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Gestz zum Grillen

gefragt von TremorTremor am 13.04.2009 um 17:16 Uhr

kennt sich jemand mit "Recht auf Grillen" aus? Der Vermieter eines 8 Parteien Hauses hat einen Mieter der regelmäßig grillt und dazu seine Bekannten oder Freunde einlädt. (Der Garten steht zur nutzung zur Verfügung) Die Mieter sind überwiegend älter bis auf den einen, der gerne grillt. Die übrigen Mieter fühlen sich durch das Grillen gestört, wegen der Rauch , Geruchs und Lärmbelästigung . Dazu kommt noch das dieser Mieter seine Grillutensilien anstatt durchs Treppenhaus über eine Leiter vom Balkon in den Garten bringt, welches auch wieder einige Mieter stört. Wie sollte Der Vermieter sich jetzt verhalten?

Ich grille übrigens auch sehr gerne, habe aber den nötigen Platz so das niemand gestört oder belästigt wird


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MrsNobody
beantwortet von MrsNobody am 13. April 2009 17:17
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Hilfreichste Antwort

juracity.de/grillen-und-recht-juracity-de/index.html

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 17:21

Danke das ist doch mal was


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BreakEvenPoint
beantwortet von BreakEvenPoint am 13. April 2009 17:18
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Grillen ist nur dann gestattet, wenn niemand durch den Geruch belästigt wird. Das ist im Gesetz alles etwas schwammig geschrieben, wie so vieles andere auch.

Kommentar von 868c358138957cd19e99fe9a0326486csmalloberaden am 13. April 2009 17:25

wobei schwammig nich ganz richtig ist. viele gestze müssen halt alle eventualitäten beinhalten und daß formulier mal präzise...

Kommentar von E6e959a50d7dc0648323fa53f0419c7asmallBreakEvenPoint am 13. April 2009 17:27

Schon, aber das mit der Geruchsbelästigung, das ist auch so eine Sache. Wo fängt das an ?


jason808
beantwortet von jason808 am 13. April 2009 17:18
2x
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Man ich hasse diese zusammenschlüße...alle auf einen....HABT IHR SCHONMAL DEN "EINEN" MIETER DARAUF ANGESPROCHEN? Immer diese feigen Touren hinten rum kenne ich zu genüge!

Kommentar von spurkel am 13. April 2009 17:22

!!!! sowas von DH

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 17:25

Man sollte keine Anschuldigungen aussprechen, wenn man den Sachverhalt nicht kennt. Angesprochen wurde er auch schon öfter, was aber nichts brachte, deshalb liegen dem VM jetzt Beschwerden vor Ich wohne übrigens dort nicht

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 17:32

Für diese Antwort kann ich leider keinen DH vergeben...

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 13. April 2009 17:46

Hab ich auch nicht erwartet ;) Aber sowas gehört an erster Stelle erwähnt das der Mieter trotz Belehrung nichts ändert. Ich hab schon einige WHG gehabt und Post bekommen wegen den lächerlichsten Angelegenheiten....aber wer hatte mich vorher mal drauf angesprochen..KEINER. Stattdesen bilden einige lieber ganze Clans die gegen einen vorgehen....

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 18:03

in diesem Fall ist es eher anders rum... da geht es nicht nur um das Grillen, aber das ist ein anderes Thema


anonym
beantwortet von doris11 am 13. April 2009 17:16
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Wendet euch alle gemeinsam an die Hausverwaltung.

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 17:19

Danke

In diesem Fall gibt es Keine Hausverwaltung, es ist ein Privatvermieter. (für diesen habe ich diese Frage gestellt)

Kommentar von Beda760498d57432cd794cefcd95dc3dsmalljason808 am 13. April 2009 17:22

Sprecht doch erstmal mit dem Grillenden Mieter und guckt was er sagt! Dann könnt ihr weiteres vornehmen wenn es nix hilft.

Kommentar von doris11 am 13. April 2009 17:24

ja,..wenn der VErmieter sagt,..es wird nicht gegrillt,..dann ist das Gesetz! Er kann doch bei seinem Anwesen,das Grillen,untersagen...und das ein und aussteigen,aus den Fenstern ....wo ist das Problem,in dem Fall ist ER die Hausverwaltung

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 17:30

ganz verbieten, finde ich auch nicht richtig. Aber etwas reduzieren schon allein wegen dem anderen Mietern wäre eine Lösung. So hätte doch jeder etwas recht bekommen. Im Mietvertrag gibt es keine Vereinbarung zu diesem Thema

Kommentar von doris11 am 13. April 2009 17:31

dann soll der Vermieter mit den Mietern sprechen...das wird doch nicht so schwer sein...ist ja sein Haus

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 13. April 2009 17:33

Ist schon öfter geschehen, aber der wird richtig wütend und fühlt sich total im Recht


oberaden
beantwortet von oberaden am 13. April 2009 17:20
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balkon mein ich gar nich und wenn garten nur einmal im jahr rest is good will nachbar


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