Getränk erfunden/gemixt

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Das ist eine schwierige Frage, einerseits gibt es die Möglichkeit ein PATENT anzumelden. Darin legst du genau Zusammensetzung, Zutaten etc. fest. Dieses "Rezept" wird dann als Patent angemeldet und in einem Register geführt. Wenn nun ein Anderer mit dem gleichen Gtränk auf den Markt kommt könntest du ihn zivilrechtlich wegen der Verletzung deines Patentes belangen. Solche Streitereien sind in der Regel langwierig, sehr teuer weilin der Regel immer mit ein oder mehreren Sachverständigengutachten verbunden, und schwer einschätzbar. Dazu kommt das der Patentschutz nur national seine volle Wirkung entfaltet. Andere Länder haben zum Tiel Abkommen, wo es keine gibt muss man sich in den betreffenden Ländern ebenfalls um etnsprechenden Schutz kümmern. Da so etwas für einen "Neuling" in der Regel gar nicht zu bewerkstelligen ist gibt es eigene "Ideenagenturen" die dabei helfen können. (Einfach mal danach googeln).

Die andere Seite ist der Markenschutz - also der Name. hier kannst du ebenfalls einen bestimmten Namen (allenfalls auch in Verbindung mit einer bestimmten Schrift - Musterschutz - etc.) eintragen und schützen lassen. Damit darf niemand unter diesem Namen irgendein Getränk verkaufen, auch wenn es eine völlig andere Zusammensetzung hat. Diese Form des Schutzes ist die meist viel einfacher durchsetzbare.

Ein Beispiel: jedem ist klar dass er kein Getränk namens Red Bull auf den Markt bringen darf, auch wenn es nach Orangensaft schmeckt, weil der Name geschützt ist.

Mit der Zusammensetzung ist das schon so eine Sache. Obwohl dieser Energy Drink patentrechtlich geschützt ist gibt es hunderte von Nachahmungen. Eine kleine Änderung in der Rezeptur reicht da schon und selbst wenn nicht müsste man erst beweisen dass es genau die gleiche Zusammensetzung ist. Das leistet sich wie du siehst nicht einmal dieses große Unternehmen mit zweifellos genug finaziellen Mitteln um einen solchen prozess zu führen. Da spielt auch ein wenig Marktpolitik mit denke ich. Wenn publik wird dass man den Konkurrenten verklagt hat weil er das gleich verkauft sieht man sich schnell unangenehmen Fragen ausgesetzt, z.B. warum der Konkurrent das für 70% weniger verkaufen kann - wo doch das selbe drinnen ist :-)

Da sagt man lieber man sei das Original und diese nachgemachten Sachen schecken doch bei weitem nciht so gut....

WARUM FRAGT DU hier NACH - es kostet Geld etwas schützen zu lassen und je länger desto teurer und je mehr Länder desto schweineteurer- Ausserdem solltes du nachweisen, dass das Getränk nicht nur zusammengerührte Alkoholica sind die jeder Bessoffene irgendwann mal ERFINDET : Ich war jahrelang auf Party bei denen Besoffen Getränke erfunden haben, die er vorher noch nicht gab - hast du besondere Inhaltsstoffe, Kräuter und Geschmacksstoffe und eine durchschlagend neue WIRKUNG die mehr ist als das was man mit WODKA plus SEKT plus BIER plus Cola plus KORN und BOLS BLAU in einem Glas erreichen kann ohne sich zu übergeben?

kosy3  30.11.2011, 06:30

"Ausserdem solltes du nachweisen, dass das Getränk nicht nur zusammengerührte Alkoholica sind die jeder Bessoffene irgendwann mal ERFINDET"

Diesen Nachweis muss der Erfinder nicht führen. Das ist Aufgabe des Patentamtes.

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Mehr, als es nach deinem Namen benennen kannst du glaube ich nicht. Aber mit steigendem Bekanntheitsgrad, bekommst du vielleicht ein paar Werbeaufträge. Dann musst du dich eben richtig vermarkten.
Viel Glück.

Silver1989 
Fragesteller
 29.11.2011, 23:34

also wenn ich das verkaufen würde müsste ich doch dann eigentlich ein gewerbe oder so anmelden oder nicht?

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quasselstripper  29.11.2011, 23:57
@Silver1989

Wenn du eine eigene Bar aufmachst oder du dein Getränk mit einem Geheimrezept selbst herstellst und verkaufst, dann ja.

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du kannst beim patent- und markenamt anrufen und nachfragen. so würde ich es machen.

das zusammenkippen irgendwelcher trinkbarer flüssigkeiten ist ganz sicher NICHT patentwürdig, sonst würden tausende von barmixern vor dem patentamt schlangestehen.