Ich weiß das man das nicht ist mit 14 Jahren.Mein Sohn hat sich über einen link bei Softerotik für einen Monat mit Mail adresse angeneldet.Wir haben ein Schreiben dort hin geschickt,das wir das nicht zahlen da er minderjährig ist.(hatten eine Vorlage aus dem Internet)Die drohen nun weiterhin mit Mahn,Gerichts....Kosten ohne Ende.Hab auch bei der Verbraucherzentrale nachgefragt,die sagen das wir bisher alles richtig gemacht haben.Trotzdem frage ich jetzt,hat jemand mit sowas Erfahrung?Soll ich wirklich nicht zahlen?

Nicht Zahlen, da der Sohn nur beschränkt Geschäftsfähig ist. btw. Taschengeldparagraph,... informieren.
Ich würde zahlen. Die Seiten sind nämlich gar nicht so schlecht. Kostenlos gibts nichts in dieser Qualität...
omg, hör nich auf ihn.
ja, nicht zahlen! ich (minderjährig) bin auch auf ein ähnliches Angebot reingefallen (gesischtsanalyse.de hieß das glaube ich?). Auf keinen Fall zahlen, nach drei Monaten oder manchmal auch nach einer längerer Zeit hören die auf zu nerven.
Nein auf keinen Fall,...dein Sohn ist erst mit 18 voll Geschäftsfähig... und auch Softerotik ist officiell erst ab 18....
Nein, und wenn gar nichts mehr hilft laßt Euch von einem Anwalt helfen!

Schau Dir das mal an:
http://forum.computerbetrug.de/infos-und-grundsatzartikel/49511-internetfallen-r...
Ist sehr aufschlussreich.
... sollte man, lass es auf den Mahnbescheid ankommen dem Du dann widersprichst (gelber Brief). Sollten Sie dennoch Klage einreichen wird sie spätestens der Richter darauf hinweisen das Dein Sohn zu dem Zeitpunkt nur beschränkt geschäftsfähig war und das Rechtsgeschäft somit schweben unwirksam. Du müsstest dem zustimmen, was Du ja offensichtlich nicht tust.
Grüße
nein, zahl nicht. Du bist im Recht, wie dir die Verbraucherzentrale bestätigt hat. Wenn du zahlen würdest, um die zu besänftigen, musst du dir auch keine Hoffnung machen, hinterher das Geld wieder zu bekommen.
Er ist nicht nicht geschäftsfähig. Er ist beschränkt geschäftsfähig und alle Geschäfte die er tätigt sind schwebend unwirksam. Erst mit der Einwilligung der Erziehugnsberechtigten werden die Rechtsgeschäfte wirksam und gültig. siehe ab § 183 ff BGB http://bundesrecht.juris.de/bgb/index.html#BJNR001950896BJNE017502377
nicht zahlen,lass die doch ruhig drohen. wenn es wirklich vor gericht gehen sollte dann wird sich der richter wohl das lachen nicht verkneifen können.

Mein Sohn hatte das Problem mit Generalogie. Hatte auch hingeschriebn, aber die wurden frech und drohten mit Mahnbescheid..... Da habe ich einen Anwalt eingeschaltet und ab da war Ruhe
nicht zahlen. bin jetz 14 und hab mich ma bei ahnenforschung geo..irgendwas angemeldet, war genauso
kommt die anwaltsbriefe von katja günther???
dann stell dich auf seeeeeehr viel post ein und keinerlei konsequenzen...
zahle nicht und nach jedem Schreiben reichst schriftlich per Einschreiben Protest ein - neues Schreiben von denen - neue Antwort von Dir. mach denen klar das sie sich strafbar gemacht haben da die Site für Minderjährige zugänglich ist, lass dich nicht zermürben denn das ist genau die Taktik von solchen zwielichtigen Klitschen. Und wenn du dann Erfolg hattest - der kommt so sicher wie das AMen in der Mirche - dann mach das auch über Foren, Blogs etc bekannt.