loanword am 04.10.2009 um 20:48 Uhr
Mir ist folgender Widerspruch aufgefallen, vllt. kann ja von euch jmd. helfen: Bereits seit dem 6. Jh. galten verschärfte Inzestverbote und selbst das Römische Recht hatte Inzest unter harte Strafen gestellt und als Widernatürlichkeit und Beschmutzung der Seele betrachtet.
Wie kann es also sein, dass es in Herrscherdynastien/im Hochadel (sogar noch bis in die Moderne hinein) ganz normal war, dass sich nahe Verwandte heirateten? Sie unterstanden doch eigentlich auch dem Recht des Heiligen Römischen Reiches, oder? Warum war es also straffrei, dass etwa die Habsburger durch inzestuöse Verbindungen ihre Dynastie aufrecht erhielten, ohne dafür z. B. vom Papst exkommuniziert oder anders bestraft zu werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
Grund für solche Heiraten waren ein Wunsch nach Exklusivität und Überlegungen, Erbschaftsmöglichkeiten zusammenzubringen.
Eheschließungen unter Verwandten ersten Grades waren nicht erlaubt.
Für eine katholische Eheschließung zwischen Vetter und Kusine war nach kanonischen Recht eine kirchliche Dispens (Befreiung von einem Verbot oder Gebot) erforderlich. Die Herrscherhäuser (z. B. Habsburger oder Bourbonen) waren mächtig und für den Papst oft ein gutes Verhältnis zu ihnen wichtig, weil sie seine Politik unterstützen und für den Katholizismus eintraten. Daher hat der Papst diesen Ehewünschen oft seine Erlaubnis erteilt, sogar für Cousin und Cousine 1. Grades.
Die Häufung von Inzucht hat wahrscheinlich zum Aussterben der spanischen Linie der Habsburger geführt.
Ein Beispiel für eine Dispens steht bei http://de.wikipedia.org/wiki/PhilippII.%28Spanien%29: „Philipps erste Frau war (die von seinem Vater auserwählte) Prinzessin Maria von Portugal, die er 1543 ehelichte und mit der er einen Sohn, Don Carlos, hatte. Die beiden hatten sich schon seit ihrer Kindheit gekannt und sympathisch gefunden, für die Hochzeit war die Dispens des Papstes notwendig. Diese Heirat vereinigte 1580 bis 1640 Portugal mit Spanien. Später machte man die nahe Verwandtschaft der Eltern (sie waren Cousin und Cousine) für die geistige und körperliche Behinderung des Sohnes verantwortlich.“

Na damit sich der Adel nicht mit dem Pöbel mischt... :D

Ich schätze mal, dass es für adlige Ausnahmen gab. Die gabs ja auch in anderen Bereichen.

Wer die Gesetze macht, darf auch die Ausnahmen machen!
In den muslimischen Ländern ist das heute noch so. Nahe Verwandte werden verheiratet und bekommen Kinder.

Diskussion ins Forum. Nahe Verwandte sind kinder und Geschwister. Und seit den Agyptern wird so nah nicht mehr geheiratet. Da bringst du eine Menge durcheinander.
loanword am 4. Oktober 2009 20:52 Es war ganz üblich, dass sich Cosins und Cousinen heirateten und sogar mehrfach miteinander verwandte Cousins/Cousinen. Das war in der Tat nichts ungewöhnliches. Und das, obwohl es offiziell unter Strafe stand.
augustkoenigin am 4. Oktober 2009 20:55 Nein, das stand und steht auch heute noch nicht unter Strafe. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Inzest betrifft Verwandte in gerader Linie und Geschwister. Alle anderen nicht!
loanword am 4. Oktober 2009 20:58 Irrtum: Verboten waren Eheschließungen zwischen Blutsverwandten der geraden Linien (auf- und absteigend) bis zum 7. (vom 13.Jh. an bis zum 4.) Grad, und in den (auf- und absteigenden) Seitenlinien bis zum 3. Grad einschließlich.
(http://u0028844496.user.hosting-agency.de/malexwiki/index.php/Inzest)
cadovius am 5. Oktober 2009 00:19 DH, loanword! Es gab in der Tat viel weiter reichende Inzestregeln als heute! Es war für normale Leute aus kleineren Gemeinden wegen der komplizierten Inzestregeln oft schwierig, die Eheerlaubnis zu erlangen, weil eine sehr entfernte Verwandtschaft schon als Inzest angesehen wurde.

naja Habsburger und das Römische Reich, das waren doch verschiedene Zeiten und auch Gesetze oder
loanword am 4. Oktober 2009 20:51 Nein, die Habsburger waren einer Herrscherdynastie im Hlg. Römischen Reich und haben auch etliche Kaiser hervorgebracht.
weil die unter Inzest z.B. Vater-Tochter "liebe" verstanden haben, und nicht die verbindung mit dem Cousin oder dergleichen?
loanword am 4. Oktober 2009 20:54 Die Inzest-Verbote waren noch weiter gefasst als es heute der Fall ist, etwa Cousins/Cousinen entfernteren Grades war die Heirat untersagt. Heute dürfen Cousin und Cousine 1. Grades ja heiraten. Das war früher anders.

loanword am 4. Oktober 2009 20:55 Kenn ich schon, keine Antwort auf die Frage gefunden.
augustkoenigin am 4. Oktober 2009 21:04 Du willst ja keine Antwort, sondern nur eine Bestätigung deiner Meinung. Mehrere Jahrhunderte Geschichte und verschiedene Kulturen, alles querbeet durcheinander. ohgott
loanword am 4. Oktober 2009 21:06 Ich habe gar keine Meinung geäußert, die ich bestätigen lassen wollen könnte. Nur eine Antwort auf die Frage.

Inzest ist nur unter Geschwistern,oder Oma,Tochter,Vater-Verhältnis.....Alle anderen verwandschaftlichen tieferen Verhältnisse sind nicht verboten nur verpönt...
loanword am 4. Oktober 2009 20:56 Ja, das ist heute so, aber früher galten viel schärfere Bestimmungen zu dem Thema.
klarakarlson am 4. Oktober 2009 20:58 Also ich hab mich grad durchs 12.Jhd. gelesen,und bin jetzt im 18.Jhd.,da wars gang und gebe,Cousin und Cousine zu verheiraten...
loanword am 4. Oktober 2009 21:01 Es war im Adel zwar gang und gäbe, doch stand dies als Inzest unter Strafe (siehe oben). Nur scheint man beim Adel eine Ausnahme gemacht zu haben, was ich mir nicht erklären kann.

nein die sind sogar gesetzlich erlaubt. (Jedenfalls in der Schweiz
Ohne Umschweife eine klare Beantwortung der Frage. Ich danke dir!