Da es kein Gesetz für den Gebrauch von Studiengebühren gibt, können Hochschulen damit machen was sie wollen. Welche Schritte kann man wo einleiten, damit der Gebrauch endlich gesetzlich geregelt ist?
Erkunde Dich mal bei der Rechtsberatung, die jeden Uni hat.

die verwendungszwecke SIND gebunden. sie müssen der lehre dienen. allerdings legen die unis das immer sehr weit aus.
Unsinn. sie "SOLLEN" der Lehrer dienen. Das ist kein rechtlich bindender Terminus.