Hallo, der Titel der Frage klingt nicht so gut, aber bevor es streitereien gibt hätte ich gern gewusst ob meine Ex-Frau einen Rechtsanspruch hat mir das gemeinsame KInd für z.B. 3 Wochen oder mehr in der Urlaubszeit aufs Auge zu drücken.
Habe mal gehört das es keinen wirklichen Anspruch darauf gibt zumal das KInd bei Ihr lebt.
Natürlich nehme ich das Kind gern und oft, aber rechtlich kann das bestimmt ganz anders aussehen.
Danke Michael
ZUM WOHLE DES KINDES heisst es...du musst nicht...aber das kind will vielleicht...

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Am besten fragst Du da mal bei einem Anwalt nach, das ist kostenlos, zumindest immer die erste Beratung.
woher hast du denn diese Info?
Arbeiten Rechtsanwälte jetzt für nix?
Ist gesetzlich festgelegt, für das erste Beratungsgespräch dürfen sie kein Honorar nehmen.
an deiner stelle würde ich mich darüber freuen..und das kind sicherlich auch

Ich glaube nicht, daß es da rechtliche Grundlagen gibt. Das wird sicher nur im gegenseitigen Einvernehmen zu klären sein untereinander.
Es ist schade dass du diese Frage überhaupt stellst.
OK OK, ich sehe mein Kind sehr gern, ich habe es regelmäßig / jedes Wochenende bei mir und verbringe auch einen Teil meines Urlaubs mit der Kleinen. Das macht uns auch spaß.
Die Fragestellung war auch nur als "Prohylaxe" gestellt worden da es in kürze noch Termine gibt bei denen ich mich evtl. mit solchen Äusserungen: ... Du musst weil gesetzlich gereglt...., konfrontiert sehen werde.
Das man im Wohle des Kindes handeln muss versteht sich für mich von selbst.
Vielen Dank
Wenn sie auch arbeitet ist es ein Problem vor allem in den Sommerferien. So lange Urlaub hat keiner.
Es gibt übrigens Väter, die es nicht als Last ansehen. Die wären froh, wenn sie ihre Kinder überhaupt zu sehen bekommen.
Und Du willst doch auch bestimmt noch Kontakt zu Deinen Kindern haben? So eine Beziehung festigt sich in solchen Zeiten.
Wo das Kind wann ist kann man doch bestimmt vorher klären.
Hast du dein Kind gefragt, ob es in den Ferien mal beim Papa sein möchte? "Aufs Auge gedrückt" ist kein schöner Ausdruck für das eigene Kind, das man ja auch gezeugt hat.
Denkt doch, dass dein Kind ja bei der Mutter lebt und nicht sehr viel von dir hat. Denkt bitte, dass ihr trotz allem Eltern seid und zum Wohle des Kindes entscheiden sollt. (Möglichst ohne Streit).
vielleicht solltest du daran denken das du das kind mit in die welt gesetzt hast.
Ich meine schon, daß es so etwas gibt...wenn z. B. beide Partner berufstätig sind, kann man schlecht während der Sommerferien 6 Wochen am Stück Urlaub nehmen oder evtl. kleine Kinder alleine lassen. Da muß man sich schon aufteilen.