Desirey38 am 14.01.2008 um 14:20 Uhr
Heute stelle ich doch mal diese Frage: Gibt es tatsächlich in Deutschland das Gesetz, das eine Frau eine bestimmte Zeit zu warten hat, bis sie, nach der Scheidung wieder heiraten darf??? Eine Freundin von mir hat sich Dezmeber 2006 scheiden lassen und wollte ihren Freund bald danach heiraten, doch sie bekam immer wieder von verschiedenen Seiten her zu hören, das es ein Gesetz hier gäbe, dass sie mindestens 1 jahr unverheiratet bleiben müsse, ehe sie wieder heiraten dürfe. Stimmt das?

Du musst nur warten, bis das bestätigte Scheidungsurteil (mit Siegel) vorliegt. Das kann manchmal etwas dauern aber kein Jahr.
sowas gab es bis 1998. Es geht um den ehemaligen Paragraphen 1300 des Eheschließungsrechtsgesetz - EheschlRG. Dieser wurde 1998 gestrichen. Derzeit gibt es keine Wartezeit.
Es gilt nur, dass man bei Eheschließung nicht eine andere Ehe haben darf, d.h. die vorherige muss rechtskräftig aufgelöst worden sein. Rechtskräftig wiederum bedeuted, dass man auch die Urkunde zur Scheidung in den Händen haben muss (bildlich gesehen), also der Scheidungsprozess nicht nur formal begonnen haben darf.
Kleine Ergänzung zur ansonsten tollen Antwort: rechtskräftig ist die Scheidung erst, sobald auf dem Scheidungsurteil ein Rechtskraftvermerk angebracht ist. Das eigentliche Urteil erhält man ja schon recht bald, u.U. noch bevor es rechtskräftig ist, damit man gegebenenfalls Rechtsmittel einlegen kann.

10 Monate -- um eine Schwangerschaft vom Noch- bzw. ehemaligen Ehemann auszuschließen, denn das Kind aus dieser Beziehung hätte rechtliche Ansprüche.
medicangel am 14. Januar 2008 14:29 10 Monate nach der Trennung gilt der Ehemann noch als Vater und das Kind als eheliches Kind,mehr nicht.
wj2000 am 14. Januar 2008 14:34 Die Ansprüche kannst du trotzdem geltend machen, auch wenn du nach einem Monat wieder heiratest.
Indy72 am 14. Januar 2008 14:36 Das Trennungsjahr ist bei uns in Deutschland der Regelfall, weil das Gesetz darauf besteht, die Eheleute zusammenzuhalten. Nur bei einer Härtefallscheidung ist von dem Trennungsjahr abzusehen. Das entscheidet jedoch der Rchter bei der Atragsstellung! Die Scheidung ist erst dann gültig, wenn das Trennungsjahr um ist und alle angelegegenheiten geregelt sind!
medicangel am 14. Januar 2008 14:45 Es wird erst geschieden wenn das Trennungsjahr um ist.Das Trennungsjahr (Härtefallausnahmen gibt es) ist Bestanteil des Scheidungsverfahrens.
Das hat das Kind sowieso, egal ob man 10 Monate wartet oder nicht!
kuntzkids am 15. Januar 2008 12:35 Ein Kind, dass während einer Ehe gezeugt wurde, gilt automatisch als Kind des Ehemannes -- EGAL, ob er tatsächlich der leibliche Vater ist!
Wäre ja noch schöner!!! Das ist ein freies Land und wenn ich geschieden bin, also nicht mehr gebunden, kann ich das wohl jederzeit wieder machen!!!!

Wenn die Scheidung rechtskräftig geworden ist (ggf. Trennungsjahr), kann man am nächsten Tag heiraten!

Gibts nicht. Meine Exe hat ein halbes Jahr nach unserer Scheidung ihren neuen Lover geheiratet.
wer sollte das Scheidungsurteil bestätigen,der Richter spricht das Urteil und im Einvernehmen beider Parteien ist dieses Urteil sofort rechtsgültig,unabhängig davon wann es dir schriftlich zugestellt wird.
Das stimmt schon mal gar nicht.
Das Urteil ist erst rechtskräftig wenn es Dir besiegelt zugeht. Es gibt eine Wartezeit/Einspruchszeit. Du kannst die sofortige Rechtsgültigkeit mit einem zweiten Anwalt erreichen, das kostet natürlich.
Ich weiß das, musste wegen dem Mist damals unseren Hochzeitstermin um drei Monate verschieben.