Lililein123 am 10.09.2009 um 4:22 Uhr
Um mal die Frage von "Himmelsmensch" ein wenig zu erweitern.... Ist Sex unter Geschwistern auch verboten, wenn es sich um eine homosexuelle Beziehung handelt? Da besteht ja nicht die Gefahr, dass ein Kind gezeugt wird und somit würde man niemanden schaden.
Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

http://dejure.org/gesetze/StGB/173.html wie rechtlich gesehen ''Beischlaf'' definiert wird, weiß ich nicht.

Die Frage gibts auch hier schon: http://www.gutefrage.net/frage/gibt-es-eine-juristische-unterscheidung-zw-hetero...

Hallo,
http://animexx.onlinewelten.com/forum/?forum=1&kategorie=2&thread=186544
§ 173 Beischlaf zwischen Verwandten
(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.
Also lautet die Antwort: Ja.
Gruß aus Hagen
RuleBritannia am 10. September 2009 08:30 Sehe ich nicht so! Beischlaf ist nun mal etwas ganz anderes als Sex...
WOLF1961 am 10. September 2009 14:41 Danke für DH.
RuleBritannia
Beischlaf = Koitus, Geschlechtsakt, Geschlechtsverkehr, Sexualakt
WOLF1961 am 10. September 2009 14:49
RuleBritannia am 14. September 2009 10:29 Siehste Wolf, hättest Du die Frage und Deine eigenen Links aufmerksam gelesen, anstatt unbedingt Racht haben zu müsssen, hättest Du Dich jetzt nicht blamiert! In der Frage ging es um die Legalität, also den rein juristischen Aspekt. Und im ersten Link steht ganz klar Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedes in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr. Noch Fragen?

Genau die Frage hab ich bei Yahoo auch schon mal gestellt, ohne gescheite Antwort... das würde mich wirklich mal interessieren o.O
bitmap am 10. September 2009 04:35 
Da in dem Inzestparagraphen nur von Geschwistern die Rede ist, ist das Geschlecht der beiden egal. Und man kann auch nicht argumenteiren, dass ja keine Kinder entstehen können. Der Inzestparagraph wird zwar mit diesem Argument verteidigt, aber Bruder und SChwester dürften selbst dann keinen Sex haben, wenn einer der Beiden oder sogar beide sterilisiert wären. Im Allgemeinen ist es aber in Deutschland so, dass inzwischen kein Hahn mehr danach kräht, was bei den Leuten Im schalfzimmer vorgeht, solange eben keine Kinder dabei entstehen. Zwei Brüdern den Geschelchtsverkehr aber rechtlich zu erlauben wäre eine bevorzugung, die rechtlich gegenüber sterilisierten heterogeschwisterpaaren nicht haltbar wäre.
Quelle: http://iq.lycos.de/qa/show/478836/Ist-geschlechtsverkehr-zwischen-maennlichen-ge...
RuleBritannia am 10. September 2009 08:36 Diese Rechtsauslegung ist m.E. etwas weit hergeholt. Bekanntlich gibt es nach wie vor zahlreiche "Trotz-Schwangerschaften" (Trotz Sterilsation, trotz Verhütung, trotz attestierter Zeugungsunfähigkeit usw.) und der Gesetzgeber will mit dem ausdrücklichen Verbot des Beischlafes diese "Restrisiken" vermeiden. Sexuelle Handlungen im allgemeinen (jeder weiß wohl, was das alles sein kann) stehen dem Gesetzestext des § 173 nach nicht unter Strafe...
die frage ist gut, aber ekelhaft ist es so oder so
In dem Paragraphen steht ja kein Grund,WIESO Sex zuwischen Geschwistern verboten ist. Insofern ist der Hintergedanke hinter diesem Paragraphen (Vermeiung von behindertem Nachwuchs) vollkoimmen irrelevant. Geschwister sind nunmal nicht nur Bruder&Schwester,sondern auch Bruder&Bruder oder Schwester&Schwester,weswegen auch Homo-Sex unter den Inzest-Paragraphen fällt.
RuleBritannia am 10. September 2009 08:28 Sex ist nicht verboten, sondern ausdrücklich nur Beischlaf!
Ähm...definiere doch bitte mal den Unterschied. Als das Gesetz eingeführt wurde,hieß Sex nunmal noch Beischlaf. In der Juristerei heißt Sex auch heute noch Beischlaf.
RuleBritannia am 16. September 2009 07:59 Werniman, warum sollte ich den Unterschied definieren, wenn es der BGH in ständiger Rechtsprechung tut? Beischlaf ist juristisch der "Zeugungsakt" im klassischen Sinn und sonst nichts! Über die "Juristerei" sollte man so ganz nebenbei nur philosophieren, wenn man wenigstens ein Bisschen davon versteht...

Wenn man dem Gesetzgeber unterstellt, ganz bewusst die Begriffe "Beischlaf" wie z.B. in § 173 StGB und "sexuelle Handlungen" wie z.B. in § 176 und 180 StGB genau voneinander zu unterscheiden, dürfte wohl nur der vaginale Beischlaf unter Verwandten strafbar sein...
Unendliche DH
Hehe, genau den Link wollte ich auch grad posten. DH!
Habt ihr gesehen was ich noch gefunden habe und in der "Vorgängerfrage" zum Thema eingefügt hab? Das ist der Hammer!
Ich habe gerade mal ein bisschen gegoogelt und widersprüchliche Dinge gefunden. Einmal, dass Analverkehr nicht strafbar ist unter Geschwistern und dann wieder das Gegenteil. Wie würde es denn da bei Frauen aussehen?
Ja und Oralverkehr wäre erlaubt. Auch wenn dabei ein Kind entstehen würde. Ich sag da nur Boris Becker und Anna Kornikova (oder wie sie sich schreibt).fg
Das Gesetz finde ich wirklich seltsam^^ Och,in diesem Fall ist man wohl oral mal abgerutscht xD
Sauerei das find ich jetz echt ungerecht
Das ist echt albern, gelle?!
Naja, der Gesetzgeber macht schon Unterschiede zwischen Beischlaf (z.B. § 173) und sexuellen Handlungen im allgemeinen (z.B. §§ 176, 180)...