-reif!!! Die Abschleppunternehmen betreiben meist selbst eigene Werkstätten und definieren diese als die "allernächste". Sie machen oft einen ganz guten Reibach mit der Reparatur. Da hatte man mit Euch gleich ein Verkaufsgespräch geführt!
Indy72 am 21. Februar 2008 15:47 ADAC schimpft sich immerhin als "gemeinnützig"!
Nochmal: wir haben das alles versucht mit dem ADAC telefonisch zu klären, die bleiben dabei, Abschleppen ist für Nichtmitglieder kostenpflichtig, wir sollten mehr als 160 Euro zahlen. Wir standen nicht AUF der Autobahn, sondern auf einem Rastplatz, haben also mit unserem Auto nicht den Verkehr behindert. Und der ADAC blieb am Telefon dabei: eine neu abgeschlossene Mitgliedschaft gilt erst ab dem Folgetag. Das steht auf der ADAC-Homepage: Ihr Leistungsanspruch beginnt um 0.00 Uhr am Tag nach Eingang Ihres Mitgliedschaftsantrags, wenn der erste Beitrag rechtzeitig bezahlt wird. Haben Sie ein ADAC-Mitgliedschaftsangebot durch Banküberweisung des ersten Beitrags angenommen, beginnt der Leistungsanspruch frühestens um 0.00 Uhr des Tages nach Vornahme der Überweisung. Für Schadensfälle, die bereits vorher eingetreten sind, besteht kein Leistungsanspruch.
Indy72 am 21. Februar 2008 15:51 Wo liegt das Problem? Gegen ADAC wolltet ihr doch nicht prozessieren?
Das Problem liegt darin dass Du behauptet hast, dass wir fürs Abschleppen nichts hätten bezahlen müssen. Und das ist schlichtweg falsch.
manni1937 am 21. Februar 2008 16:27 gut und interessant das zu wissen.
Indy72 am 22. Februar 2008 07:51 Scheinbar hat sich ADAC von der kostenlosen Abschlepperei verabschiedet. Reparaturen vor Ort sind es jedoch nach wie vor. Nur die Ersatzteile muss man bezahlen,

ich habe beim kauf für ein jahr eine garantie bekommen, bei den fahrzeugpapieren ist ein heft dabei indem steht, was alles beinhaltet ist. es ist kompliziert in manchen dingen. geht dein seitenfenster nicht mehr auf, so bekommst du alle elektronischen teile ersetzt, jedoch nicht die mechanischen (fensterhebeschere/ dieses problem hatte mein kollege). da die radmutter ein rein mechanisches teil ist und die räder nicht immer nur vom autohaus gewechselt und angezogen werden, dürfte es etwas schwerer ein eine gewährleistung zu bekommen.bei mir waren während der gewährleistungszeit zwei zündspulen kaputt (habe pro zylinder eine) da mein kfz weit unter 50 t km hat war alles kostenfrei

Bei Gebrauchtwagenhändlern herrscht seit Jahren schon eine Gewährleistungspflicht über mind. ein Jahr. Ich würde in diesem Fall wohl einen Anwalt hinzuziehen. Ist das direkt nach dem Kauf oder wesentlich später passiert? Ich denke einen Anteil solltet ihr auf jeden Fall erhalten.
Das ist gestern passiert, rund 4 Monate nach dem Kauf.
Indy72 am 21. Februar 2008 15:25 Habt ihr den Schaden unverzüglich schriftlich gemeldet? Sonst stehen die Karten schlecht. Ich würde den Schaden bei der dazugehörigen oder Vertragswerkstatt erst reparieren lassen und sich dann über die Kosten streiten. Bei verschleißteilen stehen die Karten allerdings schlecht.
jbinfo am 21. Februar 2008 16:18 War es ein "Wald-und-Wiesen-Händler" oder ein Vertragshändler ?
Birte312 am 21. Februar 2008 15:51 Aber Radmuttern sind doch keine Verschleißteile... Aber ansonsten würde ich es so machen, wie Indy es schon sagte.
Fasch! Die gewährleistungspflich besteht aus Gesetz. Allerdings wäre hier evtl. die Zuständigkeit und Umfang strittig.
Noch ein kleiner Zusatz:
Wahrscheinlich hast Du auch zwischenzeitlich noch Winterräder montiert und vielleicht selbst die Radmuttern verkehrt angezogen.
Nein, wir haben keine neuen Reifen aufgezogen.
Sollte ja auch keine Unterstellung sein, sondern war nur mein nächster Gedanke und wahrscheinlich auch der Gedanke des verkaufenden Händlers.
Hatte das auch nicht als Unterstellung aufgefasst. Du hast recht, der Gedanke liegt nahe, aber wir haben an dem Fahrzeug bisher nix gemacht.
OK; dennoch besteht aus meiner Sicht kein Gewährleistungsanspruch. Jedoch sollte der Händler es sich überlegen ein wenig Kulanz walten zu lassen. Der Hinweis auf Urlaub des Verkäufers ist Blödsinn. Ist es ein Vertragshändler oder ein "Wald und Wiesenhändler" ? Bei einem Vertragshändler hilft manchmal ein Anruf beim Kundesnservice des Herstellers.