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Geschäftsfähigkeit mit 14 Jahren?

gefragt von milau am 25.06.2009 um 16:28 Uhr

Ich weiß das man das nicht ist mit 14 Jahren.Mein Sohn hat sich über einen link bei Softerotik für einen Monat mit Mail adresse angeneldet.Wir haben ein Schreiben dort hin geschickt,das wir das nicht zahlen da er minderjährig ist.(hatten eine Vorlage aus dem Internet)Die drohen nun weiterhin mit Mahn,Gerichts....Kosten ohne Ende.Hab auch bei der Verbraucherzentrale nachgefragt,die sagen das wir bisher alles richtig gemacht haben.Trotzdem frage ich jetzt,hat jemand mit sowas Erfahrung?Soll ich wirklich nicht zahlen?


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zweitausendneun
beantwortet von zweitausendneun am 25. Juni 2009 16:28
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Nicht Zahlen, da der Sohn nur beschränkt Geschäftsfähig ist. btw. Taschengeldparagraph,... informieren.


anonym
beantwortet von archison am 25. Juni 2009 16:29
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Ich würde zahlen. Die Seiten sind nämlich gar nicht so schlecht. Kostenlos gibts nichts in dieser Qualität...

Kommentar von Hamburg13 am 25. Juni 2009 16:29

omg, hör nich auf ihn.


TeKKy
beantwortet von TeKKy am 25. Juni 2009 16:29
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loooooooooooooool wie krass ^^ nich bezahlen


anonym
beantwortet von Hamburg13 am 25. Juni 2009 16:29
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ja, nicht zahlen! ich (minderjährig) bin auch auf ein ähnliches Angebot reingefallen (gesischtsanalyse.de hieß das glaube ich?). Auf keinen Fall zahlen, nach drei Monaten oder manchmal auch nach einer längerer Zeit hören die auf zu nerven.


anonym
beantwortet von doris11 am 25. Juni 2009 16:29
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Nein auf keinen Fall,...dein Sohn ist erst mit 18 voll Geschäftsfähig... und auch Softerotik ist officiell erst ab 18....



anonym
beantwortet von Lemmine am 25. Juni 2009 16:30
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Nein, und wenn gar nichts mehr hilft laßt Euch von einem Anwalt helfen!


Schinderhannes

Oubyi
beantwortet von Oubyi am 25. Juni 2009 16:31
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anonym
beantwortet von bmt877 am 25. Juni 2009 16:31
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... sollte man, lass es auf den Mahnbescheid ankommen dem Du dann widersprichst (gelber Brief). Sollten Sie dennoch Klage einreichen wird sie spätestens der Richter darauf hinweisen das Dein Sohn zu dem Zeitpunkt nur beschränkt geschäftsfähig war und das Rechtsgeschäft somit schweben unwirksam. Du müsstest dem zustimmen, was Du ja offensichtlich nicht tust.

Grüße


anonym
beantwortet von donniedonut am 25. Juni 2009 16:31
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nein, zahl nicht. Du bist im Recht, wie dir die Verbraucherzentrale bestätigt hat. Wenn du zahlen würdest, um die zu besänftigen, musst du dir auch keine Hoffnung machen, hinterher das Geld wieder zu bekommen.


mondlicht82
beantwortet von mondlicht82 am 25. Juni 2009 16:31
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Er ist nicht nicht geschäftsfähig. Er ist beschränkt geschäftsfähig und alle Geschäfte die er tätigt sind schwebend unwirksam. Erst mit der Einwilligung der Erziehugnsberechtigten werden die Rechtsgeschäfte wirksam und gültig. siehe ab § 183 ff BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE017502377


anonym
beantwortet von verman27 am 25. Juni 2009 16:31
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nicht zahlen,lass die doch ruhig drohen. wenn es wirklich vor gericht gehen sollte dann wird sich der richter wohl das lachen nicht verkneifen können.


LianeBormann
beantwortet von LianeBormann am 25. Juni 2009 16:32
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Mein Sohn hatte das Problem mit Generalogie. Hatte auch hingeschriebn, aber die wurden frech und drohten mit Mahnbescheid..... Da habe ich einen Anwalt eingeschaltet und ab da war Ruhe


anonym
beantwortet von lastmatze am 25. Juni 2009 16:41
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nicht zahlen. bin jetz 14 und hab mich ma bei ahnenforschung geo..irgendwas angemeldet, war genauso


anonym
beantwortet von Coach55 am 25. Juni 2009 16:44
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kommt die anwaltsbriefe von katja günther???

dann stell dich auf seeeeeehr viel post ein und keinerlei konsequenzen...



stefvol
beantwortet von stefvol am 25. Juni 2009 19:29
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zahle nicht und nach jedem Schreiben reichst schriftlich per Einschreiben Protest ein - neues Schreiben von denen - neue Antwort von Dir. mach denen klar das sie sich strafbar gemacht haben da die Site für Minderjährige zugänglich ist, lass dich nicht zermürben denn das ist genau die Taktik von solchen zwielichtigen Klitschen. Und wenn du dann Erfolg hattest - der kommt so sicher wie das AMen in der Mirche - dann mach das auch über Foren, Blogs etc bekannt.


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