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Gestern haben sie meinen Roller beschlagnahmt und abgeschleppt. Aber nur 500 Meter. Ist das rechtens?

gefragt von nrgscooter am 28.07.2007 um 14:30 Uhr

Gestern abend bin ich mit ca. 55 statt 45kmh mit meinem Roller durch die Stadt gefahren, als eine A-Klasse plötzlich ein Blaulicht rausholte und mich ausbremste. Lange Rede kurzer Sinn, die Kripo hat meinen frisierten Roller erwischt. Diese haben nicht lange gefackelt und einen Abschleppwagen gerufen. Nun habe ich rausbekommen, dass der Roller nur 500 Meter weiter geschleppt wurde zu einer Verwahrungsstelle. Dürfen die das? Das Abschleppen hat mich 120€ gekostet für blöde 500Meter. Warum durfte ich den nicht dorthin schieben??


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Reply


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 28. Juli 2007 15:07
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Da hattest Du wohl doppelt Pech. Wie stellst Du Dir das auch vor? Sollen die Polizisten einen halben Kilometer bis zu Verwahrstelle hinter Dir hertrotteln? Das sehe ich nicht als Aufgabe der Polizei.


anonym
beantwortet von route66 am 28. Juli 2007 14:48
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Als Berufskraftfahrer sage ich dir, die dürfen alles!

Vielleicht bekommen sie was vom Abschlepper, wenn sie denen Kunden verschaffen, stand doch alles schon mal in der Zeitung.

Das Auslösen deines Rollers kostet dich dann auch nochmal.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 28. Juli 2007 15:44

Natürlich bekommt die Kripo Geld für jeden abgeschleppten Roller. Wie in einem Bananenstaat halt so üblich. Bei manchen Antworten hier muß ich mich mit meine Meinung stark zurückhalten.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 28. Juli 2007 18:36

Bei manchen Kommentaren kann ich meine Meinung allerdings nicht zurückhalten. Wenn man eine Antwort kritisiert, sollte man wenigsten Ahnung davon haben. Nein, die Polizei profitiert nicht von den Abschleppkosten. Die Polizei erhebt aber üblicherweise ein Bußgeld für ein Vergehen, bei dem der Abschleppwagen zum Einsatz kommt.

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 28. Juli 2007 20:30

Lach...Emjay, vielleicht solltest du den Lesern deiner Antworten erst eine Grundkurs in Ironie geben (siehe Kai).

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 29. Juli 2007 00:33

Danke! wenigstens einer versteht mich :-)


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 28. Juli 2007 15:41
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Du fährst unversichert und wahrscheinlich ohne Fahrerlaubnis durch die Gegend und wunderst dich, daß dein Roller eingezogen wird? Die Entfernung die beim Abschleppen zurückgelegt wurde, dürfte wohl kaum irgendeine Rolle gespielt haben.

Kommentar von Simple_avatar1smallwolli3454 am 28. Juli 2007 17:15

Wo steht bei der Frage etwas von "unversichert"? Ihre Annahme "wahrscheinlich..." liegt auch völlig daneben.

Kommentar von 6bde64de31a93ecf6d9d83860f720248smallKai aus Berlin am 28. Juli 2007 18:30

Bei nicht erlaubten Veränderungen an einem Fahrzeug kann die Versicherung u.U. erlöschen.

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 29. Juli 2007 00:32

Das hat er nicht verstanden. Wenn er es jetzt nicht verstanden hat, dann braucht man es auch nicht weiter zu erklären.


Lola60
beantwortet von Lola60 am 28. Juli 2007 14:53
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Gegenfrage: Ist das frisieren deines Rollers legal?

Kommentar von gtiraser am 28. Juli 2007 15:04

Wenn es legal wäre hätten sie ihn wohl nicht angehalten und mitgenommen :)

Kommentar von Gutefrage.net Support am 28. Juli 2007 19:45

Liebe Lola60,

bitte beachte unsere Richtlinien und beantworte Fragen nicht mit einer Gegenfrage.

Deine Chancen auf gute Antworten erhöhen sich deutlich, wenn Du eine eigene Frage stellst.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Tim vom gutefrage.net-Support

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 29. Juli 2007 12:02

Ich darf bezweifeln, dass eine eventuelle Frage von Lola mit dem Titel "Ist es legal, meinen Roller zu frisieren?" hier eine lange Verweildauer hätte.

Kommentar von C8f79fed6c42a105e91e3bceecf7cdb0smallLola60 am 29. Juli 2007 12:47

Na dann probiere ich das doch einfach mal und stelle diese Frage


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