Gestern abend bin ich mit ca. 55 statt 45kmh mit meinem Roller durch die Stadt gefahren, als eine A-Klasse plötzlich ein Blaulicht rausholte und mich ausbremste. Lange Rede kurzer Sinn, die Kripo hat meinen frisierten Roller erwischt. Diese haben nicht lange gefackelt und einen Abschleppwagen gerufen. Nun habe ich rausbekommen, dass der Roller nur 500 Meter weiter geschleppt wurde zu einer Verwahrungsstelle. Dürfen die das? Das Abschleppen hat mich 120€ gekostet für blöde 500Meter. Warum durfte ich den nicht dorthin schieben??

Da hattest Du wohl doppelt Pech. Wie stellst Du Dir das auch vor? Sollen die Polizisten einen halben Kilometer bis zu Verwahrstelle hinter Dir hertrotteln? Das sehe ich nicht als Aufgabe der Polizei.
Als Berufskraftfahrer sage ich dir, die dürfen alles!
Vielleicht bekommen sie was vom Abschlepper, wenn sie denen Kunden verschaffen, stand doch alles schon mal in der Zeitung.
Das Auslösen deines Rollers kostet dich dann auch nochmal.
Super Cruiser am 28. Juli 2007 15:44 Natürlich bekommt die Kripo Geld für jeden abgeschleppten Roller. Wie in einem Bananenstaat halt so üblich. Bei manchen Antworten hier muß ich mich mit meine Meinung stark zurückhalten.
Kai aus Berlin am 28. Juli 2007 18:36 Bei manchen Kommentaren kann ich meine Meinung allerdings nicht zurückhalten. Wenn man eine Antwort kritisiert, sollte man wenigsten Ahnung davon haben. Nein, die Polizei profitiert nicht von den Abschleppkosten. Die Polizei erhebt aber üblicherweise ein Bußgeld für ein Vergehen, bei dem der Abschleppwagen zum Einsatz kommt.
Knowledge am 28. Juli 2007 20:30 Lach...Emjay, vielleicht solltest du den Lesern deiner Antworten erst eine Grundkurs in Ironie geben (siehe Kai).
Super Cruiser am 29. Juli 2007 00:33 Danke! wenigstens einer versteht mich :-)

Du fährst unversichert und wahrscheinlich ohne Fahrerlaubnis durch die Gegend und wunderst dich, daß dein Roller eingezogen wird? Die Entfernung die beim Abschleppen zurückgelegt wurde, dürfte wohl kaum irgendeine Rolle gespielt haben.
Wo steht bei der Frage etwas von "unversichert"? Ihre Annahme "wahrscheinlich..." liegt auch völlig daneben.
Kai aus Berlin am 28. Juli 2007 18:30 Bei nicht erlaubten Veränderungen an einem Fahrzeug kann die Versicherung u.U. erlöschen.
Super Cruiser am 29. Juli 2007 00:32 Das hat er nicht verstanden. Wenn er es jetzt nicht verstanden hat, dann braucht man es auch nicht weiter zu erklären.

Gegenfrage: Ist das frisieren deines Rollers legal?
Wenn es legal wäre hätten sie ihn wohl nicht angehalten und mitgenommen :)
Liebe Lola60,
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Vielen Dank für Dein Verständnis.
Tim vom gutefrage.net-Support
Kabark am 29. Juli 2007 12:02 Ich darf bezweifeln, dass eine eventuelle Frage von Lola mit dem Titel "Ist es legal, meinen Roller zu frisieren?" hier eine lange Verweildauer hätte.
Lola60 am 29. Juli 2007 12:47 Na dann probiere ich das doch einfach mal und stelle diese Frage