Gesetz: Muss ich mir was zu trinken bestellen??
HI!
Ich und paar Kumpels waren letztens in einer Shisha-Bar.. Wir haben uns zusammen eine Shisha geteilt, sowie haben 3 meiner Kumpels sich nen Bier dazu bestellt. Ich hatte kein Bock an dem Abend unnötig Geld auszugeben, da wir noch so was zu trinken hatten.. Dann kam die Olle vom Laden und meinte zu mir, dass ich mir was zu trinken bestellen MÜSSTE, sonst müsste ich rausgehen. Ich habe versucht mit ihr zu diskutieren, weil ich ja bei der Shisha mitbezahle, doch die meinte, dass das damit nix zu tun hat.. Da wir die Shisha schon bestellt hatten und alle meine Kumpels dort waren, habe ich mir schließlich auch was bestellt... Wie sieht das rechtlich aus, MUSS ich mir was zu trinken bestellen auch wenn ich mit Leuten unterwegs bin die sich bereits was bestellt haben??
-
10 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Lass dir das nächste Mal das Gesetz von ihr zeigen, wo das drin steht.
Oder nimm dein Handy, ruf jemand an, der sich klug anhört und sag dem er soll mal nachschauen in welchem Gesetz das steht und was die Gewerbeaufsicht zu solchen Aussagen meint.
Der Verzehr von mitgebrachten Getränken kann allerdings verboten werden.
Das Verhalten der Wirtin ist nicht klug, um es mal vornehm zu sagen. Sie kann einige Gäste verlieren. Ich wäre in dem Fall mit meinen Kumpels geschlossen aufgestanden und gegangen, obwohl schon bestellt war.
-
23 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Warum muß ich mir zu meinem Essen etwas zu trinken bestellen. Sollen sie einen Aushang machen wenn das Pflicht ist. Wir waren auch mal 12 Personen unterwegs, sind in eine Pizzeria. Ich hatte keinen Hunger und der Kellner meinte auch ich müsse etwas essen, sonst sollte ich das Lokal verlassen. 12 Personen sind aufgestanden und gegangen. Er rannte uns bis auf die Strasse nach und meinte, es ware doch nicht so gemeint. Konnte er vergessen und die Pizzeria war für uns gestorben.
Kommentar von alex939 07.03.2010richtig!!
Kommentar von Maddy22Maddy22 08.03.2010cool :)
Kommentar von TStomTStom 10.03.2010hätte ich nicht anders gemacht. krass!
Kommentar von Achim444Achim444 12.03.2010das sind aber echte Freunde ! Coole Sache !
Kommentar von mrpervegtmrpervegt 14.03.2010Scheint ja ein ziemlich dummer Pizzamann zu sein. Wirkliche Italiener würden genauso handeln wie Ihr. Bei denen ist das noch krasser. Da geht dann ein ganzes Dorf nicht mehr in die Pizzeria.
Kommentar von mariposo1mariposo1 19.03.2010super gemacht!
-
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Wenn ich da etwas bestelle reicht das. Ich kann ja auch ins Restaurant und mir ein Shcnitzel mit Pommes bestellen, die sagen ja dann auch nciht du musst dir trinken bestellen, sonst musst du raus.
Das Shisha zahlen reicht vollkommen. Und deswegen bist du ja auch eigentlich da und nicht um was zu trinken!
Kommentar von LiquidEnergyLiquidEnergy 17.02.2010ja... frag mich wie gläubige muslime auf diese sache reagieren würden ;)
-
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Also wenn ich Kohle fürs Shisha Rauchen auf den Tisch lege habe ich meiner Ansicht nach meine Pflicht erfüllt und muss kein Getränk mehr bestellen.
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Prinzipiell hat der Eigentümer bzw. das Personal Hausrecht, d.h. sie müssen noch nicht mal begründen warum sie dich als Gast nicht haben wollen.
-
5 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
der chef hat hausrecht im laden und kann dich bitten zu gehen oder etwas zu verzehren.
Kommentar von Peter96Peter96 17.02.2010Der Kunde hat Wahlrecht. Er kann sich das Restaurant aussuchen.
Kommentar von Vreni89Vreni89 17.02.2010muss dann jedoch auch ggf. mit nem Rauswurf rechnen
Kommentar von MortiMorti 17.02.2010Genau Peter - Beide haben ihre Rechte und die sind gegenseitig zu respektieren.
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Stelle Dir mal vor, da käme jeder an, und würde nur Shisha rauchen wollen - die belegen die Plätze und andere verzehrende Gäste müssten nachhause geschickt werden, weil alles voll ist. Denke mal nach, bevor Du Dich beschwerst;-)
-
-
4 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Da es ihr Laden ist,kann sie dich auch für weniger als das rausschmeißen. Von daher, wenn die Pächterin das so will isset so.
-
Antwort von Klis2000 10.03.20102 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Muss es denn immer ein Gesetz geben. Brauchen wir in Deutschland für alles ein Stück Papier?
Klar nervt so eine Kellnerin (Olle ist wohl kein wirklich respektvoller Name) aber da gibt es doch Alternativen. Oder?
Also ich finde ihr habt das Problem im Geschäft gelösst. Ihr seid Gast in einem anderen Berich und schwupp solltet ihr den Anstand bewahren deren Gewohnheiten zu respektieren. Bei Euch zu Hause könnt ihr Cola mitbringen oder den eigenen Kühlschrank plündern... Eure Entscheidung. Im Restaurant ist es ihre Entscheidung.
Macht nicht aus allem ein Fall für den Staat!
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
wenn du dich dort aufhalten möchtest,gebietet es schon das gesetz des anstands,dass du dir etwas bestellst.die wirte haben unkosten.und da sie das hausrecht haben,können sie dich sonst sofort der lokalität verweisen.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Ein Gesetz gibt es denk ich nicht, aber der Wirt oder Eigentümer des Lokals kann natürlich Bedingungen stellen. Jeder ist da anders. Bei uns war es kein Problem, wenn 5 Leute kamen und 3 nichts tranken, wobei natürlich auch darauf geschaut wurde, ob die nicht Platz für kommende Gäste wegnehmen, die sehr wohl etwas konsumieren würden.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Eine Gaststätte oder Bar ist doch keine Wärmestube.
-
2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Du musst dir nix bestellen, das ist eine sauerei von dem laden. Ist ja ihr verlust, ich währ gegeangen scheiß auf des geld von der waterpipe
Kommentar von PanikgirlPanikgirl 17.02.2010ja klar - werde mal erwachsen - vielleicht mal selbständig mit einer Kneipe und dann sprechen wir uns mal wieder;-)
Kommentar von pspfreak1995pspfreak1995 17.02.2010was soll das den jetzt bitte? ich habe nur meine meinung geäusert, hat da wider jemand langeweile?
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Starkes Stück was sich die Wirtin da geleistet hat. Vielleicht ist Sie Gesetzlich ja im Recht. Doch ihr seid ja nicht in eine Anwaltskanzlei gegangen sondern in eine Gastrononomie. Ich hätte gefragt ob das Ihr ernst wäre wenn ja, hätte ich dem Geschäftsführer erzählt warum ich jetzt das Lokal mit meinen Freunden verlasse und mal meine Freunde und Bekannte und auch im Internetforum mal fragen werde wie sie handeln würden, wenn sie in das Lokal "SUSHISOWIESO" gehen würden wenn sie genötigt werden etwas zu essen oder trinken. Und das ist dann DEIN gutes Recht.
Wie heisst denn das Lokal eigentlich?
-
Antwort von annemariechen 10.03.20101 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo FinaaaL,
ich finde du solltest dankbar sein das die Bedienung dich überhaupt in der Bar sitzen lassen hat nachdem du dir etwas zu trinken bestellt hast. In deinem Alter, hast du lt. Gesetz nämlich noch gar nichts in einer Shishabar zu suchen.
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Leute bleibt mal auf dem Boden. Da es ihr Laden ist (oder sie zumindest etwas zu sagen hat), kann Sie dich wirklich bitten zu gehen. Von einer guten Bar oder derartiges sollte man aber wenigstens erwarten können mit seinen Freunden gemütlich einen zu paffen ... Ich würde einfach nicht mehr in diesen sa*-laden gehn ;).
-
1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
mh naja sie darf sogesehen alles. Denke schon das sie dich rauswerfen darf, der Inhaber kann bestimmt frei entscheiden, wenn jemand sein Lokal verlassen soll.
Onb das nur gerade sonderlich Clever ist, ist die nächste Frage. Denn: Ist der Ruf einmal ruiniert..... ;-)
Aber das du was zu trinken bestellen MUSST ist denke ich Unsinn. Rauswerfen können sie dich immer auch ohne Grund
-
Antwort von Sarah2001e 08.01.2012
Bei uns im Laden gibt es Shishas nur in Verbindung mit Getränken. Man geht doch nicht in eine Bar und bestellt nichts??!? und da wird mir jeder Gastwirt zustimmen. Man geht doch auch nicht in ein Restaurant und bestellt nichts...
Bei uns kostet eine Shisha 5€. Wenn jetzt eine Gruppe von 7 Leuten kommt (die dann ja auch Platz wegnehmen) und davon bestellen jetzt 4 ein Bier, dann fehlen mir die 3 Plätze für "zahlende" Gäste denn die 0,71 Cent anteilig für die Shisha würde ich jetzt nicht als den riesen Umsatz bezeichnen. Shishas sind bei uns eher als Service bzw Gästeunterhaltung zu sehen, denn bei 5€ deckt das gerade die Kosten für die Shisha selbst, den Tabak, die Kohle, Molasse, Schläuche, Reinigungsmittel, Hygieneaufsetze etc. Das sind dann alles Sachen die von "Gästen" nicht gesehen werden...
In dem Fall wie du ihn beschrieben hast würde dir hier genau das gleiche passieren... ... und als Gastwirt bin ich auch dazu berechtigt. Ich kann dich nicht dazu zwingen etwas zu bestellen, aber ich kann dich vor die Entscheidung stellen ob du etwas bestellst oder ob du gehst. Ich habe in meinem Laden das Hausrecht und kann dich somit auch des Ladens verweisen. Dies kann ich aus (fast) jedem Grund tun.
Liebe Grüße
-
Was ist, wenn ein Baby mit im Restaurant ist? Es kann noch nichts essen oder trinken und bekommt trotzdem einen Sitzplatz. Ich glaube nicht, dass ein Restaurantbetreiber recht bekäme, wenn er ein Baby vor die Türe setzen wollte, weil es nichts bestellt. Ich war auch schon öfters mit Kindern in Restaurants die aufgrund der geringen Menge die sie essen einfach bei den Eltern ein Stückchen abbekommen haben und das Restaurant stellte sogar einen Teller für die Kinder zur Verfügung. Restaurants bestehen für den Kunden, der Kunde ist und bleibt König. Wenn es ihnen nur ums Geschäft geht und sie jeden der nicht nach ihren Wünschen bestellt rauswerfen, dann ist das für den Laden geschäftsschädigend und das sollte man ganz schnell klar machen indem man den Laden umgehend verlässt.
-
bei uns gibs auch eine shisha bar da muss jeder ein getränk bezahlen ja du musst bezahlen
-
Der Wirt hat Hausrecht. Er kann dich immer rauschmeißen, wenn er will, weil ihm das Restaurant/Kneipe wie auch immer gehört. Es ist kein öffentlicher Raum.
Es ist zwar dumm und unsymphatisch , aber da kannst du leider nichts dran machen.
Das ist das gleiche mit Türstehern, die suchen sich ja auch genau aus, wen sie reinlassen.
-
Antwort von guru11 15.03.2010
hehe , das ist doch alles unsinn. wenn du generell nicht trinkst/oder an diesen abend keinen bock darauf hast , dann ist das deine sache . dann lässt du es dann mal ^^
-
Antwort von maduuuu 11.03.2010
die olle wollte nur geld verdienen glaub mir.. ich mein das geht nicht man muss nicht unbedigt etwas zum trinken bestellen ich mein ist ja immer hin dein magen und deine entscheidung.. meine freunde gehen oft shishan aber so wurden die noch nie behandelt najaa
-
Es ist ganz einfach: Wer eine Gaststätte führt und dort Speisen und oder Getränke anbietet kann durch einfachen Aushang (der vor betreten des Lokals sichtbar sein muss)oder deutlichen Hinweis auf einer Speisekarte kenntlich machen, dass er Speisen nur in Verbindung mit Getränken (oder umgekehrt) verabreicht. Ist ein solcher Aushang oder Ankündigung nicht vorhanden, kann der Wirt einen Gast aus dem Grund nicht ablehnen, wenn er nur eine der beiden Speise oder Getränk konsumiert. Allerdings hat jeder Wirt das Recht ohne Angabe von Gründen, Gäste zu bedienen oder nicht. Das sind zwei paar Schuhe!Nimmt er allerdings eine Bestellung entgegen, die nur auf eine Speise oder nur auf ein Getränk beschärnkt ist, so erklärt er damit die Bereitschaft, den Gast zu bedienen. Eine nachträgelich bzw. erst bei der Bestellung kundgemachte Weigerung ohne Kombination der beiden Waren nicht zu bedienen, ist nicht statthaft. In diesem Fall kann der Gast von der bereits erteilten Bestellung kostenfrei zurücktreten und sollte das Lokal unverzüglich verlassen, da der Aufenthalt in Gaststätten ohne jede Konsumation nur mit Einverständnis des Wirten möglich ist (hier greift das Hausrecht) und daher auch untersagt werden kann.
-
Niemand kann in einer Gaststätte oder ähnlichen gezwungen werden, sich etwas zu bestellen
Kommentar von silvermansilverman 11.03.2010Ist leider Dummsinn - Eine Gaststätte bietet "Waren" feil, also ist der Aufenthalt dem Angebot entsprechend zu nutzen. Gehst Du auch in ein Schugeschäft und setzt Dich dort hin Zeitung lesen oder Dich wärmen oder gar ein Brötchen zu verzehren? Die Ladeninhabung wird Dich zuncäsht höflich hinauskomplimentieren und kann bei standhafter Weigerung Dich auch polizeilich entfernen lassen. Dich handgreiflich hinauszuwerfen wird man tunlichst unterlassen.
-
mmmmh ich kann mich erinnern .. Als das " Stiefelsaufen " aktuell war --Alle tranken aus EINEM "Stiefel " und EINER bestellte --und bezahlte den Die Andren tranken mit --ohne den zu bezahlen . gab keine Probleme .. KORREKTE Kumpels haben dann auch mal einen bestellt --glich sich meistens aus ...
-
vor ca 15 Jahren erlebt --und vor 3 Jahren wieder -- selbe Kneipe --anderer Besitzer ..: " Sie bekommen nur ein Getränk wenn Sie hier auch ewas essen "
.....wenn jetzt einer NUR Durst hat ???? -
-
Antwort von mickymaus66 18.02.2010
lass die reden wenn du in bekleitung von anderen bist und sch mindestens einer was bestellt bist du net verpflichtet dir auch wass zu kaufen du darfst dich aber net nur so in ne bar setzen nur um dort zu chillen
-
Du musst natürlich nicht bestellen, aber der Wirt oder die Wirtin haben Hausrecht und können jeden bieten raus zugehen.
Und in welchem Gesetz steht, dass ich Hinz und Kunz in mein Haus lassen muss???
Tust du doch auch nicht oder?
Dein Haus ist doch keine Gaststätte, oder?
§3 [Aufenthalt in Gaststätten]
(1) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nur gestattet werden, wenn ein Erziehungsberechtigter sie begleitet. Dies gilt nicht, wenn Kinder oder Jugendliche
an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen,
sich auf Reisen befinden oder
eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.
(2) Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet.
(3) Der Aufenthalt in Gaststätten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, und in vergleichbaren Vergnügungsbetrieben darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
Und der FRager ist 17, wenn ich das richtig sehe, muss also nichts verzehren
das Jugendschutzgesetz zieht also nicht
Im Gaststättengesetz ist kein Verzehrzwang vorgeschrieben.
Die Wirtin hat offensichtlich auch nichts derartiges als Aushang, sonst hätte sie darauf verweisen können.
Was hat denn das Jugendschutzgesetz mit dem Hausrecht allgemein zu tun. Jeder Eigentümer oder Mieter kann bestimmen wer in seine Räume darf. Das trifft natürlich auch auf gewerbliche Räume zu!
Im Gaststättengesetz ist kein Verzehrzwang vorgeschrieben.
Das hat doch aber mit dem Hausrecht des Wirts nichts zu tun?
Die Wirtin hat offensichtlich auch nichts derartiges als Aushang
Muss alles, was zu einem Rauswurf führen kann, ausgehängt sein?
Du verstehst es einfach nicht. Es geht hier um ein grundsätzliches Hausrecht.
Der Gastwirt muss nicht mal begründen, warum er jemanden nicht in seinem Laden haben will.
Das ist sein Recht als Eigentümer oder Mieter und muss nicht extra ausgehangen werden.
Man kann niemanden zwingen was zu bestellen, aber die können einen auch nach lust und laune rauswerfen.
LeaderG genau
Landgericht Bielefeld
Az.: 20 S 137/04
Urteil vom 18.01.2005
Ausschnitt:
Der Inhaber des Hausrechts ist grundsätzlich berechtigt, Dritten auch dann ein Hausverbot zu erteilen, wenn hierfür kein berechtigter Grund besteht. Das gilt jedoch nicht ausnahmslos. Wer ein Geschäft für den allgemeinen Publikumsverkehr eröffnet, gestattet damit allen Kunden generell und unter Verzicht auf eine Prüfung im Einzelfall den Zutritt zu den Geschäftsräumen (BGH NJW 1994, 188). Auch wenn darin kein Verzicht auf die Ausübung des Hausrechts zu sehen ist, der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, Kunden, die den Betriebsablauf stören, von der Zugangsbefugnis auszuschließen oder die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen (BGH NJW 1994, 188, 189), darf er sein Hausrecht nach einer in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung andererseits nicht willkürlich ausüben, da ihm sonst der Vorwurf des widersprüchlichen Verhaltens gemacht werden kann (LG Bonn, NJW 2000, 961, 962; Christensen JuS 1996, 873, 874).
Quelle: Juraforum
Wenn ich das richtig verstehe sind "bestimmte Bedingungen" nicht erfüllt, heißt das Verzehren oder gehen ? Hoffe ich doch.....
Lieber Raimund
nicht nur das lesen was dir gefällt:
"der Geschäftsinhaber vielmehr berechtigt bleibt, ... die Erlaubnis zum Betreten der Geschäftsräume von bestimmten Bedingungen abhängig (zu) machen"
So wie es fritzhund auch richtig verstanden hat.
das schon aber woher soll er die bedinungen wissen die müssen sie schon wenigstens aushängen
Müssen sie nicht. Sonst müssten ja überall sämtliche Bestimmungen hängen, damit du stets nachlesen kannst was du wo darfst und was nicht. Es steht ja auch nicht in jedem Park, dass Exibitionismus verboten ist. Bekannt ist es trotzdem und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Laut Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche ja auch erst ab 18 in der Öffentlichkeit rauchen.