silvia140359 am 03.11.2009 um 13:29 Uhr
Seit 2 Monaten bekomme ich von meiner Schwester, die einem Lebensmittelgeschäft arbeitet wöchentlich einige Lebensmittel mit kurzem oder abgelaufenem Verfalldatum. Habe seit dieser Zeit auch kein Geld mehr von meinem Konto abgehoben, da ich es sparen muß um mir jetzt Heizöl zu kaufen.Mußte nun meinen Weiterbewilligungsantrag incl.Kontoauszügen von den letzten 3 Monaten abgeben.Kann mir die Arge nun einen Teil des Geldes Streichen , da sie ja jetzt sehen, daß ich in den letzten 2 Monaten kein Geld "zum Leben" abgehoben habe?
Nein das können die nicht und dürfen die auch nicht. Andre gehen dafür zur Tafel und Heizöl ist nun auch ein wichtiger Grund nichts vom Konto zu holen.
nein. leute die zur tafel gehen, bezahlen ja dort auch nur einen euro bzw. nix.
Äußerst unklug!!!
Geld regelmäßig abheben und zu Hause unter der Matratze sparen. Ist doch klar, dass die ARGE misstrauisch wird, wenn nichts abgehoben wird.
Die ARGE kann daraus durchaus schlussfolgern, dass Du gar nicht hilfebedürftig bist und die Transferleistung einstellen. Schließlich sieht es so aus, als würdest Du über Geldmittel verfügen, die der ARGE nicht bekannt sind. Derlei Fälle gab es schon.

Deine Schwester kann Dir aufgrund der anstehenden Heizölkosten etwas geliehen haben und sie hat es Dir bar gegeben!^^ :-)
Und das ist dann keine "Unterstützung" oder wie???

Japp das können und werden die mit Sicherheit machen... Am besten ist du holst nach und nach Geld von deinem Konto ab und Sparst es zu Hause...

Nein, das wird nicht gestrichen. Auch Leute, die sich von der Tafel ernähren, bekommen ihr Geld wie gewohnt. Und das mit dem Heizöl ist ebenso ein Argument, wie Rücklagen für die Stromnachzahlung.
was ich nicht verstehe ist, warum du für Heizöl sparst. Die gehören zu den Kosten der Unterkunft und müssen von der ARGE übernommen werden. Oder bekommst du schon dafür einen monatlichen Abschlag? Den musst du natürlich dann sparen.Wenn der Abschlag nicht reicht, muss dir die ARGE die Differenz zahlen. Die "Essensspenden" sind anrechnungsfrei. Selbst wenn eine andere Person dich voll verköstigt, wird das nicht (mehr) angerechnet
silvia140359 am 4. November 2009 22:09 ich bekomme von der Arge monatlich 42€ Heizkosten, mit rund 500€ für das ganze Jahr komme ich bei den heutigen Ölpreisen nicht über die Runden und die Differenz wird nicht bezahlt !
dann musst du dich dagegen wehren. Die ARGE muss dir die angemessenen tatsächlichen Kosten zahlen. Sie könnte höchstens einwenden, du würdest zu viel brauchen. Die Heizkosten sind Teil der Unterkunftskosten. Zuständig ist die Kommune. Leider haben sich viele Kommunen noch nicht von den alten Sozialhilfezeiten verabschiedet und pflegen nach wie vor einen sehr robusten Umgang mit den geltenden Rechtsvorschriften. Mache die Differenzforderung geltend, bestehe auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid (wenn sie es nicht zahlen wollen)und lege gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch ein. Auf die Begründung im Widerspruchsbescheid bin ich richtig gespannt. Aber wahrscheinlich lassen sie es gar nicht so weit kommen, da sie wissen, dass sie Unrecht haben.

Ich wäre da auch vorsichtig, die Arge unterstellt Dir evtl auch noch, daß Du einen Lebensgefährten hättest!! Wundere Dich nicht, wenn die, nachdem sie Deinen Kontoauszug gesehen haben, unangemeldet bei Dir auf der Matte stehen.
silvia140359 am 3. November 2009 13:36 können sie ja, ich habe nicht's zu verbergen
dann muss man die Leute aber nicht reinlassen-ist man nicht zu verpflichtet. Ausserdem darf man auch einen bestimmten Betrag an Geld auf dem Konto haben.
Das müssen dann aber sehr viele geschenkte Lebensmittel sein.Kein Geld abzuheben war natürlich sehr unklug.Kaufst du Lebensmittel billig bei der Tafel wird dir auch kein Geld abgezogen.Aber zwei Monate kein Geld abgehoben lässt deinen Sachbearbeiter bestimmt stutzen.
silvia140359 am 3. November 2009 13:35 'ne, sind nicht sehr viele, aber für mich reicht's !
silvia140359 am 3. November 2009 13:39 o.k., es war vielleicht unklug, aber was soll ich machen, mir bleiben nach Abzug aller meiner sonstigen Kosten rund 90€ im Monat zum Leben übrig und kein Heizöllieferant läßt sich auf eine 50€ Ratenzahlung ein!
Wenigstens 100-150€ abheben und so sparen.Du mußt doch auch Geld für Sanitär-und Kosmetikartikel brauchen.Dürfte die Arge schon etwas verwundern.
silvia140359 am 3. November 2009 14:02 wenn mir nur noch 90€ bleiben, kann ich keine 100-150€ abheben !
Dann hebe eben etwas weniger ab.

so wie ich gelesen habe darfst du doch Ersparnisse haben und denen geht es doch um nach Einkünften zu schauen die du eventuell bekommen hast...von denen sie nix wissen...es gibt ein Forum für Mitarbeiter der ARGE/Sachbearbeiter... interessant was die sich da so alles mitteilen
Normalerweise nicht. Wenn sie es doch tun, solltest du gleich auf Protest gehen und denen das schriftlich erklären. Einige der Arge sind da relativ kulant.
Du bist nicht verpflichtet, Deine kompletten Kontoauszüge vorzulegen, sondern hast das Recht, irrelevante Buchungen zu schwärzen. Dies gilt zumindest für den Verwendungszweck der meisten Ausgaben. Dann können sie nicht mehr nachvollziehen, für was Du Ausgaben getätigt hast, und das müssen sie auch nicht, da Du nicht verpflichtet bist, das Geld für bestimmte Dinge zu verwenden.
Außerdem bist Du nicht nur berechtigt, einen bestimmten Betrag für außergewöhnliche Ausgaben anzusparen, sondern das wird sogar von Dir erwartet. Eine Stromnachzahlung, eine kaputte Waschmaschine etc., das musst Du alles selbst tragen. Bis zu 750€ sind da völlig unproblematisch.
hoffe du hast Recht !