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Geschäftsgründung ohne Ausbildung

gefragt von Anderssalz am 04.05.2009 um 11:27 Uhr

Hallo.

Ein Freund und ich wollen in unserer Stadt ein Geschäft gründen. Hinsicht diesem würden wir theoretische Unterstützung von Bekannten erhalten.

Nun stellen sich uns aber die folgenden Fragen:

Können wir ohne eine abgeschlossene Ausbildung unser eigenes Geschäft gründen? - wenn wir uns auf die Rechte der BRD berufen -

Könnten wir unser Geschäft gründen und in diesem unsere eigenen Lehrlinge sein? - mit Berufsschule und allen anderen Faktoren -

Müssen wir bei unserem Vorhaben, aufgrund der zuvor beschriebenen Voraussetzungen wesentliche Handlungshürden in Betracht ziehen?

Mal von unserer Idee des Geschäftes abgesehen, könnten wir auch andere Gewerbeeinrichtungen, wie Restaurants in die Welt setzen?

Sind wir desweiteren dazu berechtigt Personal einzustellen oder junge Menschen auszubilden? Dürfen wir Praktikanten akzeptieren?

Ich freue mich auf eure Antwort,

Martin.


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anonym
beantwortet von finna am 4. Mai 2009 11:34
3x
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Ein Geschäft kann jeder gründen...ob es erfolgreich ist, ist etwas anderes. Für verschiedene Betriebe (Handwerk, Gastronomie, ..) gibt es unterschiedliche Gründungvoraussetzungen. Personal könnt ihr einsteleln, wenn ihr es bezahlen könnt! Praktikanten könnt ihr annehmen...klärt sie aber vorher über euren Betrieb auf. Lehrlinge könnt ihr nur annehmen wenn ihr einen Ausbilder habt und anerkannter Ausbildungbetrieb seid! Auch ihr könnt nur in einem anerkanntn Ausbildungsbtrieb eine Lehre/Ausbildung machen.


elysa2
beantwortet von elysa2 am 4. Mai 2009 11:31
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wenn du all diese fragen mit deinem wissen beantworten kannst, bist deinem ziel schon ein kleines stück näher ;)


anonym
beantwortet von mig112 am 4. Mai 2009 11:29
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Die Zukunft Eurer Unternehmung wird bereits innerhalb der ersten 6 Monate ein jähes (finanzelles) Ende finden!! http://de.wikipedia.org/wiki/Ausbilder


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Mai 2009 11:34
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Was für ein "Geschäft" soll gegründet werden? Im Handel oder im Bereich der sog. "freien Berufe" kann fast jedermann "ein Geschäft gründen" und zwar auch ohne jede Ausbildung. anders ist es dagegen mit den Berufen aus der Handwerksrolle und mit Berufen, die eine staatliche oder berufsständische Lizensierung voraussetzen.

Allerdings kann man sich nicht selbst Ausbilden. Das wäre ja nicht logisch. Man kann nur von jemand lernen, der etwas mehr kann als einer selbst. Ihr durftet auch nichtohne Weiteres andere ausbilden. Praktikanten... sind im engeren Sinne keine Azubis. Der Wert eines Praktikums ist ohnehin höchst subjektiv.


maiki01
beantwortet von maiki01 am 4. Mai 2009 11:33
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was für ein Geschäft wollt ihr gründen? Mit dem was Du schreibst würde ich eher Insollvenz an statt eines Gewerbes anmelden. Unter den Voraussetzungen die Du schreibst scheitert es eh


Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 4. Mai 2009 11:36

richtig!


engelsfeder24
beantwortet von engelsfeder24 am 4. Mai 2009 11:33
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nein, das geht nicht! ihr braucht mindestens einen qualifizierten angestellten! ein bauunternehmer z.B kann einen betrieb nur gründen wenn entweder er selbst oder ein angestellter den meister (also nicht nur ausbildung) gemacht hat. praktikanten dürfte man aber soweit ich weiss immer einstellen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 4. Mai 2009 11:36
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um dich selbständig zu machen brauchst du nicht immer eine ausbildung... jedoch ohne kaufmännischen hintergrund rate ich davon grundsätzlich ab. und ja: ihr könntet euch theoretisch selber ausbilden... aber wie soll das funktionieren? und andere menschen ausbilden dürft ihr nur mit einem ada oder ähnlichem.. dazu benötigt ihr aber fundierte fachkenntnisse. und noch was... gastronomie: sehr schwer! könnt ihr denn ein jahr lang euren lebensunterhalt bestreiten? wie sieht euer konzept aus, wie hoch sind eure liquiden mittel... alles in allem ist deine frage auch zu sehr im konjunktiv gestellt.


Bherka
beantwortet von Bherka am 4. Mai 2009 11:39
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Jeder hat das Recht der Geschäftsgründung, der das nötige Geld dazu hat. Aber Lehrlinge ausbilden kann nur derjenige, der selber eine Ausbildung abgeschlossen hat. Das ist auch ein Schutz für Qualität in Deutschland! Aber die Möglichkeit einen Meister einzustellen gibt es, der kann dann die Lehrlicnge ausbilden. Natürlich muß eine Firmengründung beim Gewerbeamt beantragt werden. Dieses entscheidet dann, welche Voraussetzungen für den speziellen Zweig notwendig sind. Personal einzustllen ist kein Problem, aber entscheidend ist immer die Bildung dieses Personals. Welchen Standard wollt ihr erschaffen? Eine Kaschemme, oder ein Qualitätsrestaurant? Bherka


anonym
beantwortet von kilrathi am 4. Mai 2009 11:39
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Eine Anlaufstelle für solche Dinge wäre die Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer. Beide Einrichtungen beraten dich bei Existenzgründungen kostenlos.


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