Mich würde mal interessieren, wenn ich jetzt einer Person etwas schenke, aber dann nach ca 2 wochen aus irgendwelchen Gründen auch immer diesen Gegenstand klaue, hab ich dann Diebstahl begangen? Aber rechtlich gesehen ist es doch mein Gegenstand, weil ich ihn bezahlt und gekauft habe, oder irre ich mich da?
Antworten (8)
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3Antwort von
moon73moon73
Das weiß doch jedes KInd:
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.
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2Antwort von
DerTrollDerTroll
nö, wenn du ihn verschenkst, gehört der dem Beschenkten. Und wenn du ihn dir wiederholst, ist es Diebstahl!
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curafecurafe
schon der volksmund sagt ....schenken, schenken, wiederholen das ist ja gestohlen!!! ein geschenk geht in den besitz des beschenkten über....also nix mehr deins!!!!
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katie1988katie1988
ich glaube das wäre diebstahl! und was noch interessanter ist, wie kommst du auf solch eine frage??
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WannahavefunWannahavefun Wenn man seit einer Stunde gelangweilt vor GF sitzt, kommen einem solche Gedankengänge schon einmal (:
Kommentar von
katie1988katie1988 :-)
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newcomernewcomer
du irrst, geschenkt heisst bargeldlos besitzer gewechselt; das ist rechtens; einfach entwenden ist diebstahl
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LissaLissa
Wenn du etwas verschenkst, geht das Besitzrecht an diese Person über.
Sonst wäre es ja nur geliehen und nicht geschenkt.
schön gesagt