Ist die gesetzliche Krankenkasse immer zu empfehlen, bei allen Geringverdienern, egal ob selbstständig oder angestellt?
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Dem Angestellten bleibt als Geringverdiener nichts anderes übrig - er muß sich in der gesetzlichen KK pflichtversichern. Der Selbständige hat die Wahl und muß Beitrag und Leistungen für sich abwägen. Als Familienvater ist die private wohl weniger zu empfehlen, da jedes Kind gegen Beitrag versichert werden muß. Für eine kinderlose Person ist die private KK durchaus eine Alternative.
Wenn mit (Angestellter) Geringverdiener 400€-Job gemeint ist, besteht sowieso keine Versicherungspflicht bei einer gesetzliche KK. Die Beiträge müssen vom Arbeitgeber an die Knappschaft abgeführt werden. Um die Krankenversicherung muss man sich noch zusätzlich kümmern. Wenn allerdings eine Beschäftigung mit Gehalt in der Gleitzone 401 € - 800 € besteht, kann man sich nur gesetzlich versichern.
Als Selbständiger hat man immer die Wahlmöglichkeit, ob privat oder gesetzlich versichert. Am besten ist, man holt sich Angebote von beiden Seiten ein, um vergleichen zu können.
http://www.arbeitsgemeinschaft-finanzen.de/krankenversicherung/krankenversicheru... Wenn Du Dich für die gesetzliche Krankenkasse entscheidest, dann denk' daran, dass ab 2009 alle Beiträge gleich hoch sind. Das Vergleichen kannst Du Dir also in dem Fall sparen. Höhe des Beitrages soll im November festgelegt werden. Die Privaten müssen einen Grundbeitrag in Höhe des Beitrages für die gesetzliche Krankenversicherung anbieten. Du kannst Dir dann Leistungen "dazu kaufen". Mann, das kann doch nur ein unentwirrbarer Dschungel werden. Alle Leistungen der Versicherten wandern ab 2009 in einen gemeinsamen großen Topf. Wirtschaftet aber eine Kasse schlechter, kann Sie einen Aufpreis für ihre Mitglieder festlegen.
Da man ein Mindesteinkommen benötigt, um sich privat zu versichern, bleibt Geringverdienern nichts anderes übrig.

wie schon erwähnt, privat versichern können sich nur beamte, selbstständige und beschäftigte, die mehr als 48.150 euro brutto im jahr verdienen. alle anderen kommen in die gesetzliche. deren beitragssätze schwanken zurzeit noch etwa zwischen 12 und 15 prozent, ab 2009 wird der beitragssatz dann vom bundesgesundheitsministerium einheitlich festgelegt. laut spiegel-informationen soll der etwa bei 15,5 Prozent liegen.