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Gesetzliche Unfallversicherung auf dem Schulweg?

gefragt von LiloMaus am 01.01.2008 um 18:44 Uhr

Gilt die gesetzliche Unfallversicherung nur auf dem direkten Schulweg der Kinder? Was ist, wenn ein Umweg gemacht wird um z.B. eine Freundin zum gemeinsamen in die Schule gehen, abzuholen?


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Reply


anonym
beantwortet von Rizzo am 1. Januar 2008 18:50
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Ich denke, dass ist vom Einzelfall abhängig. Es ist grundsätzlich auch ein Umweg versichert, wenn dadurch z. B. Gefahrenquellen umgangen werden, d. h. wenn der längere Weg der sicherere ist. Ich würde direkt bei meiner zuständigen Gemeinde-Unfallversicherung nachfragen, per Brief. Dann bekommst du eine schriftliche Antwort, die du im Zweifelsfall in deinen Unterlagen hast.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 1. Januar 2008 18:46
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Sie scheinen auch auf solchen Umwegen versichert zu sein.

Gefunden habe ich dies hier:

Voraussetzung hierfür ist allerdings immer, dass es sich um einen Schul- oder Wegeunfall handelt. Vor allem Letzteres ist mitunter strittig - insbesondere dann, wenn Kinder sich nicht an den direkten Weg zwischen Schule und Wohnung halten, sondern Umwege machen. Das Bundessozialgericht legt dabei allerdings eher großzügige Maßstäbe an. Mit einem Urteil vom 30. Oktober 2007 hat es entschieden, dass der Versicherungsschutz auch dann erhalten bleibt, wenn der Schüler einen – nach „Erwachsenenmaßstäben“ – unsinnigen und unnötigen Umweg wählt.

Im Rechtsstreit ging es um einen Achtjährigen, der auf dem Weg von der Schule nach Hause den Bus nicht an der in unmittelbarer Nähe seines Elternhauses gelegenen Haltestelle verlassen hatte, sondern erst zwei Stationen später ausgestiegen und dann auf dem Umweg von einem Auto angefahren worden war. Dabei erlitt der Junge ein Schädelhirntrauma mit Dauerschäden. Das Bundessozialgericht befand, dass es sich hierbei um einen versicherten Wegeunfall handelte. Das Verpassen der richtigen Haltestelle gehöre bei einem achtjährigen Kind zu den alterstypischen Verhaltensweisen, urteilten die Richter. (Az: B 2 U 29/06 R)

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/wirtschaft/ratgeber/versicherun...


ratpacker
beantwortet von ratpacker am 1. Januar 2008 18:49
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wenn der umweg dazu dient, die schulfreundin abzuholen, ist es immer noch schulweg, also mitversichert. wenn er auf dem heimweg nochmal zum zooladen geht, um sich die süssen häschen anzusehen und auf dem "schlenker" was passiert, könnte es anders aussehen...


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. Januar 2008 19:35
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bereits zu dem , was gesagt wurde, würde ich in jedem Falle und insbesondere für Kinder eine Private Unfallversicherung abschließen..für ca. 10 Euro monatlich bekommst du Top-Leistungen bei verschiedenen Versicherungen und man brauch sich auf keinerlei Streitigkeiten und gerichtliche Auseinadersetzungen mit der Gemeindeunfallversicherung einzulassen


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