Geschwindigkeitsüberschreitung / Führerschein
Hallo,
heute sollte ich abgeholt werden nur derjenige kam nicht. Stunden später kam ein Anruf:
Er wurde in einer geschlossenen Ortschaft bei Tempolimit 50 mit 96 KM/H geblitzt von einer mobilen Polizeiradarfalle und musste sofort den Führerschein abgeben.
Hast man da nicht eine bestimmte Zeit in der man den Schein abgeben muss?
Danke :)
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3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Da hat Dich Dein "Freund" auf den Arm genommen oder er hat Dir Entscheidendes nicht erzählt.
Die Polizei kann zwar die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen, dann müssen aber schon weit gewichtigere Gründe vorliegen als eine reine Geschwindigkeitsübertretung.
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2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich
Klingt komisch, dass er den Führerschein wegen dieser Geschwindigkeitsübertretung sofort abgeben musste. Kenne das eigentlich nur, wenn der Fahrer unter Alkohol oder Drogeneinfluss stand. 46 km/h ist schon viel, aber normal bekommt er seinen Bescheid erst später über Kosten, Punkte und Führerscheinentzug.
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er muss den lappen abgeben ja aber nicht sofort, beim ersten verstoß hast du die gelegenheit innerhalb von 4 monaten den lappen abzugeben, bei einem weiteren verstoß musst du ihn ab rechtskraft abgeben, also nix mit sofort. da hat man die einen bären aufgebunden
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Antwort von steven1997 16.10.2012
Ja. Eigentlich ist es so, dass man sich das aussuchen kann, wann man seinen Führerschein abgeben will. Vielleicht ist es bei deinem Freund etwas extremer geworden, und musste direkt den Führerschein abgeben. Weil es nicht zumutbar ist, eine Person mit so einem dings auf die Straße zu lassen. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Ich hoffe du hast meinen Text verstanden, auch wenn er ein wenig verwirrend ist. Ich habe momentan bisschen Kopfschmerzen. SORRY! :D
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Da wird sicher noch einiges mehr dazu gekommen sein. Gefährdung anderer, Alkohol, etc.
Mein Bedauern hält sich in Grenzen.
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Nein hat man nicht, der Führerschein kann einem sofort weggenommen werden!
Kommentar von CrackCrack 16.10.2012Nicht wegen einer Geschwindigkeitsübertretung.
Kommentar von xXKiaraXxxXKiaraXx 16.11.2012Aber hallo!!!
Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 96 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 680 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 23,50 Euro. Außerdem 4 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Weil Sie noch in der Probezeit sind, werden Sie zusätzlich bestraft. Wenn dies Ihr erstes größeres Vergehen während der Probezeit ist, verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre. Ein Aufbauseminar (kostet ca. 250 Euro) ist zu absolvieren. Die Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht. Es kann nach dem Bußgeldbescheid viele Monate dauern, bis Sie die Aufforderung zum Seminar bekommen.
Wurde Ihre Probezeit wegen eines früheren Deliktes bereits verlängert, erhalten Sie nur eine Verwarnung. Und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Die Teilnahme ist freiwillig und bringt Ihnen lediglich 2 Punkte Rabatt. Diese Stufe tritt erst dann in Kraft, wenn bereits das Aufbauseminar absolviert wurde. Vorher hat man eine Art Schonfrist, bei der diese Probezeitstufe nicht erreicht wird.
Beim dritten Mal ist der Führerschein weg. Eine neue Fahrerlaubnis kann nach frühestens 3 Monaten erteilt werden. Dafür braucht man die üblichen Bescheinigungen: Sehtest, Lichtbild, Führungszeugnis. Der Antrag über eine Wiedererteilung kann 3 Monate vor Ende der Sperrfrist (also bei 3 Monaten direkt nach dem Entzug der Fahrerlaubnis) bei der Führerscheinstelle, im Straßenverkehrsamt, gestellt werden. Erst nach 2 Jahren ohne Führerschein müssten die Theoretische und Praktische Prüfung neu gemacht werden, mit einigen Fahrstunden.
Falls Sie in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen haben, können Sie sich, nachden Sie zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden, damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit verlegen.
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Er war 46 KMH zu schnell - Mein Bedauern? = 0 - Dafür gibt es genug Autobahnen ohne Limit
Mein Bedauern hält sich in Grenzen = Ich bin froh, dass wieder so ein unverantwortlicher Mensch weniger unterwegs ist, klar?
... und daher auch wieder gewohnt unpräzise:
Nicht 96 km/h zu schnell, sondern mit einer Geschwindigkeit von 96 km/h statt zulässiger 50 km/h, also 46 km/h zu schnell. Dies dürfte allerdings auf einem Eingabefehler deinerseits beruhen.
Eintragungen im VZR verjähren nicht, sie werden nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von einem Jahr gelöscht (§ 29 Abs. 7 StVG). Und für eine Ordnungswidrigkeit wird keine Geldstrafe sondern eine Geldbuße verhängt.
Eine Ordnungswidrigkeit führt nicht zu einer Strafe sondern zu einer Geldbuße, also kann man auch nicht zusätzlich bestraft werden. Im Übrigen sind Probezeitmaßnahmen weder Strafen noch Bußen.
Schlimmer noch: Nicht nur der Führerschein sondern auch die diesem zugrunde liegende Fahrerlaubnis ist weg (wird entzogen).
Das war einmal. Die Zwei-Jahres-Frist, nach der erneute Prüfungen obligatorisch sind, wurde vor einigen Jahren abgeschafft. Zurzeit gilt (aus § 20 FeV):
Insbsondere aufgrund solcher Ungenauigkeiten mag ich bussgeldkataloge.de nicht besonders ...