gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts 52km/h - Ausweg???!

gefragt von p061207 am 02.07.2009 um 15:01 Uhr

Hallo, ich (weiblich, 24) bin Vielfahrerin mit weißer Weste.

Am 21.06. ist es dann jedoch passiert :-( Mein Fuß lag schwer auf dem Gaspedal und ich war auf der Autobahn bei erlaubten 100km/h ganze 52km/h zu schnell. Das heißt 240 Euro, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.

Da das Auto auf meinen Vater angemeldet ist, wurde ihm heute ein Zeugefragebogen zugeschickt, da er„aufgrund der bisherigen Feststellungen“ ..“nicht als Verantwortlicher in Betracht kommt“. Es wird schon von einer Fahrerin ausgegangen.

Nun meine Frage: Was mach ich jetz am besten???? Ich brauche das Auto fast täglich. Ich ärgere mich selbst zu tode und könnte mich ohrfeigen, dass mir das passiert ist!!!!!!!!!!! Das passiert mir echt nie wieder dass ich meinen Fuß gedankenlos aufm „Gas abstelle“ nur weil ich schnell von A nach B kommen wollte… das ist es echt nicht wert!!

Das Foto wurde mir übrigens auch gleich mitgeschickt. Es ist aber sehr schlecht und undeutlich. Ich denke man kann da nur raten ob es sich um eine Frau oder einen Mann handelt..

Was passiert wenn mein Vater von dem Zeugenverweigerungsrecht Gebrauch macht?? Gibt es nicht irgendeinen Weg, wie ich das Fahrverbot umgehen kann? Habe gehört, dass das Ganze auch nach 3 Monaten verjährt.. nur leider habe ich heut ja auch schon den Brief in der Post gehabt…da wird es schwer, das alles herauszuzögern.

Vielen Dank für eure Antworten!!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Fahrverbot (60)
Geschwindigkeitsüberschreitung (22)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Norlicht am 2. Juli 2009 15:04
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der/die Fahrer/in nicht ermittelt werden kann, dann wird euch für das Fahrzeug ein Fahrtenbuch auferlegt. Da muss dann jede noch so kurze Fahrt mit Datum, Uhrzeit, Start und Ziel, gefahrenen Kilometern und Fahrer/in eingetragen werden. Sehr aufwendig und nervig...

Wenn du bisher noch keine Punkte hast und nachweisen kannst, dass du beruflich auf den Pkw und vor allem den Führerschein angewiesen bist, dann kannst du mit etwas Glück erwirken, dass du statt des Fahrverbots eine höhere Geldstrafe zahlst.

Und sorry, aber: Bei 152 statt 100 km/h hält sich mein Mitleid echt in Grenzen...


anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 2. Juli 2009 15:02
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast keine Chance. Wenn Dein Vater nicht weiß, wer mit dem Auto gefahren ist, muss er in Zukunft ein Fahrtenbuch führen, was geprüft wird!

Kommentar von 4b037c5256ca63734ab4c616b00b0f1dsmallMimimimi am 2. Juli 2009 15:10

das ist doch ne chance.

Kommentar von rudibee am 2. Juli 2009 15:13

Das Fahrtenbuch gilt nur für das betreffend Auto solange es auf den Daddy zugelassen ist. Wenn es überhaupt zum FB kommt, einfach innerhalb der Familie ummelden.


chiko08
beantwortet von chiko08 am 2. Juli 2009 15:03
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt nur eine Variante Du kennst einer der überhaupt keine punkte in Flensburg hat und nimmt die schuld auf sich vlt.eine aufbauseminar würde dir über 500 euro kosten eine begnadigung gibst nicht und wenn dein Vater sagt ich weiss es nicht bekommt er die Schuld weil es sein Fahrzeug ist

Kommentar von FreeEagle am 2. Juli 2009 16:00

Selten so einen Schmarrn gelesen. Aufbauseminar? Der Vater bekommt die Schuld? Woher hast du diesen Unsinn?


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 2. Juli 2009 15:02
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da wirst Du wohl in den saueren Apfel beissen müssen.


Zickedeluxe
beantwortet von Zickedeluxe am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube, weiß aber nicht ob man das noch machen kann, 480,00 bezahlen und dann behälts du deinen Führerschein. Wie gesagt, weiß nicht ob das noch geht.


anonym
beantwortet von Sanjana18 am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn dein vater "nicht weiß" wer gefahren ist, und auch keine angaben macht, kann sein, daß das ganze im sande verläuft... aber daß sie ihn danach zwingen, ein fahrtenbuch zu führen... aber wieso schreiben sie DICH an???


anonym
beantwortet von lalebei am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das wird alles sehr schwer und fast aussichtslos sein, stelle doch deinen Vater für diesen Monat als Fahrer an :-)


teppichhai
beantwortet von teppichhai am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Eine Bekannte hat sich in der Nähe des Arbeitsplatzs für 1 Monat ein Zimmer gemietet (oder Hotel weiß ich nicht mehr). Das verjährt auf keinen Fall, nicht nach 3 Monaten


anonym
beantwortet von perla1 am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest einfach dazu stehen und dir diesen Monat organisieren. Gibt sonst nur noch mehr Probleme.


anonym
beantwortet von Comstock am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei dem Kaliber sind die da hinterher. Die drei Monate Verzögerung schaffst du nicht.


usagirl
beantwortet von usagirl am 2. Juli 2009 15:03
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du dich nicht stellst, reißt du deinen Vater mit in die Sache. Er ist der Fahrzeughalter und wenn er keinen vorweisen kann, der gefahren ist, muss er die Strafe zahlen und "absitzen". Verjährung hab ich noch nie gehört ... und schon gar nicht nach drei Monaten!

Kommentar von FreeEagle am 2. Juli 2009 16:02

Der Vater muss nichts. Rein gar nichts. Der muss nicht mal etwas über den Fahrer aussagen, da dieser aus der Familie kommt.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 2. Juli 2009 15:04
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Aha, Bleifuß erwischt:-) Wenn das Auto auf deinen Vater zugelassen ist, du aber eine Frau bist, passiert da gar nichts. Sie sehen, dass der Halter ein Mann ist, abgebildet ist aber eine Frau - Dein Vater ist nicht verpflichtet, dich zu verpfeifen, weil er Angehöriger ist:-) Nochmal Glück gehabt - aber vielleicht ist der Schreck eine gute Lehre. Kann aber gut sein, dass dein Vater ein Fahrtenbuch führen muss.

Kommentar von FreeEagle am 2. Juli 2009 16:03

Glaubst Du allen Ernstes, die Polizei ist so blöd? Es gibt Mittel und Wege, Bilder abzugleichen. Und genau das wird die Polizei in diesem Moment schon machen.

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 4. Juli 2009 19:00

Ich glaube nicht, dass die Polizei so "blöd" ist. Es ist mir nur so ähnlich passiert. Ich war Halter, bin aber nicht gefahren, sondern der Freund meiner Tochter. Das Verfahren wurde eingestellt, weil ich keine Aussage dazu machen brauchte.


anonym
beantwortet von Athloon am 2. Juli 2009 15:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst jetzt dafür gerade stehen, es gibt keine chance da rauszukommen. Die wollen wissen wer der fahrer war. Jetzt musst du in den sauren Apfel beisen und 1 Monat mit der bahn Fahren.


curafe
beantwortet von curafe am 2. Juli 2009 15:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hmmm, soweit ich weis wird der fahrzeughalter dazu verdonnert ein fahtenbuch zu führen wenn er nicht sagen kann wer zu dem zeitpunkt der lenker des fahrzeug war... sorry, besser wäre es zu zahlen


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 2. Juli 2009 15:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er kann nur von dem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, wenn er dich einer Straftat bezichtigen würde. In deinem Fall ist es allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit. Aber es stimmt schon, er muß dich auch da nicht belasten. Dann könnte es sein, daß du diesmal noch davon kommst, aber ihm dann ein Fahrtenbuch auferlegt wird, in das haargenau dokumentiert werden muß, wer wann und wo das Auto benutzt. Das ist doch viel zu lästig vor allem weil es alle Nutzer dieses Fahrzeugs trifft. Beiß lieber in den Sauren Apfel und nimm die Sache so hin. Und wer Mist baut, sollte auch dazu stehen.


kimmo
beantwortet von kimmo am 2. Juli 2009 15:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Es gibt keine Umwege. Du musst mit Freunden fahren oder Buss oder andere öffentliche Fahrzeuge gebrauchen.


anonym
beantwortet von rudibee am 2. Juli 2009 15:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du bist erst mal gar nicht gefragt und ganz ruhig. Dein Vater muss erst mal auf dem Bild jemand erkennen und muss sich da auch nicht viel Mühe geben. Definitiv muss er nicht gegen dich aussagen, falls er doch glaubt, die Person auf dem Bild sei dir irgendwie ähnlich. Du könntest aber den Polizisten selber über den Weg laufen, die glauben, dich erkennen zu müssen oder die einfach die Nachbarn befragen. Und die haben erfahrungsgemäß wenig Durchblick und sind sehr geschwätzig. Ansonsten mußt du da einfach durch. Nix weiße Weste.


Emrye
beantwortet von Emrye am 2. Juli 2009 15:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn du das Auto aus beruflichen Gründen brauchst, z.b. für die Fahrt zur Arbeit und die Arbeitsstelle ist einige KM vom Wohnort entfernt, oder wenn du einen Beruf hast, für den der Führerschein unbedingt notwendig ist, dann kannst du versuchen den Monat Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe einzutauschen. Die Geldstrafe wird sich dann ungefähr verdoppeln. Aber du mußt es sehr gut begründen können. Ruf da an, vermutlich ist auf dem Schreiben eine Telefonnummer. Frag nach was du tun kannst wenn es für dich z.b. den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet weil du ihn sonst nicht erreichen oder deinen Beruf nicht ausüben kannst.Wenn du den Wagen hauptsächlich für Vergnügungsfahrten nutzt, dann wirst du wohl für einen Monat auf Bus und Bahn umsteigen müssen.

Kommentar von FreeEagle am 2. Juli 2009 16:08

Kein Beruf schützt vor einem Fahrverbot. Und schon gar nicht bei einem Monat. Da kann man Urlaub nehmen, sich fahren lassen, Bus und Bahn benutzen etc.

Merke: Ohne Führerschein ist man nicht in der Mobilität eingeschränkt, sondern nur in der Bequemlichkeit.

Kommentar von 218d8468dfdef5c87d78c11b30262171smallEmrye am 2. Juli 2009 17:59

Ich habe es selber so vor knapp zwei Jahren gemacht. Ich hätte meinen Job verloren ohne Führerschein, meine Existenzgrundlage. Ich musste es schriftlich niederlegen und habe die verdoppelte Geldstrafe bekommen, dafür keinen Monat Fahrverbot


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 2. Juli 2009 15:14
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Also ich weiß nicht genau, wie die heutige Gesetzeslage ist. Vor Jahren half es, wenn der Halter des Fahrzeuges sagte: Ich weiß wer zum besagten Zeitpunkt das Auto gefahren hat, ich sag's euch aber nicht. Denn wenn der Halter des Fahrzeugs behauptet, er wüßte nicht wer gefahren ist, wurde das Führen eines Fahrtenbuches verlangt.
Ansonsten gibt's wahrscheinlich nur noch die Möglichkeit, sich über den zur Zeit herrschenden rechtsfreien Raum aus der Affäre zu ziehen. Denn seit dem 18.07.1990 00:00 Uhr existieren die Regierungsprovisorien namens BRD und DDR nicht mehr. Am 17.06.1990 haben der damalige amerikanische Außenminister James Baker die BRD und Schewardnadse die DDR für aufgelöst erklärt. Aus unserem Grundgesetz wurde die Präambel und Artikel 23 (Geltungsbereich des GG) gestrichen. Damit hatten beide Regierungsprovisorien aufgehört zu existieren. Die BRD ist kein souveräner Staat (auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird und der 2+4-Vertrag als Quelle herangezogen wird. 2 nicht mehr existierende Staaten (Tote) können keinen Vertrag mit 4 Alliierten-Staaten schließen. Und ob da die Souveränität der BRD drinsteht oder in China fällt ein Sack Reis um....
Habe zumindest einen Bekannten, der sich mit Hinweis auf diese Rechtslage auch um ein Bußgeld gedrückt hat. (Über die ethische und moralische Seite könnte man natürlich noch getrennter Meinung sein). Wenn Dich entsprechende Informationen interessieren, kontakte mich über Mail. LG Tachyonbaby


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 28. Juli 2009 08:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bevor du jetzt meinst wenn dein Vater nicht sagt wer gefahren ist, könnte man nicht ermitteln wer gefahren ist, solltest du bedenken das man den Fahrer auf dem Foto meist sehr gut erkennen kannst, und dann ist es nicht mehr so schwer raus zu bekommen das du der Fahrer warst. Insbesondere da der Personenkreis der üblicherweise mit eine Fahrzeug fährt recht eingeschränkt ist.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.