Tremor am 13.04.2009 um 17:16 Uhr
kennt sich jemand mit "Recht auf Grillen" aus? Der Vermieter eines 8 Parteien Hauses hat einen Mieter der regelmäßig grillt und dazu seine Bekannten oder Freunde einlädt. (Der Garten steht zur nutzung zur Verfügung) Die Mieter sind überwiegend älter bis auf den einen, der gerne grillt. Die übrigen Mieter fühlen sich durch das Grillen gestört, wegen der Rauch , Geruchs und Lärmbelästigung . Dazu kommt noch das dieser Mieter seine Grillutensilien anstatt durchs Treppenhaus über eine Leiter vom Balkon in den Garten bringt, welches auch wieder einige Mieter stört. Wie sollte Der Vermieter sich jetzt verhalten?
Ich grille übrigens auch sehr gerne, habe aber den nötigen Platz so das niemand gestört oder belästigt wird

juracity.de/grillen-und-recht-juracity-de/index.html

Grillen ist nur dann gestattet, wenn niemand durch den Geruch belästigt wird. Das ist im Gesetz alles etwas schwammig geschrieben, wie so vieles andere auch.
oberaden am 13. April 2009 17:25 wobei schwammig nich ganz richtig ist. viele gestze müssen halt alle eventualitäten beinhalten und daß formulier mal präzise...
BreakEvenPoint am 13. April 2009 17:27 Schon, aber das mit der Geruchsbelästigung, das ist auch so eine Sache. Wo fängt das an ?

Man ich hasse diese zusammenschlüße...alle auf einen....HABT IHR SCHONMAL DEN "EINEN" MIETER DARAUF ANGESPROCHEN? Immer diese feigen Touren hinten rum kenne ich zu genüge!
!!!! sowas von DH
Tremor am 13. April 2009 17:25 Man sollte keine Anschuldigungen aussprechen, wenn man den Sachverhalt nicht kennt. Angesprochen wurde er auch schon öfter, was aber nichts brachte, deshalb liegen dem VM jetzt Beschwerden vor Ich wohne übrigens dort nicht
Tremor am 13. April 2009 17:32 Für diese Antwort kann ich leider keinen DH vergeben...
jason808 am 13. April 2009 17:46 Hab ich auch nicht erwartet ;) Aber sowas gehört an erster Stelle erwähnt das der Mieter trotz Belehrung nichts ändert. Ich hab schon einige WHG gehabt und Post bekommen wegen den lächerlichsten Angelegenheiten....aber wer hatte mich vorher mal drauf angesprochen..KEINER. Stattdesen bilden einige lieber ganze Clans die gegen einen vorgehen....
Tremor am 13. April 2009 18:03 in diesem Fall ist es eher anders rum... da geht es nicht nur um das Grillen, aber das ist ein anderes Thema
Wendet euch alle gemeinsam an die Hausverwaltung.
Tremor am 13. April 2009 17:19 Danke
In diesem Fall gibt es Keine Hausverwaltung, es ist ein Privatvermieter. (für diesen habe ich diese Frage gestellt)
jason808 am 13. April 2009 17:22 Sprecht doch erstmal mit dem Grillenden Mieter und guckt was er sagt! Dann könnt ihr weiteres vornehmen wenn es nix hilft.
ja,..wenn der VErmieter sagt,..es wird nicht gegrillt,..dann ist das Gesetz! Er kann doch bei seinem Anwesen,das Grillen,untersagen...und das ein und aussteigen,aus den Fenstern ....wo ist das Problem,in dem Fall ist ER die Hausverwaltung
Tremor am 13. April 2009 17:30 ganz verbieten, finde ich auch nicht richtig. Aber etwas reduzieren schon allein wegen dem anderen Mietern wäre eine Lösung. So hätte doch jeder etwas recht bekommen. Im Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung zu diesem Thema

balkon mein ich gar nich und wenn garten nur einmal im jahr rest is good will nachbar
Danke das ist doch mal was