Hallo !
Mir soll gekündigt werden zum 306.2008, es ist noch nichts gesagt worden aber beschlossene Sache. Also kann eine im Vertrag geregelte gesetzliche Kündigung gar nicht in Kraft treten. Oder ?
Was steht mir eigentlich rechtlich zu ?

eine ordentliche Kündigung hätte dir schon zugestellt werden müssen, denn es gibt ja Kündigungsfristen lt. Arbeitsvertrag...

Der Arbeitgeber muß die Kündigungsfristen einhalten. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Andere Möglichkeiten gibt es gar nicht. Verstößt er dagegen, dann wende dich an das Arbeitsgericht.
Was soll den der Kündigungsgrund sein und wie lange arbeitest Du da schon.
Arbeite dort 4 Jahre. Aus Sparmaßnahmen ist mir gekündigt worden ...
Sparmaßnahmen ist zwar ein Kündigungsgrund(natürlich nicht von Deiner Warte aus)aber kein Auserordendlicher.Wenn Du was schriftliches hast zum Rechtsanwalt bzw.zur Angestellten und Arbeiterkammer die werden Dir weiterhelfen.
schönen dank!

So etwas ähnliches hast Du ja schon heute früh gefragt. Die Kündigungsfrist richtet sich nach Deinem Arbeitsvertrag. Wenn Du noch keine schriftliche Kündigung hast, bist Du auch nicht gekündigt. Auf Gerüchte würde ich da nichts geben. Aber ich würde schon mal still und heimlich meine Fühler nach einer neuen Stelle ausstrecken. Du mußt Dich in Deiner jetzigen Situation ganz elend fühlen!
Einfach ätzend ist das .... :-((
in meinem Vertrag steht es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist ... das sind glaub ich 6 Wochen. Heisst das, dass ich auf jedenfall 6 Wochen vom Arbeitgeber Gehalt beziehen kann ? Oder er gar zahlen muss ?
er muss dir 6 Wochen vor dem Termin die Kündigung schriftlich übergeben, damit sie zum ausgesprochenen Zeitpunkt wirksam ist