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Geschenkt - Geklaut !

gefragt von Wannahavefun am 08.11.2008 um 15:59 Uhr

Mich würde mal interessieren, wenn ich jetzt einer Person etwas schenke, aber dann nach ca 2 wochen aus irgendwelchen Gründen auch immer diesen Gegenstand klaue, hab ich dann Diebstahl begangen? Aber rechtlich gesehen ist es doch mein Gegenstand, weil ich ihn bezahlt und gekauft habe, oder irre ich mich da?

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Geschenk x 3.802

moon73
beantwortet von moon73 am 8. November 2008 16:02
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Das weiß doch jedes KInd:

Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 8. November 2008 16:00
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geschenke wieder holen ist gestohlen

Kommentar von 4100c4d44da9177247e44a5fc1546778small01234 am 8. November 2008 16:00

schön gesagt


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 8. November 2008 16:00
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nö, wenn du ihn verschenkst, gehört der dem Beschenkten. Und wenn du ihn dir wiederholst, ist es Diebstahl!


curafe
beantwortet von curafe am 8. November 2008 16:02
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schon der volksmund sagt ....schenken, schenken, wiederholen das ist ja gestohlen!!! ein geschenk geht in den besitz des beschenkten über....also nix mehr deins!!!!


katie1988
beantwortet von katie1988 am 8. November 2008 16:01
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ich glaube das wäre diebstahl! und was noch interessanter ist, wie kommst du auf solch eine frage??

Kommentar von Wannahavefun am 8. November 2008 16:02

Wenn man seit einer Stunde gelangweilt vor GF sitzt, kommen einem solche Gedankengänge schon einmal (:

Kommentar von Simple_avatar5smallkatie1988 am 8. November 2008 16:03

:-)


anonym
beantwortet von newcomer am 8. November 2008 16:01
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du irrst, geschenkt heisst bargeldlos besitzer gewechselt; das ist rechtens; einfach entwenden ist diebstahl


anonym
beantwortet von firefox2204 am 8. November 2008 16:00
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Ja klar.


anonym
beantwortet von Lissa am 8. November 2008 16:00
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Wenn du etwas verschenkst, geht das Besitzrecht an diese Person über.

Sonst wäre es ja nur geliehen und nicht geschenkt.


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