wordup am 24.04.2009 um 10:47 Uhr
eben hat ein freund mir mitgeteilt, das er " geblitzt " wurde.
dies in einer " spielstrasse " ( verkehrsberuhigt ) es gilt nach der stvo -schrittgeschwindigkeit.
der tachometer seines autos beginnt jedoch erst bei 10 km/h.
kann man dies bei einem eventuellen einspruch geltend machen ?

nein, das kann er nicht geltend machen, denn schrittgeschwindigkeit heißt wirklich: fuß vom gas, einfach nur rollen lassen. auch wenn der tacho erst bei 10km/h anfängt, das ist egal, man hat sogar noch langsamer durch diese zone zu fahren

das wort spielstrasse sagt es doch schon ...wie kann ich den reagieren wenn von beiden seiten kinder spielen ..ich kann mich nur auf eine seite konzentrieren ..also was sagt dies uns ..es könnten auch die eigenen sein ..will ich diese gefährden ? setz dich in einen rollstuhl und lass dich mal von einem freund gegen einen stehenden lkw oder pkw schieben ..nur schieben und denk nach ob es weh tut !!!!!!! ich versteh die menschen nicht die sich auch dann noch darüber aufregen wenn sie fehler machen ...die stvo ist zum schutz gemacht für jederman ...auch dein freund will nicht das man ihn verletzt !

Man kann aber eine Schrittgeschwindigkeit in etwa abschätzen, auch wenn das Tacho nicht anzeigt.
Da Tachos Schrittgeschwindigkeit nicht anzeigen, hat die Rechtsprechung teilweise den Begriff der Schrittgeschwindigkeit großzügig ausgelegt.
und
OLG Brandenburg v. 23.05.2005: Eine gefahrene Netto-Geschwindigkeit von bis zu 7 km/h kann noch als Schrittgeschwindigkeit angesehen werden.
wordup am 24. April 2009 11:00 danke dir.
Mir hat der Polizist erklärt, in der Spielstrasse gilt Schrittgeschwindigkeit und das ist gerade so schnell, dass der Wagen nicht abstirbt. Und das gilt immer und ohne wenn und aber und auch für Radler und Rollerblader.
Genau. Fuß vom Gas. DH!

für schrittgeschwindigkeit braucht man keinen tacho. das merkt der fahrer doch von allein ob er schneller fährt als andere gehen...
Der is gut.
Aber ob da grad welche laufen?
Bei Schrittgeschwindigkeit rollt man nur das kann man auch ohne Tacho.

wenn er geblitzt wurde war er zu schnell. dann soll er auch die folgen tragen müssen. auch wenn der tacho erst bei 10 beginnt, schrittgeschwindigkeit geht trotzdem.
Wenn er auf'm Gas stand, war er zu schnell. Fertig mit der Diskussion.
wordup am 2. Mai 2009 16:08 wann eine diskussion/frage fertig ist, bestimmt also du ? irgendwie sind mir solche die allerliebsten !
wenn man den 1.gang drinne hat, NICHT auf das gas steht, dann erreicht ein fahrzeug schon DEUTLICH mehr als 10 km/h DU SCHLAUMEIER !!!
Schrittgeschwindigkeit ist 1. Gang und Fuß vom Gas. Das sag nicht ich, sondern die StVO. Da kann man nicht viel an den Tatsachen ändern. Also bringt auch weitere Diskussion nicht viel, denn am Ende bleibt es dabei.
Übrigens stand da "Wenn er ..." – Wenn er auf dem Gas stand, war er zu schnell. Versteh gerade nicht, was an dem Satz zu diskutieren ist.
Wenn du mit deinem Auto ohne Gas zu geben im 1. Gang schneller als 10 km/h fährst, kann etwas nicht mit dem Auto oder deiner Anzeige stimmen. Womöglich ist der Tacho falsch eingestellt? Es sei denn, du stehst am Hang und bei Gefälle ist klar, dass das Auto schneller wird. Schwerkraft.
Und 10 km/h ist eindeutig zu schnell.
Was bedeutet bei dir >>dann erreicht ein fahrzeug schon DEUTLICH mehr als 10 km/h<< Was ist denn deutlich mehr als 10 km/h?? Das wäre dann sowieso viel zu schnell.
Bleib gefälligst sachlich.
Hier noch ein paar Seiten, da kannst du nachlesen.
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=63314
http://verkehrslexikon.de/Texte/Verkehrsberuhigt03.htm
http://www.gutefrage.net/frage/wie-schnell-ist-schrittgeschwindigkeit

warte erstmal den bussgeldbescheid ab, dann weitersehen.... , davon abgesehen fängt bei einem PKW der Tacho immer erst bei 10 an
wordup am 9. Mai 2009 21:56 stimmt nicht. mein tacho geht bei " null " los.
Sphyrnidae am 10. Mai 2009 11:44 ist schon klar, ich meinte die erste "Geschwindigkeits-Zahl" ist die 10

wenn 30km nur erlaubt waren, kann er das nicht geltend machen.
Sumselbiene am 24. April 2009 10:49 in der spielstraße darfst du nicht mal 30 fahren.
aurata am 24. April 2009 10:53 Schrittgeschwindigkeit ist ca. 6-7 km/h ... und weniger :-)

Ach ja, noch als Hinweis: die Polizei zieht beim Blitzen meist eine Toleranz von 3 km/h noch von dem Ergebnis ab, weil diese netter Weise davon ausgehen das nicht jeder Tacho richtig funktioniert, da viele alte Autos mit nicht gut geeichten Tachos über die Straßen rollen.

Ich selbst wohne in einer Spielstrasse und kenne das Problem. Ich hatte mal vor Jahren meinen Fahrlehrer gefragt wie es damit sei. Der sagte mir das es zu der Spielstrasse sogar drei verschiedene Urteile gibt. Also nix eindeutiges. Ich weiß noch das man am besten nicht 20 km/h überschreiten sollte. Dann ist auch richtig wenn man den Fuß vom Gas nimmt und rollen läßt. Doch nicht jedes Auto kann das. Älter Diesel fangen oft an zu stottern und deswegen gehen sie oft in diesem Rollvorgang aus. Deswegen vermutlich auch die 20 km/h. Das dritte ist mir leider entfallen, aber ich glaube es war es muss so langsam sein das ein einfach Fußgänger dich überholt.
Hoffe das mittlerweile eine einheitliche Regelung dazu existiert.
Das lustige: Vor der Schule, in die ich gehe auch spielstraße ist aber alle ca. 40-55 fahren... Bisher gab´s noch keinen Unfall und deshalb haben die noch keinen Blitzer aufgestellt. Löl ne? Aber dass können die auch net immerhin würden dann sogar die Schüler, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren geblitzt...
Wäre für die Fahrradfahrer sicher kein Problem. Aber wahrscheinlich steht dort noch kein Blitzer, weil der ständig auslösen würde. Die können ja dort niemanden belangen, wenn die Fahrradfahrer da lang fahren. Ohne Adresse kein Bescheid. Das wären mehr Kosten als Nutzen.
Bei einer offiziell ausgeschilderten "Spielstrasse" darf man 10 km/Stunde fahren, alles darüber gilt dann als die Überschreitung. Weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung, ich wurde mit 22 km/Stunde "geblitzt" - es war eine Strasse mit dauerndem Wechsel "Tempo 30" und "Spielstrasse". Hat 30 Euro gekostet.
Wann war das?
Sorry, hatte ich ganz vergessen: Dezember 2007. Kann natürlich sein, dass sich jetzt etwas geändert hat.
Na das ist noch ein Unterschied. Schließlich wurde jetzt alles drastisch erhöht. Geldstrafen und überhöhte Geschwindigkeit sehen die jetzt noch enger.
Verständlich.
Wie schnell war er denn?
wordup am 24. April 2009 10:57 er meint, auf jeden fall keine 10 km/h
Meint er das oder weiß er das? Ich würde die Knolle abwarten das steht dann drauf was ihm genau vorgeworfen wird, erst dann kann man erörtern ob sich ein Widerspruch lohnt.

Also Schrittgeschwindigkeit ist soweit ich weiß entweder 6 oder 8 km/h also so großartig kann er die Geschwindigkeit nicht überschritten haben, wenn er tatsächlich nur 10 km/h gefahren ist.
Der Tacho geht erst bei 10 km/h los, wie schnell der war, wurde nicht gesagt!
neín, er wird wohl mit Punkten und Geld dafür büßen
wordup am 24. April 2009 10:57 jo klar ! oder er wird gleich für 5 jahre eingelocht !

Er muß doch wissen, wie schnell er war! Die Zulässige Geschwindigkeit von 7 km/h zeigt tatsächlich kein Tacho an, die kann man nur für sich schätzen. Aber das Meßergebnis der Radaranlage wird da schon Klarheit schaffen.
wordup am 9. Mai 2009 21:57 könntest du 5, 6, oder 7 km/h in einen audi a6 einschätzen ? respekt !!

bitte was? Also wenn er geblitzt wurde willst du was anders behaupten?
wordup am 24. April 2009 10:56 wenn er zb. 8 km/h fuhr, aber das zu schnell war, der tacho erst bei 10 km/h beginnt ?
aurata am 24. April 2009 10:59 Bei 8km/h springt die Blitzanlage nicht an, das weiß ich von einem Radaraufsteller.
aurata Meinst du festinstallierte Blitzer oder die beweglichen? Außerdem entwickelt sich die Technik immer weiter. In einem Landkreis in Brandenburg wird nicht mehr geblitzt, weil da schon einer umgekommen ist. Jetzt sehen die Fotos auch schöner aus. :o)
aurata am 24. April 2009 11:22 @melanchen: Die beweglichen werden ja nur an Behörden geliefert, die festinstallierten aufgestellt. Er arbeitet für die Firma, die solche Anlagen herstellt (und eicht). Das sind auch irgendwelche high-tech Laser-Anlagen, die auch scharfgestochene Bilder produzieren. Hatte ich grade neulich die Ehre (Autobahn-Baustelle), super Aufnahme ;-). Nachts blitzte es jedenfalls. Ob es auch tagsüber blitzt, muss ich noch nachfragen (erfahren möchte ich es nicht :-).
Nachts hat es geblitzt??? Das ist ja ...
Wenn mich manche schon mit ihrem Licht blenden, das ja permanent an ist und sich die Augen eigentlich einigermaßen dran gewöhnen müssten, dann glaub ich nicht, dass ich nach einem Blitzen schnell wieder genug sehen könnte. Zumal man dann sicher den selben Effekt hat, wie ein versehentlicher Blick in die Sonne. Deswegen ist bei uns nachts blitzen verboten.
Und der Schreck ist sicher auch noch ein Risiko. Mancher verreißt womöglich das Lenkrad.
Wenn er auf'm Gas stand, war er zu schnell. Fertig!!!!!!!!
Dem Anfang stimm ich zu, deswegen Daumen hoch. Aber langsamer als Schrittgeschwindigkeit? Da würgst du doch ne Motor ab.
ja, 7 km/h sind das und nein, der motor würgt nicht ab ;)
Wie gesagt, Schrittgeschwindigkeit ist, wenn du den ersten Gang eingelegt hast und ohne Gas zu geben das Auto rollen lässt. Langsamer ist folglich auf die Bremse treten. Und ich schätze, da stirbt der Motor dann ab.
Aber ich denke, du meintest in deiner Antwort 'langsamer als 10 km/h' oder?