Hi!
Ich habe vor einiger Zeit etwas davon gehört, dass Guthaben nicht mehr verfallen darf.
Jetzt möchte ich mir bei Skype Guthaben kaufen, aber in den AGB steht unter anderem, dass das Guthaben nach 180 Tagen ohne Benutzung einfach verfällt.
Darf sowas überhaupt noch?
vlt wenn firma im ausland sitzt? urteil war glaub ich nur für mobillfunk provaider in deuschland

Ja, das darf es! Wenn Du bei einigen Bundesligavereinen eine Verzehrkarte kauftst und lädtst EUR 10,- drauf, verfällt das auch, wenn Du nur für EUR 8,-- verzehrst.
Toller vergleich...^^
Es ging mir jetzt darum, ob es nicht per Gesetz verboten wurde!?
HelmutRn am 5. November 2009 09:00 Nein, wenn es per Gesetz verboten wäre, dürften die Vereine das ja nicht einführen!!! Der Vergleich deshalb, weil diese Verzehrkarten relativ neu eingeführt wurden!
Eigentlich geht es bei diesen Gesetz nicht um Guthabenverfall, es greht um Fehlinvestitionen, z, V., Sparkassenbuch.

^ Ja das steht da auch drinnen das es verfällt du musst dich nur einmal in 180 tagen einloggen mit den account den bleibt das geld dir erhalten.
Mfg Buttler
Du hast meine Frage nicht richtig verstanden. Dass dadrin steht, dass das Guthaben nach 180 Tagen verfällt weiß ich, allerdings musst du innerhalb 180 Tagen auch wieder Guthaben gebrauchen. Einfach einloggen reicht nicht! Und meine Frage war jetzt, ob das nicht gegen irgend ein Gesetz verstößt...

Welches gesetzt meinst du hier in deutschland laut den news nicht lese die skype news bei uns mal.
Mfg Buttler