...weil der eine Bierflasche in der hand hatte, aber er hat NICHT getrunken... das war um halb 1! darf das so ein Typ eigentlich, da haben sich dann au noch ganz viele Ältere drüber aufgeregt...
Was ist NE??? Im übrigen lassen sich solche Missverständnisse ganz leicht vermeiden, wenn man ein wenig Verstand hat: Bierflasche einfach wegpacken. Das kann ja kein Problem sein, wenn man ohnehin nicht daraus trinken will.

Bier in der Bahn ist sowieso schon mal ein NO GO. Und dann war der 16-Jährige, si wie ich diese Altersgruppe kenne, auch noch vorlaut und hat gemotzt. Gut, dass man ihn rausgeschmissen hat. Hoffentlich war´s eine Lehre.

bis 12 mit 16 jahren danach nach hause ins bett und heija machen

Dürfen 16Jährige so lange raus? Richtig so!! Hat er aus langeweile das Bier gehalten oder wie?
raus dürfen 16 jährige so lange - nur nicht rein
Kittymogul am 21. Februar 2009 12:21 Stimmt nicht ab 24Uhr dürfen sie nicht mehr raus!!
Juergenstade am 21. Februar 2009 13:06 RICHTIG ! DANN HABE NDIE ELTERN PROBLEME WEGEN VERNACHLÄSSIGKUNG DER AUFSICHTSPFLICHT !

und was ich dein problem ? 16 jährige dürfen nach jugendschutzgesetz um die zeit nicht mehr auf der strasse sein.
doch darf man das! Es gibt kein Gesetz das eine Altersgrenze zum Aufenthalt im freien vorschreibt. Man darf es sogar mit 12
bitmap am 21. Februar 2009 11:41 Großes Rätselraten:
Es geht um einen Jugendlichen (16 jahre) mit Bierflasche in einem Nachtexpress, der von einem ''Sevivetyp'' (was auch immer das sein soll) rausgeworfen wurde.
sollte wohl Servicemitarbeiter auf altdeusch heißen
Juergenstade am 21. Februar 2009 12:53 er hat nicht geschrieben im freien... er hat die geschrieben "rausgeschmissen". DANN DRÜCKT EUCH DOCH BESSER AUS !!!! ... "NE" ist bei mir eine Disco.
Juergenstade am 21. Februar 2009 12:57 er hat nicht geschrieben im freien... er hat die geschrieben "rausgeschmissen". rausgeschmeissen kann nur nur aus einer geschlossenen örtlichkeit. DANN DRÜCKT EUCH DOCH BESSER AUS !!!! ... "NE" ist bei mir eine Disco.

egal, ob sich da ganz viele ältere darüber aufregen. es geht um die lizenz des ladens. wenn das ordnungsamt kommt und dann sieht, wie da 16 jährige rumhängen, kriegen die ärger. gesetzt ist gesetz. da ist es dem ladenbesitzer auch ziemlich wurscht, wenn sich da "ganz viel ältere" aufregen. Ui.
krauthexe am 21. Februar 2009 11:26 NE ist kein Laden.....
miumiu am 21. Februar 2009 11:28 gegendiestirnklatsch au.
Kabark am 21. Februar 2009 11:29 Was ist NE, Hexle?
bitmap am 21. Februar 2009 11:33 NE siehe ->
beantwortet von Lara16 am 21. Februar 2009 11:26
ja wir nehmen alle immer um viertel nach 12 halt den nachtexpres...
miumiu am 21. Februar 2009 11:37 ja dann sach das doch gleich. wir haben nämlich ein auto, oder geld für taxi, da müssen wir alten leute nicht wissen, was ein ne ist gg
bitmap am 21. Februar 2009 11:44 Ähm ... ich bin nicht der Fragesteller. Ich habe nur kopiert, was der Fragesteller nachgeliefert hat (ich wusste bis dahin auch nicht, was er/sie mit ''NE'' meint).
:)

wir 16 jährigen dürfen nur bis 12 uhr nachts raus trtozdem wurde ich noch nie rausgeschmissen auch wenn ich bis 5 uhr da war oder so

Er darf.
Marcels04 am 21. Februar 2009 11:26 nicht
Juergenstade am 21. Februar 2009 12:59 RICHTIG ! ER DARF !!!!!!!!!!! PUNKT AUS SCHLUSS. KLAPPE ZU .
unter 18 darf man sich in Kneipen und Discos nicht länger als 0h aufhalten
Ich gehe mal davon aus das es sich nun um eine Zuglinie handelt bei NE??!? Das wäre dann ein öffentliches Verkehrsmittel in dem das zu sich nehmen Alkoholischer Getränke wie auch das öffentliche Mitführen verboten sind. Womit das auch geklärt wäre ^°
ja wir nehmen alle immer um viertel nach 12 halt den nachtexpres... ka warum er das noch hatte, bissel verpeilt halt, naja... ich find nur dieser service.mann hat ein bisschen überreagiert!!!
Questor am 21. Februar 2009 11:34 Du könntest dich auch ein wenig anstrengen, und dich verständlich artikulieren. Ansonsten musst du das dort vortragen wo man dein Geschreibsel versteht.
bitmap am 21. Februar 2009 11:35 Nun ist geklärt, was dein ''NE'' bedeutet. Wäre dann nur noch zu klären, was ''Sevivetyp'' heißen sollte.
könnte ein Zugbegleiter, Fahrkartenkontrolleur oder Speisewagenkellner sein.
bitmap am 21. Februar 2009 11:46 Nachvollziehbar wäre z.B. ein Rauswurf aus dem Speisewagen, wenn da ein Fahrgast Speisen/Getränke mitbringt (das mögen die nicht, die wollen ja ihr ''eigenes'' Zeug verkaufen).
Juergenstade am 21. Februar 2009 12:58 raus mit dem gesoxe. richtig so.

SO EIN MIST KOMMT DABEI HERAUS WENN SICH KINDER IN DIESEM FORUM RUMTUMMELN, DIE IHRE SÄTZE NICHT RICHTIG FORMULIEREN KÖNNEN.
dürfen theoretisch aber unbegrenzt auf der Straße rumhängen, da es kein Gesetz dazu gibt das dies verbietet
DOCH GIBT ES : VERNACHLÄSSIGUNGSPFLICHT VERLETZT DURCH DIE ELTERN. PUNKT.
Juergenstade Richtig!!!