Heiko075 am 14.04.2009 um 20:29 Uhr
Darf ein Schuhhändler Schuhe als „ungetragen“ anbieten, die im Geschäft schon von Hinz und Kunz anprobiert wurden? Außerdem wurde die „ungetragene Ware“ (Schuhe von PUMA) in ADIDAS Karton verschickt.

Schuhe werden nunmal anprobiert, das lässt sich nicht vermeiden. Wirst Du wohl genauso machen

Darf er... Schließlich wurden sie ja nicht draußen herumgelatscht, sondern nur auf dem sauberen Teppichboden im DEICHMANN ;-)
doppeltes dh
Und trotzdem falsch ...
Lieber joe: Du bist im Unrecht. Sebst in den teuersten Nobelboutiquen wird probiert. Deswegen gilt die Ware noch lange nicht als getragen
Es handelt sich hier um einen Internet-Händler! Im Unrecht kann ich nicht sein, denn Recht ist mein (berufliches) Fachgebiet!

Möchtest du dir Schuhe kaufen die du vorher nicht anprobiert hast? Wenn sie deutliche Spuren einer Benutzung haben ist das natürlich nicht rechtens aber ansonsten probiert doch jeder Schuhe an. Ich glaube kaum, dass du welche findest in denen nicht irgendwann einmal ein anderer Fuß gesteckt hat. Der Karton kann Verwechslung sein und den willst du doch sicher nicht anziehen :-)
Tja, so ist das nun mal in einem Schuhgeschäft. Da wird auch anprobiert!
Aber deswegen gelten die Schuhe immer noch als ungetragen.

Woher weißt Du so sicher, daß die Schuhe im Laden anprobiert worden sind???
Nein, das darf er nicht - das was er angibt muss auch stimmen. In diesem Fall wäre es ein Ausstellungsstück gewesen und keine "ungetragene Ware". Eindeutig eine falsche Angabe die ggf. zu einer Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt (§ 123 BGB)!

Ich habvergesen zu erwähnen, dass es sich um einen Internet-Händler handelt. Kein Schuhgeschäft
Das dachte ich mir schon, in dem Fall bekräftige ich nochmal meine letzte Aussage!
Es ist nicht anzunehmen, dass Schuhe ohne Probieren gekauft werden. Selbst Luis Vuitton lässt in seinen Geschäften probieren. Die Anprobe eines Kleidungsstückes, z.B auch in einer Boutique - kann sicher nicht die Bezeichnung getragen erwirken. Dann müssten ja eigentlich alle diese Geschäfte Secondhand Ware verkaufen.
Es geht hier um einen INTERNET-HÄNDLER! Das ist ein völlig anderer Sachverhalt!
Selbst der Internet-Händler schickt seine Ware an Kunden, wenn die nicht passen, schickt der Kunde sie auch zurück. Gehfalten z. Bsp. sind dann leider etwas, was man als Kunde in Kauf nehmen sollte. Deshalb gilt ein Schuh nicht gleich als getragen. Anders ist die Sachlage, wenn deutliche (Abrieb-)Spuren an den Sohlen oder Absätzen zu sehen sind. Dann kann man den Schuh nicht als neu deklarieren. Da würde ich mal nachforschen.
Beim Schuhladen nehmen die sogar getragene Schuhe zurück,die die Kunden einfach nur umtauschen wollen.Dabei ist denen völlig wurscht,ob die Schuhe schon getragen wurden..die kommen zurück ins Regal. Traurig,aber wahr. Weiß es von ner Bekannten,die im Schuhladen arbeitet.
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