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getarnte Umfrage und plötzlich Abo-Falle (Firma VSR)

gefragt von Samara05 am 07.11.2009 um 12:31 Uhr

Hei, ich schilder erstmal mein Problem: Vor genau vier Wochen kamen zwei Jugendliche auf mich zu und wollten mit mir eine Umfrage machen. Sie zeigten mir ein Blatt wo verschiedene Zeitschriften abgebildet waren und wollten von mir wissen welches ich eventuell interessanter finden würde bzw. bestellen würde. Es ginge nämlich darum das bei der nächsten Ausgabe manche Abbildungen mit anderen Zeitschriften ausgetauscht werden würde und die Umfrage helfen soll herauszufinden welche auf der Werbung verbleiben soll. Nun ich hatte mich dann für Focus entschieden. Daraufhin baten sie das ich auf einen Blatt meine Unterschrift darunter setze. Aufgrund das sie ein Beweis für ihren Chef bräuchten das sie wirklich andere Passanten gefragt haben und nicht ausgefüllt hätten. Nun ich stimmte zu. Dann fragten sie mich ob ich Focus gerne bestellen möchte und ich antwortete nein. Draufhin drängten die beiden mich ob sie mir nicht Werbung schicken könnten wo die ganzen Zeitschriften abgebildet wären und ich mich in aller Ruhe entscheiden könnte ob ich was davon haben wolle, natürlich wäre es kostenlos. Ich war einverstanden worauf hin sie von mir Name und Adresse bekamen. Ich bekam einen Zettel von ihnen, aber da stand nichts von Abos, sondern es ging nur um eine Werbung von einer Kontobank, und wenn ich mich dort rechtzeitig melden würde 10 Euro extra oder so bekomme blabla...


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anonym
beantwortet von Juszi22 am 7. November 2009 12:32
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darauf bin ich auch reingefallen. habe ihnen dann einen brief geschrieben und sie des betrugs angeschuldigt. das abo wurde blitzschnell wieder storniert! "...Aus diesem Grund möchte ich meine "Vertragserklärung" basierend auf den Paragraphen §123 BGB (Täuschung) sowie §263 StGB (Betrug) wiederrufen. Dies geschieht auf der Grundlage Ihrer Wiederrufsbelehrung, die ich auf Ihrer Homepage gelesen habe." <-- so habe ich es formuliert.

Kommentar von Samara05 am 7. November 2009 12:41

Nun ich werde auf jedenfall einen Brief schreiben. Ich bin mir aber nicht sicher ob ich anfechte wegen Täuschung/Betrug oder Widerrufe. Zusatzinfo: Während dieses Gespräches fiel kein Wort vom Widerrufsrecht noch aber ich derartiges vor den Augen bekommen, noch wurde ich darauf ausdrücklich hingewiesen (habe auch keine Kopie oder sonst was bekommen). Frage mich ob dies fester bestandteil für den Vertrag ist und ob schon somit der Vertrag ungültig ist? Hab irgendwo gelesen wenn man widerrufe gleichzeitig irgendwie zugeben würde dies willentlich abgeschlossen zu haben. Und komischerweise bekomme ich die Bestätigung des Abos nach 4 WOCHEN!


anonym
beantwortet von Samara05 am 7. November 2009 12:31
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ich habs in die nächste Tonne gehauen. Und jetzt 4 Wochen danach bekomme ich einen Brief von PVZ Verlag Service GmbH mit den Information das sie sich freuen würden das ich mich für Abonnement entschieden hätte. Verwirrt rufte ich unter der Telefonnummer an die angegeben war und versuchte zu klären was das sollte. Die Frau am Telefon war ziemlich unfreundlich: Sie schien sich für meine Geschichte nicht zu interessieren und fragte mich nur ironisch wie ich es denn interpretieren würde das sie ein Vertrag mit meiner Unterschrift vor sich liegen hätte. Bevor ich weiter reden konnte wünschte sie mir einen Guten Tag und legte kalt auf. Vorschläge was zu tun ist?


cleaner3544
beantwortet von cleaner3544 am 7. November 2009 12:47
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Wenn man so leichtfertig seine Unterschrift leistet mit Adressen Angabe dann muss man schon eine große Portion Naivität besitzen. Das was die zwei Jugendlichen geleistet haben, war die klassische Drückermasche.


anonym
beantwortet von Samara05 am 7. November 2009 23:10
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was meint ihr dazu? kann ich das so abschicken?

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und fehlender Widerrufserklärung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Vor vier Wochen wurde ich von zwei Werbern arglistig getäuscht. Sie erzählten mir sie würden eine Umfrage durch führen, die sich darauf bezog welche Zeitschrift ich am liebsten mochte bzw. welche ich eher kaufen würde. Ich entschied mich für Focus. Aufgrund das die beiden Werber ein Beweis für ihren Chef bräuchten, das sie es nicht selbst ausgefüllt hatten, gab ich meine Unterschrift. Dann fragten sie mich nach meine Anschrift da sie mir gerne eine kostenlose Zeitschrift schicken wollten, wo alle Zeitschriften abgebildet wären, sollte ich mich mal entscheiden eine Zeitschrift zu abonnieren. Jetzt vier Wochen danach bekam ich von Ihnen ein Bestätigungsschreiben für den Abonnement Focus, was ich entschieden ablehne und auch nicht wissentlich unterschrieben hatte, weswegen ich gerne eine Kopie von diesem angeblichen „Vertrag“ sehen möchte. Ich sehe den „Vertrag“ als ungültig, aufgrund... ... Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung § 123 BGB ... Leistung nach Treu und Glauben § 242 BGB ... Anfechtbarkeit wegen Irrtums § 119 BGB ... Betrug § 263 StGB

Weiterer Punkt für die Anfechtung ist die fehlende Widerrufsbelehrung. Von dem auch bis heute kein Wort erwähnt wurde. Weder mündlich noch schriftlich. Geschweige denn mit einer Bestätigung meinerseits das man mir die Widerrufsbelehrung vorgelegt hatte, obwohl es ein wichtiger Bestandteil eines ordnungsgemäßen Vertragsabschlusses ist. Ich fordere sie deshalb hiermit auf, das angebliche Abo sofort zu stornieren und mir dies umgehend zu bestätigen. Sollte ich bis Ende nächster Woche nichts von Ihnen hören, werde ich mich mit der Angelegenheit an die nächstliegende Verbraucherzentrale und ggf. an die Staatsanwaltschaft wenden und diese auf die unseriösen Praktiken ihrer Firma und ihrer Zeitschriftenwerber aufmerksam machen. Ich habe heute in Internetforen bereits zahlreiche Hinweise auf diese unseriösen Praktiken ihrer (VSR) Zeitschriftenwerber gefunden und weiß, dass ich kein Einzelfall bin! Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.


anonym
beantwortet von TillWollheim am 9. November 2009 03:14
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Spar dir zu viele Worte. Du hast ein unbefristetes Widerufsrecht. Also schreibe dem Verlag/Vertrieb innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer Widerufsbelehrung oder ohne diese unbefristet, daß du nun von deinem Widerrufsrecht nach FernAbsG/HaustürG gebrauch machst.

tschüß Till



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