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Gespräch zwischen Köhler und Klar richtig?

gefragt von demosthenesdemosthenes am 05.05.2007 um 20:57 Uhr

Heute hat der Bundespräsident sich mit Klar unterhalten wegen der möglichen Begnadigung.

Da es sicher tausende Seiten Akten und etliche Gutachten über Klar gibt, verstehe ich nicht, was dieses Gespräch an neuen Erkenntnissen bringen sollte.

Muss man erst einen mehrfachen Mord begehen, um einen Gesprächstermin mit dem Bundespräsidenten zu bekommen?

Da Klar durch dieses Gespräch mal wieder "aufgewertet" wird, bin ich damit nicht einverstanden.

15 Stimmen : Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat (11) ; Ich finde es falsch, dass das Gespräch stattgefunden hat (4)

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asti76
beantwortet von asti76 am 5. Mai 2007 20:59
7x
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Ich kann aber verstehen, das Köhler den Menschen über den er entscheiden soll, "kennenlernen" will.

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat
Kommentar von Simple_avatar3smallasti76 am 5. Mai 2007 21:02

Übrigens hast du "Enthaltungen" bei deiner Abstimmung vergessen, denn eigentlich möchte ich hier nicht über richtig oder falsch entscheiden, weil das nicht so einfach zu beantworten ist - es gibt für und wider.

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 5. Mai 2007 21:18

@asti76:

Ich hatte "Ist mir egal" auch noch vorgesehen, ist aber irgendwie verschwunden - tut mir leid!


Eastside
beantwortet von Eastside am 5. Mai 2007 21:23
7x
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Weil ich es grundsätzlich richtig finde, wenn Gespräche stattfinden, und da der Bundespräsident die Begnadigung unterzeichnen muß, will er sich wohl selbst auch noch ein Bild machen vom "Menschen Klar"

Begnadigung hat mit GNADE zu tun...

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

PatBo
beantwortet von PatBo am 5. Mai 2007 21:33
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Lieber demosthenes, da Du Dich schon vor über 2 Monaten gegen Klar - und auch gegen Mohnhaupt - ausgesprochen hast, ist Deine Meinung nur folgerichtig und konsequent. Aber ich glaube, Du bewertest das zu hoch. Wenn Köhler über die Begnadigung entscheiden muß, soll er doch den Menschen auch kennenlernen, über den er entscheiden soll. Sicher reicht da nicht ein Gespräch, aber es könnte schon hilfreich sein, gerade nach Klars Brief seinerzeit. Manchmal kann ein Gespräch helfen, den anderen in seinen Ansichten zu verstehen (was nicht bedeuten muß, seine Meinung zu akzeptieren). Im Übrigen könntest Du ja mal probieren einen Termin bei Köhler zu bekommen.

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

anonym
beantwortet von Albrecht am 5. Mai 2007 21:53
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Weil Christian Klar ein Gnadengesuch gestellt hat und die Entscheidung darüber in der Öffentlichkeit aller Wahrscheinlichkeit große Beachtung finden wird, ist die Entscheidung für ein Gespräch verständlich. Die schriftlichen Unterlagen können dem Bundespräsidenten für eine Beurteilung nicht ausreichend erschienen sein. Der persönliche Eindruck vor allem in Hinblick auf den wichtigen Punkt, ob bei Christian Klar eine aufrichtige Reue vorhanden ist, kann dann in einer solchen Lage wichtig sein.

Der Bundespräsident bietet keine regelmäßigen Bürgersprechstunden an. Für direkte Gespräche mit Bürgern nutzt er seine vielen Besuche im Land. Anliegen können an das Bundespräsidialamt geschrieben werden (http://www.bundespraesident.de/Wissenswertes-Unterhaltsames/-,12144/Ihre-Fragen-...).

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

Kabark
beantwortet von Kabark am 6. Mai 2007 10:59
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Schließe mich 100%ig den Worten vaterteresas an.

abgestimmt für: Ich finde es falsch, dass das Gespräch stattgefunden hat

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 6. Mai 2007 11:24

Danke!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. Mai 2007 13:23

Wenn ich den "Umfragekuchen" oben ansehe, wird's mir kalt...

Kommentar von Simple_avatar3smallasti76 am 6. Mai 2007 14:51

Eine Zustimmumg zu diesem Gespräch bedeutet noch lange nicht, dass man für eine Begnadigung ist. Stelle das bitte nicht auf eine Stufe!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 6. Mai 2007 17:43

@ asti: Welchen Grund gibt es, für ein Gespräch zu sein, wenn man gegen die Begnadigung ist?

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 01:11

Die Frage ging nicht darum, ob man für oder gegen die Begnadigung ist, sondern für oder gegen das stattgefundene Gespräche, das sollten wir schon festhalten.
Als Fakt müssen wir unsere Rechtsordnung sehen, und in der ist nun mal festgeschrieben, dass der Bundespräsident jemanden begnadigen kann, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind. Diesen Fakt gibt es, Klar hat um Begnadigung gebeten, der Bundespräsident muß entscheiden, das sind die Tatsachen. Und nur darum geht es, wenn er schon entscheiden MUSS, dann kann er von mir aus auch mit ihm reden.


Wir können gerne drüber reden, ob nicht die Gesetze geändert gehören, damit ein x-facher Mörder gar nicht diese Chance mehr hat, so dass lebenslänglich eben auch lebenslänglich ist, da bin durchaus voll dabei.
Aber wir müssen uns im Moment mit der gültigen Rechtslage auseinander setzen, und die ist so, wie ich es anfangs beschrieben habe.
Und der Bundespräsident muß sich mit dieser Rechtslage auch arrangieren und kann nicht einfach - so wie es einige hier wohl wollen - jedes Gnadengesuch ohne Prüfung oder auch nur mit angeblicher Prüfung ablehnen, damit würde er gegen das gültige Recht verstossen.
Diese Punkte werden hier nicht auseinandergehalten.
Ich kann durchaus darauf verzichten, Klar nochmal in Freiheit zu sehen....


schurke
beantwortet von schurke am 7. Mai 2007 15:00
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Ich bin ganz eindeutig gegen die Begnadigung von Klar aber ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat. Ich fändes es schlimmer, wenn er begnadigt werden würde, ohne das die Menschen, die darüber entscheiden ihn persönlich kennen gelernt hätten. Es sollte bei jeder Begnadigung Bedingung sein.

Das Klar, wie auch Mohnhaupt so aufgewertet wurden, ist Schuld der Medien, nicht des Bundespräsidenten.

Ich hoffe inständig, dass er für den Rest seines Lebens verschlossen bleibt, den er hat seine Morde brutal geplant, er war sich seiner Taten voll bewußt.

Nur bei Tötung im Effekt u.ä. sollte man überhaupt über eine Begnadigung nachdenken.

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

anonym
beantwortet von kbra01 am 5. Mai 2007 22:51
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Erinnere mich genau an den 7 September 1977. Dort spielten wir an einem herrlichen Sonnen-Herbsttage Federball im Stadtwald. Plötzlich ratttatat rattatat. Etwa schätzungsweise 500 m nordöstlich. Erster Gedanke, da ich das Geräusch von den Schießübungen bei der Bundeswehr her kenne: "Welcher Idiot ballert da mit einer Uzi rum." Hatte unheimlichen Massel, denn am Tage vorher war ich genau in der Vinzenz-Statz-Straße um die Tatuhrzeit herum spazierengegangen, es hätte mich auch teffen können. Wollte nur sagen, die Brutalität war enorm. Und der Schreck sitzt mir noch heute in den Gliedern. Zwei weitere Bombenexplosionen (Großer Hörsaal des Botanischen Instituts)-(Bundesamt für Verfassungsschutz) schreckten uns Kölner auch mitten in der Nacht auf. Beide Attentate sind bis heute unaufgeklärt, vielleicht weiß Herr Klar mehr darüber? Trotzdem muß ein Staatsmann hier kühlen Kopf bewahren und der Würde seines Amtes gerecht werden. Also, der persönliche Eindruck vom Täter ist vor einer Begnadigung einzuholen. Und dann die ganzen linkslastigen WDR-Rundfunk-Sendungen, die das politische Klima damals widerspiegelten, sollte Herr Köhler nochmal anhören. WDR-Feature:O-Ton: " Wir kennen sie alle, das ist die Stimme von Hanns-Martin Schleyer"... kurz vor dem Attentat. Diese Bänder sind im Archiv nicht mehr auffindbar, sind wohl allesamt vernichtet worden.

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

engelhaar
beantwortet von engelhaar am 5. Mai 2007 22:12
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Argumente sind alle schon gesagt.

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

anonym
beantwortet von vaterteresa am 6. Mai 2007 03:13
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Ich marschiere nicht mit der offenbar grossen Fan-Gemeinde von Sympathisanten eines Meuchelmörders.

abgestimmt für: Ich finde es falsch, dass das Gespräch stattgefunden hat
Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 6. Mai 2007 09:52

Danke für die Unterstützung!

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 01:17

Super, so schnell und einfach kann man Menschen in Schubladen einsortieren - und Worte verdrehen, vor allem ohne nachdenken!


Stellt dann doch die Fragen richtig: Wenn die Frage gelautet hätte: Seid ihr für die Begnadigung hätte ich mit nein gestimmt, hier ging es aber wohlgemerkt um das Gespräch, und da kann ich nur auf meinen Kommentar von unten verweisen: Der Bundespräsident muß sich an die Rechtslage halten, er ist nur seinem Gewissen verpflichtet, und wenn er für sich meint, dies so tun zu müssen, wer sind wir bitte, ihm diesbezüglich komplett ohne Verantwortung und außenstehend Vorhaltungen zu machen?


Abigail
beantwortet von Abigail am 6. Mai 2007 10:14
3x
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Dieses Gespräch wertet C.Klar, im Gegensatz zu "normalen" Kriminellen, ganz eindeutig auf. Herr Köhler hat natürlich die Pflicht sich kundig zu machen. Aber wie Demosthenes schon schrieb - Aktenmaterial ist ganz sicher in Hülle und Fülle vorhanden. Klar war ohne Zweifel einer der führenden Köpfe der RAF und hat bis heute keine Reue gezeigt. Ich bin gespannt, wann er im sich im Fernsehen produzieren und seine menschenverachtenden Taten rechtfertigen darf.

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Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 6. Mai 2007 11:23

Auf Klar in der Talkshow warte ich auch schon sehnsüchtig!


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 6. Mai 2007 15:38
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Ich bin auch der Meinung, dass Herr Klar durch dieses Gespräch wieder zu sehr 'aufgewertet' wird. Was gibt es da zu reden - Klar ist eindeutig seiner Verbrechen schuldig, dass über eine Begnadigung überhaupt nachgedacht werden muss, ist schon eine Farce - warum ist lebenslänglich nicht einfach lebenslänglich, basta.

abgestimmt für: Ich finde es falsch, dass das Gespräch stattgefunden hat
Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 6. Mai 2007 18:31

Tatsächlich hatte er ja sogar SECHSMAL Lebenslänglich - wäre ja schön, wenn wenigstens einmal dabei herauskäme.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 7. Mai 2007 17:30
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Ich kann nicht beurteilen, wieviele Gnadengesuche es bundesweit jährlich gibt und ob nicht zu allen der Bundespräsident ein Gespräch führt (oder gar führen muss).

Gespräche sind immer gut.

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat
Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 17:44

Hier noch ein paar sachliche Hintergrundinformationen, die m.E. zeigen, dass der Bundespräsidenten-Darsteller sich eben rechtlich korrekt verhalten hat:

http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/3994732-Gnadengesuch-von-Klar-und-Hogefeld-abgelehnt,page=0.html

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 8. Mai 2007 01:27

sehr schön, sollten sich alle mal durchlesen....


Mikatto
beantwortet von Mikatto am 6. Mai 2007 02:33
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Wenn er über eine Begnadigung zu entscheiden hat muß er sich auch einen persönlichen Eindruck verschaffen vom jetzigen Menschen Klar.
Da helfen ihm Berge von Akten auch nicht weiter.

Viel zu viel ist noch ungeklärt bzgl. RAF, da müßte viel mehr Licht reingebracht werden, aber einige Kreise werden das gar nicht wollen.....
Ich empfehle rein zur Gedankenerweiterung dieses Buch:
http://www.gerhard-wisnewski.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3...

abgestimmt für: Ich finde es richtig, dass das Gespräch stattgefunden hat

anonym
beantwortet von islam am 6. Mai 2007 12:59
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Eppendorf
beantwortet von Eppendorf am 30. November 2008 14:51
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