demosthenes am 18.01.2007 um 11:27 Uhr
Die üblichen stationären und mobilen "Blitzer" photographieren den "Übeltäter" von vorn.
Da Motorräder seit vielen Jahrzehnten nur noch hinten eine Nummernschild haben, anhand dessen sie identifiziert werden können:
Wie findet die Polizei hier eigentlich den Fahrer?
Oder kommen Motoradfahrer grundsätzlich ohne "Bescheid" davon?
In einem Auto mit einem mobilen Blitzer im Heckraum sitzt eine Person auf dem Fahrersitz, die beim "Blitz" als Zeuge das Nummernschild des wegfahrenden Krads aufnimmt.
bei öfterem Blitzlicht kam kein einziger Bescheid. Auch wenn ein Bescheid bekommt, ist durch den Helm nicht zu erkennen wer gefahren ist. Wenn man pech hat, hat der Landkreis in dem man immer fährt einen sogenannten Motorradkatalog. Dort sind alle Motorräder die geblitzt wurden drin, wenn von vorne oder von hinten geblitzt wurde. Dort wird dann das Motorrad (Aufkleber) und der Fahrer (mit dem angezogenen Kombi + Helm) verglichen.
Einige Landkreise z.B. der Landkreis Friesland blitzt mittlerweile von vorne und von hinten. D.h. man bekommt im Bescheid dann zwei Fotos. Mich haben sie dort auch schon erwischt :) Ich nehme an das wird es in einigen anderen Landkreisen auch geben.
Wenn man dann bestreitet es gewesen zu sein, bzw. es wirklich nicht war kann es passieren das man ein Fahrtenbuch führen muss.
Es ist erfahrungsgemäß tatsächlich so, dass man ohne "Bescheid" davon kommt. Außer man wird gleich gestoppt. Nichtsdestoweniger sollte man sich nicht in trügerischer Sicherheit wiegen, da mittlerweile auch von hinten geblitzt wird.
...was i.d.R. nicht weiter schlimm ist, da dadurch nicht der Fahrer identifiziert werden kann. Da das meistens nicht möglich ist, ist der schlimmste Regelfall das vielzitierte Fahrtenbuch. Ausnahmen (der Identifizierung) bestätigen die Regel...