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getragene Ware als ungetragene Ware verkauft

gefragt von Heiko075Heiko075 am 14.04.2009 um 20:29 Uhr

Darf ein Schuhhändler Schuhe als „ungetragen“ anbieten, die im Geschäft schon von Hinz und Kunz anprobiert wurden? Außerdem wurde die „ungetragene Ware“ (Schuhe von PUMA) in ADIDAS Karton verschickt.


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Ally33
beantwortet von Ally33 am 14. April 2009 20:30
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Schuhe werden nunmal anprobiert, das lässt sich nicht vermeiden. Wirst Du wohl genauso machen


Katinka062
beantwortet von Katinka062 am 14. April 2009 20:30
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Darf er... Schließlich wurden sie ja nicht draußen herumgelatscht, sondern nur auf dem sauberen Teppichboden im DEICHMANN ;-)

Kommentar von Prada87 am 14. April 2009 20:32

doppeltes dh

Kommentar von Joe17 am 14. April 2009 20:33

Und trotzdem falsch ...

Kommentar von Felixguido am 14. April 2009 20:42

Lieber joe: Du bist im Unrecht. Sebst in den teuersten Nobelboutiquen wird probiert. Deswegen gilt die Ware noch lange nicht als getragen

Kommentar von Joe17 am 14. April 2009 20:47

Es handelt sich hier um einen Internet-Händler! Im Unrecht kann ich nicht sein, denn Recht ist mein (berufliches) Fachgebiet!


Ramoni
beantwortet von Ramoni am 14. April 2009 20:34
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Möchtest du dir Schuhe kaufen die du vorher nicht anprobiert hast? Wenn sie deutliche Spuren einer Benutzung haben ist das natürlich nicht rechtens aber ansonsten probiert doch jeder Schuhe an. Ich glaube kaum, dass du welche findest in denen nicht irgendwann einmal ein anderer Fuß gesteckt hat. Der Karton kann Verwechslung sein und den willst du doch sicher nicht anziehen :-)


anonym
beantwortet von Regenmacher am 14. April 2009 20:30
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Tja, so ist das nun mal in einem Schuhgeschäft. Da wird auch anprobiert!

Aber deswegen gelten die Schuhe immer noch als ungetragen.


paulusiius
beantwortet von paulusiius am 14. April 2009 20:29
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Klar


12356789
beantwortet von 12356789 am 14. April 2009 20:29
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das kann er machen!


blumenfrau
beantwortet von blumenfrau am 14. April 2009 20:30
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Woher weißt Du so sicher, daß die Schuhe im Laden anprobiert worden sind???


anonym
beantwortet von Joe17 am 14. April 2009 20:31
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Nein, das darf er nicht - das was er angibt muss auch stimmen. In diesem Fall wäre es ein Ausstellungsstück gewesen und keine "ungetragene Ware". Eindeutig eine falsche Angabe die ggf. zu einer Anfechtung des Kaufvertrages berechtigt (§ 123 BGB)!


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 14. April 2009 20:32
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Ich habvergesen zu erwähnen, dass es sich um einen Internet-Händler handelt. Kein Schuhgeschäft

Kommentar von Joe17 am 14. April 2009 20:34

Das dachte ich mir schon, in dem Fall bekräftige ich nochmal meine letzte Aussage!


anonym
beantwortet von Felixguido am 14. April 2009 20:38
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Es ist nicht anzunehmen, dass Schuhe ohne Probieren gekauft werden. Selbst Luis Vuitton lässt in seinen Geschäften probieren. Die Anprobe eines Kleidungsstückes, z.B auch in einer Boutique - kann sicher nicht die Bezeichnung getragen erwirken. Dann müssten ja eigentlich alle diese Geschäfte Secondhand Ware verkaufen.

Kommentar von Joe17 am 14. April 2009 20:39

Es geht hier um einen INTERNET-HÄNDLER! Das ist ein völlig anderer Sachverhalt!

Kommentar von GabiWollmann am 26. April 2009 00:00

Selbst der Internet-Händler schickt seine Ware an Kunden, wenn die nicht passen, schickt der Kunde sie auch zurück. Gehfalten z. Bsp. sind dann leider etwas, was man als Kunde in Kauf nehmen sollte. Deshalb gilt ein Schuh nicht gleich als getragen. Anders ist die Sachlage, wenn deutliche (Abrieb-)Spuren an den Sohlen oder Absätzen zu sehen sind. Dann kann man den Schuh nicht als neu deklarieren. Da würde ich mal nachforschen.


anonym
beantwortet von cherrymint am 13. Mai 2009 21:58
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Beim Schuhladen nehmen die sogar getragene Schuhe zurück,die die Kunden einfach nur umtauschen wollen.Dabei ist denen völlig wurscht,ob die Schuhe schon getragen wurden..die kommen zurück ins Regal. Traurig,aber wahr. Weiß es von ner Bekannten,die im Schuhladen arbeitet.


anonym
beantwortet von jmania am 8. September 2009 18:30
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Hier findest du billige schuhe und kannst sie http://picasaweb.google.com/CheapQualityTrade


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