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Geschwindigkeitsbegrenzungen

gefragt von Odradek am 06.11.2009 um 20:34 Uhr

Wer bestimmt eigentlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen? Werden die abgefahren? Werden Checklisten durchgegangen für diese oder jene Geschwindigkeitsbegrenzung? Und wer macht das? Die Polizei? Das Land? Die Gemeinde? Ist es ein eigenständiger Beruf? Kann man eine Neuprüfung beantragen?


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drivinstructor
beantwortet von drivinstructor am 7. November 2009 07:17
1x
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in der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es zu jedem Paragraphen und zu jedem Vererkehrszeichen sogenannte Verwaltungsvorschriften (VwV), die genau festlegen, nach welchen Kriterien (wie, wo und warum) gerade diese Vorschrift umzusetzen ist.


KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 6. November 2009 20:35
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Das Straßenverkehrsamt legt das Tempo fest: Hauptstraßen 50 und nebenstraßen 30 km/h. Dann gibt es noch sonderregelungen für schulen oder kindergärten etc...

Kommentar von Odradek am 6. November 2009 20:36

Es geht mir aber auch um Landstraßen, ob auf diesen nun 100 oder 70 gefahren werden darf.


anonym
beantwortet von Blacky1985 am 6. November 2009 20:36
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Die Straße wird von der Polizei abgefahren und dann bestimmt sie die Geschwindigkeit. Natürlich nur außerhalb, innerhalb der Ortschaften ist es ja festgelegt.


anonym
beantwortet von espressionant am 10. November 2009 13:49
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§45 StVO gibt den Straßenverkehrsbehörden die Verantwortung. Absatz 9 des gleichen Paragrafen beschränkt dabei den Handlungsspielraum der Behörde. Für eine Geschwindigkeitsbegrenzung muss eine örtliche Gefahrenlage vorliegen.
Man kann von der Behörde Auskunft über den Grund für die Geschwindigkeitsbegrenzung verlangen und falls einem dieser Grund nicht stichhaltig erscheint, kann man auch Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Allerdings ist das mit Kosten und Fristen verbunden. Unterliegt man, kann es teuer werden, die Behördenmitarbeiter treagen kein Kostenrisiko! Es gibt aber viele Fälle, bei denen Bürger Recht bekommen habe, mir sind zB einige Urteile wegen illegalen Radwegen bekannt.
Welche Behörde die zuständige Straßenverkehrsbehörde ist, kann man bei der Polizei erfragen.


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