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Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Gründung

gefragt von kostenfrei0 am 08.09.2008 um 13:35 Uhr
  • Muss man bei Gründung, also schon am Anfang, einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) etwas den Einrichtungen, z. B. Finanzamt usw., zahlen?

  • Ein Gesellschafter von uns ist Student und bezahlt so ca. 60 € pro Monat für die Versicherung. Da er Student ist, wird auch seine Rente bezahlt. Der braucht doch noch nicht eine erweiterte Versicherung, oder?

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anonym
beantwortet von dwarf am 8. September 2008 13:39
3x
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Wie wäre es mit einem Existenzgründerseminar? Dort werden alle eure Fragen geklärt und ihr erhaltet sinnvolle Hinweise.

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 8. September 2008 13:45

Die Fragen kann Dir auch die Behörde, bei der Du Dein Gewerbe angemeldet hast, beantworten.
Sorry, aber ich sitze hier und muss den Kopf schütteln..... Wenn ich ein Gewerbe ausüben will, egal ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH usw., dann mache ich mich doch voerher schlau drüber, was mich erwartet.....

Kommentar von dwarf am 8. September 2008 13:50

@monja1995 genau so. Schade, dass du das als Kommentar geschrieben hast, wollte dir ein DH geben.

Kommentar von kostenfrei0 am 8. September 2008 14:04

Was denkst du mache ich hier?

Auf diese Fragen konnte ich kurz im Internet keine Antwort finden.

Kommentar von kostenfrei0 am 8. September 2008 13:48

Gibt es kostenlose Existenzgründerseminare?

Kommentar von Lissa am 8. September 2008 14:03

AndyArbeit
beantwortet von AndyArbeit am 8. September 2008 13:43
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Für eine GbR sollte man einen GbR-Vertrag unter den Beteiligten schließeb, notarielle Beurkundung oder Eintragung im Handesregister ist nicht erforderlich, es sei den der Betriebszweck erfordert dies (Muss-Kaufmann). Kosten entstehen bzw. könnten entstehen bei der Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, evtl. HR-Gebühren, IHK- oder HK-Beiträge. Vom Finanzamt kommt ein Fragebogen, je nach Angaben sind die entsprechenden Voranmeldungen für Lohnsteuer und Umsatzsteuer zu machen, es können auch Vorauszahlungen für die Einkommensteuer anfallen. Bei Aufnahme einer Gewerbetätigkeit entfällt die Studenten-Krankenversicherung, wenn gewisse Einkommensgrenzen überschritten werden (bei der KK nachfragen).


DerAufbereiter
beantwortet von DerAufbereiter am 8. September 2008 13:41
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Nein, die Ämter melden sich nach ca. 6 Wochen. Dann muss man halt seine Umsatzsteuer anmelden und abführen. Einkommensteuer Kirche,etc. wurde bei mir geschätzt und festgesetzt. Habe dann einen Teil, meinen geringen Einnahmne entsprechend, zurückbekommen.Wird dann ab dem 2.Jahr dem Überschuss angepasst. Gewerbesteuer zahlt ihr erst(glaube ich) ab 25000 Euro Überschuss. Wollt ihr die Firma denn als Nebengewerbe laufen lassen ?

Kommentar von kostenfrei0 am 8. September 2008 13:51

> Dann muss man halt seine Umsatzsteuer anmelden und abführen.

Aber nur wenn, wenn wir auch einen Erlös haben, oder? Ansonsten nichts?

Kommentar von 4ae650c59942f77da650731471a5d9b5smallDerAufbereiter am 8. September 2008 15:38

Eine Voranmeldung muss man immer machen (monatlich oder quartal,je nach umsatz)Abführen muss man natürlich nur den Umsatzsteuerüberschuss. Also wenn kein Gewinn, dann auch kein Überschuss abführen.Am Jahresende dann den Einkommensteuerausgleich.


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