Mich würde mal interessieren, wenn ich jetzt einer Person etwas schenke, aber dann nach ca 2 wochen aus irgendwelchen Gründen auch immer diesen Gegenstand klaue, hab ich dann Diebstahl begangen? Aber rechtlich gesehen ist es doch mein Gegenstand, weil ich ihn bezahlt und gekauft habe, oder irre ich mich da?

Das weiß doch jedes KInd:
Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen.

geschenke wieder holen ist gestohlen
01234 am 8. November 2008 16:00 schön gesagt

nö, wenn du ihn verschenkst, gehört der dem Beschenkten. Und wenn du ihn dir wiederholst, ist es Diebstahl!

schon der volksmund sagt ....schenken, schenken, wiederholen das ist ja gestohlen!!! ein geschenk geht in den besitz des beschenkten über....also nix mehr deins!!!!
ich glaube das wäre diebstahl! und was noch interessanter ist, wie kommst du auf solch eine frage??
Wenn man seit einer Stunde gelangweilt vor GF sitzt, kommen einem solche Gedankengänge schon einmal (:
:-)
du irrst, geschenkt heisst bargeldlos besitzer gewechselt; das ist rechtens; einfach entwenden ist diebstahl
Wenn du etwas verschenkst, geht das Besitzrecht an diese Person über.
Sonst wäre es ja nur geliehen und nicht geschenkt.