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Geschützter Titel

gefragt von paulapratzlpaulapratzl am 23.07.2008 um 18:25 Uhr

Hallo,

wer weiß, inwieweit die Bezeichnungen 1. Forscher, 2. Therapeut und 3.Hundepsychologe geschützt sind?

Vielen Dank im vorraus,

Paula


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Reply


Isartaucher
beantwortet von Isartaucher am 23. Juli 2008 18:29
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Der Titel Hundepsychologe ist evtl. durch das Psychotherapeutengesetz geschützt, sonst sicherlich durch die eigenständige Berufsbezeichnung, die man nur durch Studium erwerben kann. Forscher und Therapeut sind nicht geschützt, bei letzterem wäre ich aber trotzdem sehr vorsichtig, um nicht versehentlich mit dem Heilpraktikergesetz zu kollidieren, welches die freie Ausübung der Heilkunde ohne Approbation zum Arzt regelt.

Kommentar von Auskunft am 24. Juli 2008 08:40

Wo kann man denn Hundepsychologie studieren ?

Kommentar von Simple_avatar1smallIsartaucher am 24. Juli 2008 08:59

Meines Wissens ist Tierpsychologie kein eigenständiges Studienfach, sondern gehört der Veterinärmedizin bzw. Biologie an. Im Web findest du allerdings viele Angebote für ein Tierpsychologie-"Studium". Hierbei handelt es sich jedoch um mehr oder weniger seriöse Heilpraktiker-Schulen, die ihre Ausbildung als "Studium" anpreisen. Die Bezeichnung "Tier-Heilpraktiker" ist nämlich durch das Heilpraktiker-Gesetz definitiv nicht geschützt, und jeder darf sich Tierheilpraktiker nennen, egal ob mit Ausbildung oder ohne.

Es gibt zu der Thematik übrigens eine Homepage: www.tierpsychologie.de

Dort findest du unter "Pressemitteilungen auch einen Qualitätsstandard, in dem übrigens nachzulesen ist, dass der BEgriff Tierpsychologe nicht geschützt ist, was dort stark kritisiert wird.

Kommentar von Auskunft am 24. Juli 2008 09:13

Interessanter Link !

Danke und DH !


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Juli 2008 18:29
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Forscher mit Bestimmtheit nicht

Therapeut ist viel zu Allgemein

und für den Titel Hundepsyschologe benötigst keinen nachweibaren Abschluß

also können diese Titel nicht geschützt sein


Baiana
beantwortet von Baiana am 23. Juli 2008 18:26
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"Forscher" ist mit Sicherheit keine geschützte Berufsbezeichnung (denke mal, dass Du das meinst). Bei den anderen beiden kann ich es Dir nicht mit Sicherheit sagen, tendiere aber dazu, dass sie auch nicht geschützt sind.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaulapratzl am 23. Juli 2008 18:28

Hallo,

danke. Das mit dem Forscher habe ich mir schon gedacht. Hundepsychologe ist glaube ich auch nicht geschützt. Aber Therapeut? Hundetherapeut wahrscheinlich nicht?

Grüße


anonym
beantwortet von Saarland60 am 23. Juli 2008 18:51
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Keine dieser Bezeichnungen ist geschützt.




Kommentar von Saarland60 am 23. Juli 2008 18:57

Verschrieben. Psychologe ist natürlich geschützt. Das Therapeutengesetz bezieht sich allerdings nur auf Menschen, nicht auf Hunde. Insofern ist der Hundetherapeut kein geschützter Begriff.

Kommentar von Simple_avatar2smallpaulapratzl am 23. Juli 2008 19:34

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Ihr habt mir schon mal weiter geholfen.

Ich denke ich wähle den Titel "Psychologenforscher und -therapeut" hihi

Grüße




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