Wer bestimmt eigentlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen? Werden die abgefahren? Werden Checklisten durchgegangen für diese oder jene Geschwindigkeitsbegrenzung? Und wer macht das? Die Polizei? Das Land? Die Gemeinde? Ist es ein eigenständiger Beruf? Kann man eine Neuprüfung beantragen?

in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zu jedem Paragraphen und zu jedem Vererkehrszeichen sogenannte Verwaltungsvorschriften (VwV), die genau festlegen, nach welchen Kriterien (wie, wo und warum) gerade diese Vorschrift umzusetzen ist.

Das Straßenverkehrsamt legt das Tempo fest: Hauptstraßen 50 und nebenstraßen 30 km/h. Dann gibt es noch sonderregelungen für schulen oder kindergärten etc...
Es geht mir aber auch um Landstraßen, ob auf diesen nun 100 oder 70 gefahren werden darf.
Die Straße wird von der Polizei abgefahren und dann bestimmt sie die Geschwindigkeit. Natürlich nur außerhalb, innerhalb der Ortschaften ist es ja festgelegt.
§45 StVO gibt den Straßenverkehrsbehörden die Verantwortung. Absatz 9 des gleichen Paragrafen beschränkt dabei den Handlungsspielraum der Behörde. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss eine örtliche Gefahrenlage vorliegen.
Man kann von der Behörde Auskunft über den Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung verlangen und falls einem dieser Grund nicht stichhaltig erscheint, kann man auch Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Allerdings ist das mit Kosten und Fristen verbunden. Unterliegt man, kann es teuer werden, die Behördenmitarbeiter treagen kein Kostenrisiko! Es gibt aber viele Fälle, bei denen Bürger Recht bekommen habe, mir sind zB einige Urteile wegen illegalen Radwegen bekannt.
Welche Behörde die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist, kann man bei der Polizei erfragen.